585/J XXV. GP
Eingelangt am 29.01.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Niko Alm, Mag. Dr. Matthias Strolz, Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend
betreffend „Evaluierung der GmbH Novelle 2013"
Die Begutachtungsfrist für das
Abgabenänderungsgesetzt endete am
22.01.2014. Für die NEOS sind grundlegende Reformen und Perspektiven
in diesem Gesetz nicht vorhanden.
Zentrale NEOS-Forderungen wie die Abschaffung der
Gesellschaftsteuer per 1.1.2015, der Abschaffung
Mindestkörperschaftsteuer und den Entfall der Investitionspflicht beim
Gewinnbetrag fehlen gänzlich. Mit verstärkter Bürokratie und unnötigen
Hürden kann das vorgelegte Abgabenänderungsgesetz als neuester
Feind der österreichischen Unternehmer_innen betrachtet werden.
Geht es nach NEOS soll die Abschaffung der Gesellschaftsteuer bereits
mit 01.01.2015 erfolgen, um eine schnellere Entlastung zur
Attraktivierung des Wirtschaftsstandorts Österreich zu setzen. Die
Abschaffung der Mindestkörperschaftsteuer mit 01.01.2015 ist ein
wesentlicher Beitrag zur Liquiditätssicherung von kleinen Unternehmen,
weil diese Vorauszahlungen oft existenziell notwendiges "arbeitendes
Kapital" abzieht. Die Abschaffung der Investitionspflicht beim
Gewinnfreibetrag ist die NEOS nicht nur eine Frage von Steuerfairness
zwischen Selbständigen und Unselbständigen Erwerbstätigen sondern
auch ein Gebot der Vernunft.
Ein Hauptkritikpunkt der NEOS ist die Frage, wie sinnvoll es ist, den Gewinnfreibetrag an Realinvestitionen zu knüpfen. Der
Gewinnfreibetrag stellt für Unternehmerinnen und Unternehmer das
Äquivalent zur Begünstigung des 13./14.Monatsgehalts bei
unselbständigen Erwerbstätigen dar. Derzeit können viele KMUs nur
über diesen Umweg zum Beispiel mit Wertpapieren steuerbegünstigt in
die zweite Säule der Altersvorsorge investieren. Mit dem Vorhaben der Bundesregierung wird eine der wichtigsten Möglichkeiten der
betrieblichen Altersvorsorge für Selbständige aber ersatzlos gestrichen.
Diese
Benachteiligung gehört vom Tisch.
Da diese Anfrage ebenfalls das Ressort des Bundesministers für Finanzen
betrifft, wird sie
gleichlautend an dieses Ministerium eingebracht.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend nachstehende
Anfrage:
1.
Wie viele Gesellschaften mit beschränkter Haftung und EPUs
wurden in den Jahren 2010 bis 2013 gegründet (Aufschlüsselung auf
Jahre und Bundesländer)?
2.
Wie viel Gesellschaftsteuer
bezahlten die österreichischen
UnternehmerInnen in den Jahren 2010 bis 2013 (Aufschlüsselung auf
Jahre und Bundesländer)?
Wie wurden diese Beiträge verwendet (genaue Aufschlüsselung auf
die Verwendung dieser Beiträge)?
Wurden diese Beiträge für den Ausbau der
„Gründerservices“ der österreichischen Wirtschaftskammer
verwendet?
Wenn ja, wie hoch waren die Beiträge, die für den Ausbau der
„Gründerservices“ verwendet wurden (Aufschlüsselung auf
Jahre
und Bundesländer)?
3.
Wie viel an Mindestkörperschaftsteuer
bezahlten die österreichischen UnternehmerInnen in den Jahren 2010 bis
2013 (Aufschlüsselung auf
Jahre und Bundesländer)?
Wie wurden diese Beiträge verwendet (genaue Aufschlüsselung auf
die Verwendung dieser Beiträge)?
Wurden diese Beiträge für den Ausbau der
„Gründerservices“ der österreichischen Wirtschaftskammer
verwendet?
Wenn ja, wie hoch waren die Beiträge, die für den Ausbau der
„Gründerservices“ verwendet wurden (Aufschlüsselung auf
Jahre
und Bundesländer)?
4.
Wurde durch die Verkürzung des Stammkapitals
auf € 10.000.- einen
Anstieg an Gründungen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung
erreicht?
Wenn ja, wie hoch war dieser Anstieg von Gründungen von
Gesellschaften mit beschränkter Haftung?
Wenn nein, warum gab es keinen Anstieg von Gründungen von
Gesellschaften mit beschränkter Haftung?
5.
Finden Sie bzw. Ihr Ressort es für sinnvoll,
dass die
Mindestkörperschaftsteuer ab 1. Jänner 2014 auf 5% des
Stammkapitals (€ 500,--) gesenkt wurde?
Wenn ja, wie begründen Sie diesen Schritt?
Wie hoch waren in den Jahren 2010 bis 2013 die
administrativen
Kosten ihres Ressorts um die Mindestkörperschaftssteuer
einzuheben (Aufschlüsselung auf Jahre und Finanzämter)?
Wie hoch erwarten Sie die administrativen Kosten für die Einhebung
der Mindestkörperschaftsteuer für das Jahr 2014?
6.
Wie viel österreichische UnternehmerInnen
haben in den Jahren 2010
bis 2013 den Gewinnfreibetrag in Anspruch genommen
(Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?
Ist es wirtschaftlich sinnvoll, UnternehmerInnen einen Zwangsbetrag aufzuoktroyieren,
der die UnternehmerInnen zu Investition nötigt?
7.
Gab es in der letzten Geschäftsperiode eine
Initiative ihres Ressorts,
dass das Stammkapital bei Gründungen von GmbHs komplett
entfällt?
Wenn ja, wann gab es diese Initiative?
Wenn nein, warum gab es keine Initiative?
8.
Werden Sie bzw. Ihr Ressort in künftigen
Novellierungen oder Gesetzesänderungen des GmbH-Gesetzes,
des
Rechtsanwaltstarifgesetz und des Körperschaftsteuergesetz 1988
dafür eintreten, dass das Stammkapital für UnternehmerInnen
komplett entfällt und UnternehmerInnen dafür einen gewissen
Prozentsatz ansparen sollen, um sich damit ein Eigenkapital
aufzubauen?
Wenn ja, warum würden sie dafür eintreten?
Wenn nein, warum werden sie nicht dafür eintreten?