600/J XXV. GP
Eingelangt am 31.01.2014
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Anfrage
des Abgeordneten Mag. Hauser
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend die geplante Schließung von den Polizeidienststellen St. Jakob i.D., Huben und Dölsach
Der Homepage des Bundesministeriums für Inneres sowie diversen Medien konnte entnommen werden, dass die Polizeidienststellen in Huben, St. Jakob i. D. und Dölsach geschlossen werden.
Schon am 10. Jänner 2014 haben die Bürgermeister der drei Defereggental-Gemeinden Hopfgarten, St. Jakob und St. Veit Ihnen einen Brief übermittelt, indem diese um Informationen und einen Gesprächstermin gebeten haben.
Auch wurde in Medien davon berichtet, dass einige Bürgermeister erst durch eben diese Medien von der Schließung „ihrer“ Polizeidienststellen erfahren haben.
Wie die Bundesministerin zu den direkt gewählten Bürgermeistern steht geht deutlich aus der Berichterstattung des ORFonline vom 28.1.2014 hervor:
„(…) Seitens der Landeshauptleute gebe es zwei Strategien, wie mit den Plänen umgegangen wird, erläuterte Mikl-Leitner. Entweder „ich heule mit den Bürgermeistern mit“, oder man habe die Sicherheit der Bürger im Fokus, sagte die Ministerin.(…)“ http://orf.at/stories/2215950/2215960/
Auf die parlamentarische Anfrage 316/J XXV. GP des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Hauser vom 18. Dezember 2013 betreffend "Polizeidienststellen in Tirol" gerichtet. Die Antwort der Bundesministerin für Inneres vom 22. Jänner 2014 lautete:
„Es wird auf die Beantwortung der gleichlautenden parlamentarischen Anfrage 328/J vom 18. Dezember 2013 (44/AB XXV. GP) verwiesen.“
Dieser genannten Anfragebeantwortung vom 16. Jänner 2014, zur Anfrage 328/J XXV. GP des Abgeordneten zum Nationalrat KO Strache, Vilimsky vom 18. Dezember 2013 betreffend "die geplante Schließung von 100 Polizeiinspektionen", musste entnommen werden:
„Eine seriöse Angabe über die Anzahl und die konkret betroffenen Dienststellen sowie der Zeitpunkt der eventuell von der Optimierung der Organisationsstrukturen betroffenen Exekutivdienststellen ist im gegenwärtigen Stadium der Planungsarbeiten noch nicht möglich.“
Sowie weiters:
„Für die sicherheitsdienstliche Versorgung einer Region ist nicht die bloße Existenz einer Sicherheitsdienststelle, sondern die tatsächliche rasche Verfügbarkeit von gut ausgebildeten und ausgerüsteten Exekutivbediensteten maßgeblich.“
Die „rasche Verfügbarkeit“ muss künftig stark angezweifelt werden. Schon 2012 war die durchschnittliche Dauer der Exekutive ab Verständigung zum Einsatzort (Interventionszeit) 20 Minuten! (Quelle: Arbeitsbehelf zum Bundesfinanzgesetz 2012 - Erläuterungen zum Bundesvoranschlag) Dem nicht genug, konnte der Berichterstattung des ORFonline vom 28.1.2014 entnommen werden:
„(…) Die Ministerin geht davon aus, dass durch die Reform Polizisten schneller bei den Bürgern sein werden - schließlich wolle das Innenministerium „die Außendienstpräsenz erhöhen“. Die „Einsatzzeit ist zumutbar, innerhalb von 20 bis 30 Minuten erreichen wir jeden Punkt“, unterstrich Konrad Kogler, Generaldirektor für öffentliche Sicherheit. Außerhalb vom Siedlungsraum gebe es naturgemäß eine längere Anfahrtszeit.(…)“ http://orf.at/stories/2215950/2215960/
Selbst in der ZiB 2 vom 28.1.2014 (22.00 Uhr) zum Thema „Polizeiposten-Schließungen: Ministerin Mikl-Leitner im Interview“ wurde von Herrn Armin Wolf angeführt:
„Aber die müssen zum Teil sehr, sehr viel draußen vor Ort sein und ein sehr großes Gebiet schützen. Im Mariazeller Land zum Beispiel wird künftig eine Polizeistation für 400 Quadratkilometer zuständig sein. Da gibt es keine Autobahnen, nur Bundesstraßen. Das ist zum Teil im Winter recht schwer befahrbar und im Defreggental in Osttirol, da gibt es überhaupt keine Polizeistation mehr. Das Defreggental ist im Winter gar nicht selten durch Lawinen von der Außenwelt abgeschnitten, gibt es keinen Polizisten mehr.“
Die Bundesministerin antwortete wie folgt:
„Wir haben hier ein Konzept nach ganz klaren Kriterien erarbeitet, eben auch unter Kriterien wie welche Infrastruktur gibt es dort, welche Flächenausdehnung haben wir dort, wir schaffen wir es , noch mehr Bürgernähe zu garantieren und wie schaffen wir es natürlich auch, die Eigensicherung unserer Polizisten und Polizisten zu erhöhen. Nach all diesen Kriterien wurden die Dienststellenstrukturkonzepte vorgenommen und dieses Konzept wurde ausgelegt und ausgerollt auf ganz Österreich. Und jedes Bundesland ist auch gleich behandelt worden.“
Aus sicherheitspolitischen Überlegungen sind die Polizeidienststellen St. Jakob i.D. und Huben für die Region Defereggental unverzichtbar, insbesondere auch im Hinblick auf das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung und der Touristen. Zu bedenken ist auch, dass die Gemeinde St. Jakob an Südtirol angrenzt. Als die stärkste touristische Region Osttirols, mit allen Gefahren eines hochalpinen Tales, kommt es im Winter wie im Sommer oft zu sehr schwierigen Situationen durch Straßensperren wegen Lawinen, Steinschlag und Murenabgängen. Hier sind gerade die zwei Polizeiinspektionen eine unverzichtbare Hilfestellung für die Gemeinden.
Wollen Bürger, aus welchem Grund auch immer, mit der Exekutive persönlich Kontakt aufnehmen, müssen Siekünftig nach Matrei in Osttirol oder in die Bezirkshauptstadt Lienz fahren. Diese Entfernungen sind auch bei Fahrten zu einem Einsatzort im Defereggental zu berücksichtigen.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres nachstehende
Anfrage: