591/J XXV. GP
Eingelangt am 30.01.2014
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Stefan
und weiterer Abgeordneter
an die Frau Bundesminister für Inneres
betreffend Anzeigepflicht von Krankenhäusern und Rettungsorganisationen
In der Online-Zeitung „oe24.at“ vom 27. Jänner 2014 erschien ein Artikel mit dem Titel „Polizeipräsident Pürstl unter Druck“, welchem folgendes entnommen werden konnte:
„(…) Daten von der Rettung?
Als unglaublich bezeichnete Pilz die - von Pürstl in der ORF-Sendung "im Zentrum" am Sonntagabend angekündigte - Praxis der Polizei, bei Rettung und Ärzten Nachforschungen zu medizinisch versorgten Kundgebungsteilnehmern einzuholen, auch wenn dies rechtlich gedeckt sei. Pürstl hatte in der ORF-Sendung "Im Zentrum" gemeint: "Das ist nämlich gut, wenn sie (die Demonstranten, Anm.) bei der Rettung waren, da gibt's nämlich Daten, da können wir sie ausforschen und dann werden wir einmal schauen, welche Beteiligung sie gehabt haben." Der Grüne will nun durch parlamentarische Anfragen eruieren, wie oft so etwas in den vergangenen Jahren passiert sei.
Pürstl: "Ungenau formuliert"
Pürstl ruderte am Montag etwas zurück. Er habe "ungenau formuliert", sagte er in der ORF-Sendung "Wien heute". Doch die Sache sei gesetzlich gedeckt und Polizeialltag. Es gehe nicht um eine Liste mit den Namen von Demonstranten, sondern um konkrete Verdachtsfälle.
Seitens der Wiener Berufsrettung hieß es, es gebe keinen automatischen Datenabgleich mit anderen Behörden. "Die anfordernde Behörde muss eine entsprechende Rechtsgrundlage liefern. Die wird von uns geprüft", erklärte Sprecher Franz Mikulcik. Eine entsprechende Anfrage der Wiener Polizei gebe es derzeit nicht.
Die Staatsanwaltschaft Wien betonte, man könne Datenbeischaffung anordnen. Natürlich benötige man aber einen Verdacht - gegen eine konkrete Person, sagt Verfassungsexperte Bernd-Christian Funk. (…)“
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage