594/J XXV. GP

Eingelangt am 30.01.2014
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Jannach

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft

 

betreffend Maßnahmen zur Modernisierung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe (M121 - Investitionsförderung) sowie der Förderung der Nieder-lassungen von jungen Landwirtinnen und Landwirten (M112)

 

Die Förderung von Investitionen zur Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe hat zum Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit österreichischer Betriebe zu steigern und langfristig abzusichern. Die Investitionsförderung (Maßnahme „M121“) ist ein wesentlicher Bestandteil des österreichischen Programms für Ländliche Entwicklung.

Die niederösterreichische Landwirtschaftskammer teilte auf ihrer Homepage vom   25. Feber 2013 mit, dass mit 17. Jänner 2012 (!) die Förderung zur Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe (Investitionsförderung) mit Direktzuschuss eingestellt wurde (Dieser Artikel wurde mittlerweile gelöscht!).

Die steirische Landwirtschaftskammer teilte auf ihrer Homepage vom 21. Feber 2012 mit, dass es aufgrund der Mittelüberschreitung bei der Investitionsförderung seit         11. März 2011 und bei der Niederlassungsprämie seit 10. Feber 2012 einen Antragsstopp gibt.

 

Mit dem Antragsstopp der Maßnahme „M121“ – Investitionsförderung werden landwirtschaftliche Betriebe in ihrer Entwicklung seit mehr als zwei Jahren „behindert“. Ebenso erfolgt dadurch eine Schädigung von Betrieben (Stallbaufirmen, Landmaschinenhandel, usw.) da die Landwirte mit ihren Investitionen bis zur neuen Förderperiode warten. Ebenso wird von den Landwirtschaftskammern geraten, mit der „Hofübergabe“ zwecks des Erhalts der „Niederlassungsprämie“ (Jungübernehmerförderung) bis zur neuen Förderperiode zuzuwarten.

 

Gerade die Investitionsförderung (Modernisierung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe) ist eine der wichtigsten und sinnvollsten Unterstützungen der österreichischen Bauern und der Wirtschaft.

 

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft folgende

 


Anfrage

  1. Wieviel Geld wurde in der letzten Förderperiode 2007 – 2013 für diese Maßnahme M121 auf nationaler Ebene, auf Bundesländerebene sowie auf EU-Ebene für österreichische Landwirte aufgewendet? (aufgeteilt nach Direktzuschuss und Agrarinvestitionskredit)

 

  1. Wie verteilen sich dabei die Summen auf die einzelnen Bundesländer?

 

  1. Wieviel Geld wurde in der letzten Förderperiode 2007 – 2013 für die Maßnahme M112 (Niederlassung von jungen Landwirtinnen und Landwirten unter besonderer Berücksichtigung der Qualifikation) auf nationaler Ebene, auf Bundeslandebene sowie auf EU-Ebene für österreichische Landwirte aufgewendet?

 

  1. Wie verteilen sich dabei die Summen auf die Bundesländer?

 

  1. Seit wann gibt es in den einzelnen Bundesländern Antragsstopps für diese Maßnahmen?

 

  1. Wie viele Anträge für beide Maßnahmen (M121 und M112) wurden in den Jahren 2007 bis 2013 gestellt? (aufgelistet nach Jahren, Volumen und Bundesländern)

 

  1. Gibt es Anträge, die vor dem Antragsstopp – also zeitgerecht - eingebracht wurden und finanziell seitens des öffentlichen Hand (Bund, Land, EU) noch nicht bedient wurden?

 

  1. Warum kam es zu Verzögerungen bei den Auszahlungen?

 

  1. Wie viele Betriebe sind von der Verzögerung der Auszahlung dieser Maßnahmen betroffen?

 

  1. Wie hoch soll das vorgesehene Budget für die Maßnahme M121 in der kommenden Förderperiode sein?

 

  1. Wie hoch soll das vorgesehene Budget für die Maßnahme M112 (Jungübernehmerförderung) in der kommenden Förderperiode sein?

 

  1.  Ändern sich die Kriterien für die Beantragung dieser beiden Maßnahmen für die kommende Förderperiode 2014 - 2020?

 

  1.  Wenn ja, wie sehen diese Änderungen im Detail aus?

 

  1. Wie gestalten sich diese Maßnahmen im Übergangsjahr 2014?