596/J XXV. GP
Eingelangt am 30.01.2014
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Anfrage
der Abgeordneten Werner Neubauer, Mag. Gernot Darmann
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Manipulationen im Kärntner Seniorenbund
Das bereits in der Voranfrage seitens der Anfragesteller aufgedeckte Strafverfahren gegen die Verdächtigen Dr. Andreas Khol und NAbg. Gabriel Obernosterer im Zusammenhang mit Manipulationen zu Lasten des Kärntner Seniorenbundes hat mittlerweile weite Kreise gezogen.
Es geht inzwischen nicht mehr nur um Täuschung der Vereinsmitglieder, Wahlerschleichung, Fälschung der Seniorenzeitschrift (mit Nennung des Obmanns im Impressum, der aber nichts davon weiß), sondern auch um handfesten Betrug: Denn es langte eine Rechnung von der Post für die Versandkosten der gefälschten Seniorenzeitung beim Obmann ein, welcher aber weder Impriment jenes Druckwerks war noch dessen Herstellung oder dessen Versendung in Auftrag gegeben hatte.
Nun liegt unter diesem Aspekt – zusätzlich zur Täuschung – auch der Verdacht eines Betruges nahe, weil sich die Täter offenbar den Rechnungsbetrag ersparen wollten, indem sie bei der Post unrichtige Angaben über das Impressum machten.
Der solcherart begangene Betrug ist überdies durch Herstellung und Verwendung einer falschen Urkunde durch die Täter qualifiziert, weil die nachgemachte Ausgabe der Seniorenzeitung, soweit ersichtlich, für die statutarisch erforderliche fristgerechte Bekanntmachung eines Landestages des Seniorenbundes (wenngleich eines nicht vom Obmann einberufenen) missbraucht wurde, somit zum (wenn auch fälschlichen) Beweis eines rechtserheblichen Umstandes.
Hinsichtlich der Täterschaft besteht kein Zweifel, denn es ist leicht erkennbar, dass Dr. Andreas Khol und NAbg. Gabriel Obernosterer Urheber und Versender des Druckwerks sind, weil sie darin abgebildet sind und sie das Druckwerk überdies inhaltlich zu – rechtserheblichen – Erklärungen in ihrem Interesse verwendet haben.
Somit ist das Verfahren gegen Dr. Andreas Khol und NAbg. Gabriel Obernosterer unter Ausdehnung auf diesen Verdacht zusätzlich zum bisherigen Untersuchungsgegenstand auch wegen Urkundenbetruges nach §§ 146, 147 Abs. 1 StGB zu führen und seitens der Justiz – hinsichtlich der Immunität Obernosterers – ein Auslieferungsbegehren an den Nationalrat zu stellen. Hinzu kommt, dass NAgb. Gabriel Obernosterer schon früher mit den Strafverfolgungsbehörden in Konflikt gestanden war, was nunmehr im Hinblick auf eine allfällige Wiederaufnahme zu prüfen wäre.
Diese Entwicklungen sind vor allem deshalb besonders schwerwiegend, als es sich bei den Beteiligten einerseits um einen Nationalratsabgeordneten und andererseits um einen ehemaligen Nationalratspräsidenten handelt, den überdies auch kürzlich sogar Vizekanzler Dr. Spindelegger an den Regierungsverhandlungen mitwirken ließ.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende
Anfrage