599/J XXV. GP

Eingelangt am 31.01.2014
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister Finanzen

betreffend Problemstellungen im Wohnbaupaket und Bedenken der zuständigen Landesräte

 

 

Aus dem Erlös der Mobilfunkfrequenzen sollen 276 Millionen Euro im Rahmen des „Konjunkturpaketes Wohnen“ in den Wohnbau investiert werden.

Der Erhalt von Mitteln aus diesem Sonderwohnbauprogramm ist jedoch an Bedingungen geknüpft, die als unrealistisch bzw. in ihrer Gesamtheit als nicht erreichbar bezeichnet werden müssen. Gemäß § 23 Abs. 4c Z 8 Finanzausgleichsgesetz 2008 – FAG 2008 sind darüber hinaus die näheren Grundsätze über die Abwicklung vom Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler nach Anhörung der Länder festzulegen.

Im Durchschnitt der Jahre 2013 und 2014 müsste einerseits eine viel höhere Anzahl an geförderten Wohneinheiten errichtet werden, als im Durchschnitt der Jahre im Zeitraum von 2006 bis 2011. Wolfgang Amann vom Institut für Immobilien, Bauen und Wohnen, hat die Anforderungen anschaulich heruntergebrochen: „Bezogen auf die Förderungszusicherungen 2012 müssten die Länder um 21 Prozent zulegen, um diese Werte zu schaffen.“ Diese Anforderung würde Bundesländer, die in den Jahren des Vergleichszeitraumes ihrerseits sehr viel Bauleistung gefördert haben, gegenüber jenen gravierend benachteiligen, die ihre Förder-Hausaufgaben in diesen Jahren nicht gemacht haben, und stellt somit eine sachlich nicht nachvollziehbare Ungleichbehandlung dar. Andererseits müssten die Bundesländer jeweils selbst noch zusätzliche Mittel bereitstellen oder für den Fall, dass diese nicht verfügbar sind, über Banken finanzieren.

Die Konferenz der Wohnbaulandesräte meldete bereits im Oktober 2013 an, dass die mit dem Konjunkturpaket Wohnen verbundenen Auflagen nicht erfüllbar sind. Alle neun Wohnbaulandesräte forderten einstimmig die Neuverhandlung der Vergaberichtlinien. Nun findet sich im aktuellen Regierungsübereinkommen auf Seite 7 die Absicht "Öffentliche Nachfrage stärken - Umsetzung des beschlossenen Offensivpakets für Wachstum und Beschäftigung (z.B. 14.000 zusätzliche Wohnungen mit dem 276 Mio. Euro Wohnbaupaket)".

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

 

ANFRAGE

 

1.    Ist das Regierungsübereinkommen so zu interpretieren, dass man - trotz anders lautendem Beschluss der Wohnbaulandesräte-Konferenz vom Oktober 2013 - der Meinung ist, dass die Mittel aus diesem "beschlossenen Offensivpaket" so abgeholt werden und dieses daher nicht abgeändert wird?

2.    Wenn nein, bedeutet diese Formulierung, dass zwar das Offensivpaket mit den 276 Mio. Euro und die Zurverfügungstellung dieser Mittel beschlossen wurde, man dies aber jetzt durch Maßnahmen- und Anforderungsanpassung für die Abholung durch die Länder tatsächlich umsetzen will?

3.    Wie sollen die Länder dabei unterstützt werden, die Fördermittel aus dem Sonderwohnbauprogramm tatsächlich abholen zu können?

4.    In welcher Form wurde den zuständigen Wohnbaulandesräten – die sich einstimmig gegen die mit dem Paket verbundenen Auflagen aussprachen – Beachtung geschenkt?

5.    Wann und wie wird der allenfalls erzielte Effekt des Sonderwohnbauprogrammes im Falle der Abänderung der Anforderungen und damit verbunden der Abholung durch die Länder evaluiert werden?

6.    Wann ist mit der Festlegung der näheren Grundsätze gemäß § 23 Abs. 4c Z 8 Finanzausgleichsgesetz 2008 zu rechnen, die für die Abholung, unabhängig von allen anderen erwähnten Punkten, notwendig sind, zu rechnen?