591/J XXV. GP

Eingelangt am 30.01.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Stefan

und weiterer Abgeordneter

an die Frau Bundesminister für Inneres

betreffend Anzeigepflicht von Krankenhäusern und Rettungsorganisationen

 

In der Online-Zeitung „oe24.at“ vom 27. Jänner 2014 erschien ein Artikel mit dem Titel „Polizeipräsident Pürstl unter Druck“, welchem folgendes entnommen werden konnte:

„(…) Daten von der Rettung?

Als unglaublich bezeichnete Pilz die - von Pürstl in der ORF-Sendung "im Zentrum" am Sonntagabend angekündigte - Praxis der Polizei, bei Rettung und Ärzten Nachforschungen zu medizinisch versorgten Kundgebungsteilnehmern einzuholen, auch wenn dies rechtlich gedeckt sei. Pürstl hatte in der ORF-Sendung "Im Zentrum" gemeint: "Das ist nämlich gut, wenn sie (die Demonstranten, Anm.) bei der Rettung waren, da gibt's nämlich Daten, da können wir sie ausforschen und dann werden wir einmal schauen, welche Beteiligung sie gehabt haben." Der Grüne will nun durch parlamentarische Anfragen eruieren, wie oft so etwas in den vergangenen Jahren passiert sei.

Pürstl: "Ungenau formuliert"

Pürstl ruderte am Montag etwas zurück. Er habe "ungenau formuliert", sagte er in der ORF-Sendung "Wien heute". Doch die Sache sei gesetzlich gedeckt und Polizeialltag. Es gehe nicht um eine Liste mit den Namen von Demonstranten, sondern um konkrete Verdachtsfälle.

Seitens der Wiener Berufsrettung hieß es, es gebe keinen automatischen Datenabgleich mit anderen Behörden. "Die anfordernde Behörde muss eine entsprechende Rechtsgrundlage liefern. Die wird von uns geprüft", erklärte Sprecher Franz Mikulcik. Eine entsprechende Anfrage der Wiener Polizei gebe es derzeit nicht.

Die Staatsanwaltschaft Wien betonte, man könne Datenbeischaffung anordnen. Natürlich benötige man aber einen Verdacht - gegen eine konkrete Person, sagt Verfassungsexperte Bernd-Christian Funk. (…)“

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

  1. Trifft es zu, dass Krankenhäuser und Rettungsorganisationen bei Verletzungen mit Verdacht auf Fremdbeteiligung diese melden müssen?
  2. Wenn nein, warum nicht?
  3. Wenn ja, in welcher Form hat eine solche Meldung zu erfolgen?
  4. Werden diese Meldungen automatisch an die Polizei weitergeleitet?
  5. Wenn nein, warum nicht?