608/J XXV. GP

Eingelangt am 31.01.2014
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

 

an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend Folgeanfragen zur Anfrage betreffend Lehrermobbing an der HTL Eisenstadt (13149-J/XXIV. GP): Elektronisches Klassenbuch an der HTL Eisenstadt

 

Die Anfragebeantwortungen zur Anfrage 13149-J/XXIV. GP und den Folgeanfragen 14707-J/XXIV. GP, 14716-J/XXIV. GP stehen im krassen Widerspruch zu den der FPÖ vorliegenden Informationen. So schrieb etwa der Vorsitzende der Personalvertretung der HTL Eisenstadt am Dienstag, 9. 10. 2012:

 

 

Am Sonntag, 4. November 2012 schrieb Dr. Türk, der vom Direktor zur Teilnahme an der Planungssitzung in Wien am 16. Oktober 2012 geschickt worden war:

 


 

Dr. Türk hielt also auch noch Anfang Oktober Dr. Schütz für den am besten geeigneten. Dennoch wird behauptet, es hätte zu dem Zeitpunkt schon Kurse gegeben.

 

Der Umstand, dass innerhalb eines Monats zunächst 13 Schüler einer fünften Klasse nicht mehr am Kurs teilgenommen haben sollen, für die es jedoch andererseits keine schriftliche Anmeldung gibt und von denen 8 (!) spätestens mit dem Stichtag 30. November 2012 nicht mehr am Kurs teilgenommen haben sollen, legt die Vermutung nahe, dass es sich hier um weitere – im LSR für Burgenland offenbar übliche – Scheinanmeldungen (mehrere Fälle sind bei der Staatsanwaltschaft anhängig) handelt.

 

Wir gehen daher davon aus, dass der Landesschulrat für Burgenland und der Schulleiter DI Wagner bei der Beantwortung der ministeriellen Fragen bewusst und vorsätzlich falsch informiert haben.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur die folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.    Der Schulleiter der HTL Eisenstadt DI Wagner hat im Laufe des Schuljahres 2012/13 die Einsichtnahmemöglichkeit für Lehrer auf die von ihnen gemachten Einträge sowie den vergangenen Stundenplan auf wenige Wochen reduziert. Halten Sie das mit der Urkundenfunktion für vereinbar?

2.    Ehemalige Kollegen von Dr. Schütz haben sich über diese eingeschränkte Einsicht massiv beschwert und gemutmaßt, dass dies etwas mit der vom Schulleiter betriebenen Entlassung Dr. Schütz' und etwaigen Unregelmäßigkeiten bei Eintragungen zu tun hätte. Wie lange sind Einträge im elektronischen Klassenbuch wie der eigene Stundenplan, etwaige Bemerkungen, anwesende Schüler je Stunde einsehbar?


3.    Wie begründet der Schulleiter die zeitlich eingeschränkte Sichtbarkeit der Einträge in das elektronische Klassenbuch für Lehrer?

4.    Bei einem physisch vorhandenen Klassenbuch konnte jeder Lehrer jederzeit alle Einträge einsehen. Durch welche rechtliche Grundlage ist die Beschränkung der Einsichtnahmemöglichkeit auf bestimmte Lehrer bzw. auf bestimmte Zeiten gedeckt?

5.    Hat für das elektronische Klassenbuch nicht zumindest dieselbe Verfügbarkeit wie die für ein physisch vorhandenes Klassenbuch – nämlich ein volles Jahr – zu gelten?

6.    Falls nein, warum nicht?

7.    Falls ja, welche disziplinarrechtlichen Konsequenzen ergeben sich für den Schulleiter?

8.    War das Kürzel des Lehrers Dr. M. T. im elektronischen Klassenbuch „TUR“?

9.    Wann (Tag und Uhrzeit von Beginn und Ende) fand laut elektronischem Klassenbuch der dritte Kurs im November von Dr. M. T. (TUR) statt? Am Montag, den 26. November 2012?

10.  War das Fach „PH2“ im elektronischen Klassenbuch bei Dr. M. T. (TUR) am 8. Oktober 2012, 15. Oktober 2012, 22. Oktober 2012, 5. November 2012, 19. November 2012 sowie am Tag des dritten Kurses im November 2012 am Tag des Unterrichts eingetragen?

11. Trug der betreffende Lehrer fehlende und anwesende Schüler immer gleich während der Stunde ein?

12. Trug der betreffende Lehrer den Inhalt der Stunde(n) gleich während der Stunde ein?

13. Wie viele Schüler, gruppiert nach Geschlecht und Klassennamen, waren laut elektronischem Klassenbuch bei den laut Antwort 34 zur Anfrage 14707-J/XXIV. GP angegebenen Kursen vom 8. Oktober 2012, 15. Oktober 2012, 22. Oktober 2012, 5. November 2012, 19. November 2012 sowie dem Tag des dritten Kurses im November 2012 anwesend?

14. Wie lauteten die Eintragungen zum Stoff laut elektronischem Klassenbuch bei den laut Antwort zur Frage 34 der Anfrage 14707-J/XXIV. GP angegebenen Kursen vom 8. Oktober 2012, 15. Oktober 2012, 22. Oktober 2012, 5. November 2012 und 19. November 2012 sowie dem Tag des dritten Kurses im November 2012?

15. Von wann bis wann fanden die Kurse laut elektronischem Klassenbuch bei den laut Antwort 34 zur Anfrage 14707-J/XXIV. GP angegebenen Kursen vom 8. Oktober 2012, 15. Oktober 2012, 22. Oktober 2012, 5. November 2012 und 19. November 2012 sowie dem Tag des dritten Kurses im November 2012 statt?

16. In welchen Räumen fanden die Kurse laut elektronischem Klassenbuch bei den laut Antwort 34 zur Anfrage 14707-J/XXIV. GP angegebenen Kursen vom 8. Oktober 2012, 15. Oktober 2012, 22. Oktober 2012, 5. November 2012 und 19. November 2012 sowie dem Tag des dritten Kurses im November 2012 statt?

17. Wann wurden und von wem wurden die in den vorherigen Fragen angegebenen Einträge (Kürzel laut elektronischen Klassenbuch) gemacht?

18. Waren geblockte Stunden auch mit korrekten Anfangs- und Endzeiten im Stundenplan eingetragen?

19. Falls nein, warum nicht?

20. Falls nein, handelt es sich hier nicht um Urkundenfälschung gem. § 223 StGB?

21. Falls nein, welche dienstrechtlichen Konsequenzen hat das für den betreffenden Lehrer bzw. den Schulleiter?

22. Wurden Tage oder Zeiten für den Unterrichtsgegenstand „PH2“ bei Kollegen Dr. M. T. (TUR) oder K. S. (SWK) geändert?


23. Falls ja, wann wurden welche Änderungen für welchen Termin durchgeführt? (Um eine detaillierte Auflistung des jeweiligen avisierten Unterrichtstermins und des Datums der Änderung inkl. Tag und Zeit (!) wird gebeten!)

24. Haben sich die eingetragenen Schüler im elektronischen Klassenbuch im Schuljahr 2012/13 bei Dr. M. T. (TUR) oder K. S. (SWK) geändert?

25. Falls ja, wie viele Schüler wurden aus welcher Klasse gruppiert nach Geschlecht und Klassennamen wann hinzugefügt oder gelöscht?

26. Welche Klassennamen waren daher in der Wochenübersicht von Dr. M. T. (TUR) im Laufe des Schuljahres im elektronischen Klassenbuch von wann bis wann sichtbar?

27. Wurde der eingetragene Stoff für das Fach „PH2“ im elektronischen Klassenbuch geändert?

28. Falls ja, wann wurde die Änderung durchgeführt und wie lautete der Eintrag vor und nach der Änderung?

29. Wurden im Schuljahr 2012/13 an- bzw. abwesende Schüler mehr als einen Tag nach der zu haltenden Stunde eingetragen?

30. Falls ja, wann wurden wie viele Schüler welcher Klassen, gruppiert nach Klassennamen und Geschlecht, des Unterrichtsgegenstands „PH2“ für welche zu haltende Stunde (Tag und Unterrichtsstunde) von welchem Lehrern (Lehrerkürzel) laut elektronischen Klassenbuch eingetragen?