602/J XXV. GP

Eingelangt am 31.01.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

 

des Abgeordneten Mag. Hauser

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

betreffend AKM-Gebührenermäßigungen für Privatvermieter

 

Die staatlich genehmigte AKM ist die größte Urheberrechtsgesellschaft in Österreich. Sie ist als Genossenschaft organisiert und gehört Autoren, Komponisten und Musikverlegern. Die AKM wahrt für Komponisten, Autoren, Musikverleger Urheberrechte.

Laut AKM handelt es sich bei der Wiedergabe von weitergeleiteten TV- oder Radio-Programmen in den Gästezimmern eines Beherbergungsbetriebes um eine öffentliche Aufführung. Das habe, stellt die AKM fest, sowohl der Europäische Gerichtshof als auch der Oberste Gerichtshof in Österreich festgestellt, daher stünde den Urhebern ein angemessenes Entgelt zu. Dieses sei mit den GIS-Gebühren nicht abgegolten. Auch Privatzimmervermieter müssen laut AKM einen Lizenzvertrag mit der AKM abschließen, wenn sie in ihren Gästezimmern TV oder Radio anbieten. Als Tarif wurde 0,52 Euro netto je Zimmer und Monat im Voraus festgelegt, wobei auch dann zu zahlen ist, wenn man bereits für Fernsehen oder Radio im Aufenthaltsraum an die AKM zahlt. Saisonbetriebe müssen nur für den Saisonzeitraum zahlen. Für die Verwendung von CDs und die Aufführung von selbst kopierten Musiktiteln (MP3) sind zusätzliche Entgelte zu berappen. Wenn in den Gästezimmern weder ein Fernsehgerät noch ein Radio vorhanden ist, ist eine Null-Meldung zu übermitteln.

NR Mag. Gerald Hauser weist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung der Privatvermieter allein für das Tourismusland Tirol hin: „Die 17.000 touristisch registrierten Tiroler Privatvermieter verfügen über ein Drittel der Betten und erzielten im Tourismusjahr (1.11. bis 30.10.) von den rund 43 Millionen Jahresübernachtungen 9,3 Millionen Logiernächte. Damit sind die Privatvermieter ein wichtiges touristisches Segment, das für eine positive Tourismusgesinnung sehr wichtig ist. Zu bedenken ist auch, dass Privatvermieter einen häuslichen Zuerwerb und einen Arbeitsplatz zu Hause haben und sich daher um die Familie kümmern können.  Auch aus diesen Gründen ist mehr Unterstützung und Förderung für die Privatvermieter, was einen Ansporn, eine Anerkennung und Aufwertung darstellen würde, nötig und gerechtfertigt.“

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend folgende

 

Anfrage:

 

1. Wie stufen Sie die Bedeutung der Privatvermieter für den Tourismus ein?

 

2. Sind Sie dafür, dass Privatvermieter statt 0,52 Euro AKM-Beitrag je Zimmer und Monat weniger als diesen Betrag zahlen und, auch im Sinne der Entbürokratisierung, nur eine kleinere Pauschale entrichten müssen?

2.a. Wenn nein, warum nicht?

2.b. Wenn ja, was werden Sie unternehmen, um dieses Ziel zu erreichen?

 

3. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass eine Meldung an die AKM pro Privatvermieter genügt?

 

4. Werden Sie diesbezüglich in Gespräche mit dem Bundesminister für Justiz eintreten?