607/J XXV. GP

Eingelangt am 31.01.2014
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

 

an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend Folgeanfragen zur Anfrage betreffend Lehrermobbing an der HTL Eisenstadt (13149-J/XXIV. GP): Elektronisches Klassenbuch

 

 

Die Anfragebeantwortungen zur Anfrage 13149-J/XXIV. GP und den Folgeanfragen 14707-J/XXIV. GP, 14716-J/XXIV. GP stehen im krassen Widerspruch zu den der FPÖ vorliegenden Informationen. So schrieb etwa der Vorsitzende der Personalvertretung der HTL Eisenstadt am Dienstag, 9. 10. 2012:

 

 

Am Sonntag, 4. November 2012 schrieb Dr. Türk, der vom Direktor zur Teilnahme an der Planungssitzung in Wien am 16. Oktober 2012 geschickt worden war:

 

 


Dr. Türk hielt also auch noch Anfang Oktober Dr. Schütz für den am besten geeigneten. Dennoch wird behauptet, es hätte zu dem Zeitpunkt schon Kurse gegeben.

 

Der Umstand, dass innerhalb eines Monats zunächst 13 Schüler einer fünften Klasse nicht mehr am Kurs teilgenommen haben sollen, für die es jedoch andererseits keine schriftliche Anmeldung gibt und von denen 8 (!) spätestens mit dem Stichtag 30. November 2012 nicht mehr am Kurs teilgenommen haben sollen, legt die Vermutung nahe, dass es sich hier um weitere – im LSR für Burgenland offenbar übliche – Scheinanmeldungen (mehrere Fälle sind bei der Staatsanwaltschaft anhängig) handelt.

 

Wir gehen daher davon aus, dass der Landesschulrat für Burgenland und der Schulleiter DI Wagner bei der Beantwortung der ministeriellen Fragen bewusst und vorsätzlich falsch informiert haben.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur die folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.    Werden Änderungen von Einträgen im elektronischen Klassenbuch protokolliert?

2.    Falls ja, mit Zeiten und Zugriffskennungen?

3.    Falls ja, von wem kann dieses Änderungsprotokoll eingesehen werden?

4.    Falls nein, wie kann die Authentizität der Einträge des elektronischen Klassenbuchs als Urkunde garantiert werden?

5.    Können die Angaben des LSR für Burgenland bzw. der Schulleitung der HTL Eisenstadt von einem Mitarbeiter des BMUKK verifiziert werden?


6.    Wie ist eine zeitliche Beschränkung der Sichtbarkeit der Einträge im elektronischen Klassenbuch im Sinne der Transparenz und der Urkundenfunktion vereinbar?

7.    Kann der Schulleiter Einträge von Lehrern überschreiben?

8.    Falls ja, sind diese Änderungen protokolliert und für andere Benutzer unmittelbar erkennbar?

9.    Falls nein, wie ist dies mit der Funktion des Klassenbuchs als Urkunde vereinbar?

10. Kann jemand anderer als der die Stunde haltende Lehrer Einträge für diese Stunden machen?

11. Falls ja, wie ist dies mit der Funktion als Urkunde vereinbar?

12. Werden Sie ein eventuell vorhandenes Änderungsprotokoll sowie die letztendlichen Einträge im elektronischen Klassenbuch im Falle einer gerichtlichen Aufarbeitung dem Gericht für die Feststellung des wahren Sachverhaltes zur Verfügung stellen?

13. Handelt es sich, wenn falsche Einträge ins elektronische Klassenbuch gemacht werden – etwa Einträge mit einem falschen Tag, mit einer falschen Zeit, mit nicht anwesenden Schülern u.dgl. – hierbei um Urkundenfälschung im Sinne des § 223 StGB?

14. Wer ist zur Rechenschaft zu ziehen, wenn Tag und Zeit einer Veranstaltung nicht stimmen?

15. Wer ist zur Rechenschaft zu ziehen, wenn der sonstige Inhalt eines Eintrages (zB anwesende Schüler oder Stoff) nicht stimmt?

16. Welche dienst- und strafrechtlichen Konsequenzen würden sich im Fall eines falschen Tages bzw. eines falschen Eintrages hinsichtlich anwesender Schüler bzw. des durchgenommenen Stoffes für Schulleiter bzw. den eintragenden Lehrer ergeben?