581/J XXV. GP

Eingelangt am 29.01.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen

 

an die Bundesministerin für Inneres

 

betreffend Asyl-Rückschiebestopp nach Bulgarien

 

 

In einem Positionspapier vom 2. Januar 2014 rief UNHCR die

Mitgliedstaaten der Dublin-Verordnung dazu auf, vorerst keine

Asylwerber mehr nach Bulgarien rückzuführen. Begründet wird dies mit

dem unzureichend ausgebauten  Flüchtlingsbetreuungssystem

Bulgariens, das durch die ständig steigende Anzahl von Asylanträgen,

unter anderem von Flüchtlingen aus Syrien, völlig überlastet werde. Das

UN-Flüchtlingshochkommissariat warnt daher vor der großen Gefahr,

dass Asylsuchende aufgrund des mangelhaften Aufnahme- und

Asylverfahrens Opfer unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung

würden.

Evaluierungen zeigen, dass Asylwerbern in Bulgarien der Zugang zu

Nahrungsmittel- und Gesundheitsversorgung fehlt und dass der Zugang

zu einem fairen und effektiven Asylverfahren äußerst problematisch ist.

Sie laufen außerdem Gefahr, willkürlich inhaftiert zu werden.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage:

 

1.    Gab es bisher im Jahr 2014 Rückkehrentscheidungen, die eine
Rückschiebung nach Bulgarien vorsahen?

 

2.    Wenn ja, wie viele?

 

3.    Wird das BMI einen Rückschiebe-Stopp nach Bulgarien aufgrund der Aufforderung des UNHCR durchsetzen?

 

4.    Wenn ja, in welcher Form, ab welchem Zeitpunkt und für wie lange?

 

5.    Wie viele Asylverfahren sind momentan in Österreich anhängig, die
eine Rückschiebung nach Bulgarien zum Ergebnis haben könnten?

 

6.    Wie kann bzw konnte bei Rückschiebungen nach Bulgarien die
Einhaltung der EMRK, insbesondere der Art 3 (Verbot der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung) und Art
8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) durch
Österreich gewährleistet werden?

 

7.    Wie viele Personen wurden bisher im Rahmen des Dublin-Verfahrens
nach Bulgarien rückgeführt?

 

8.    Inwieweit war die vom UNHCR als unzureichend qualifizierte
Situation des Flüchtlingsbetreuungssystems in Bulgarien den
österreichischen Behörden bei den im Jahr 2013 erfolgten
Rückschiebungen nach Bulgarien bekannt?