613/J XXV. GP

Eingelangt am 04.02.2014
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Anfrage

 

des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Einschränkung der Pressefreiheit durch die Wiener Polizei aus Anlass des Akademikerballs

BEGRÜNDUNG

 

Im Rahmen des „Akademiker“balls wurde ein weitläufiges Platzverbot mittels Verordnung verhängt. Daraus folgte eine Einschränkung der Berichterstattung von JournalistInnen, da jene, die sich für die Berichterstattung über den Ball akkreditierten, den abgesperrten Bereich nur zwischen 20.15 und 20.45 Uhr und in Begleitung eines Pressesprechers der Polizei betreten durften.

Das führte zu massiven Protesten der JournalistInnen wegen der Einschränkung ihrer Pressefreiheit. Rubina Möhring, Präsidentin von Reporter ohne Grenzen Österreich erklärte, das "Berichterstattung nur in Begleitung von Polizeibeamten, begrenzt auf lediglich 30 Minuten, sämtlichen Regeln eines demokratischen Rechtsstaates widerspricht. Solche Maßnahmen seien weder mit der österreichischen Verfassung noch mit der EU-Grundrechte-Charta vereinbar, sondern alarmierende Verstöße gegen demokratische Grundprinzipien und das Recht aller in Österreich lebenden Menschen auf Informationsfreiheit".

Die Wiener Polizei erklärte, dass es dabei um den Schutz der JournalistInnen vor etwaigen Körperverletzungen gehe. In weiterer Folge meinte der Wiener Polizeipräsident Pürstl in frechem und respektlosem Ton sinngemäß, dass er die Aufregung nicht verstehe, das schon immer so gewesen sei und die JournalistInnen offensichtlich die letzten Jahre verschlafen hätten.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende


ANFRAGE

 

  1. Hat es in den Jahren 2010, 2011, 2012 und 2013 Personen gegeben, die innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs eines Platzverbotes verletzt wurden?
  2. Wenn ja, wie viele waren davon JournalistInnen?
  3. Wie lautet der genaue Wortlaut der Verordnung über das Platzverbot zum „Akademikerball“ im Jahr 2014?
  4. Wie lautet der genaue Wortlaut der Verordnung über das Platzverbot zum „WKR-Ball“ im Jahr 2010?
  5. Durften sich auch im Jahr 2010 JournalistInnen nur in Begleitung eines Polizeisprechers und zeitlich beschränkt innerhalb des Platzverbotes aufhalten?
  6. Wie war 2010 die genaue Vorgangsweise?
  7. Ist nach Einschätzung der Polizei – aufgrund von Erfahrungen aus den letzten Jahren – zum WKR/Akademikerball die Gefahr einer körperlichen Verletzung von JournalistInnen im Zusammenhang mit Demonstrationsereignissen innerhalb oder außerhalb eines Platzverbotes höher?
  8. Wie viele verletzte JournalistInnen im Zusammenhang mit Demonstrationsereignissen zum Akademiker-/WKR-Ball hat es in Summe in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014 gegeben?
  9. Während JournalistInnen aus der Sperrzone ausgeschlossen worden sind, haben freiheitliche PersonalverteterInnen der FPÖ ein Zelt innerhalb des Platzverbotes errichtet, das offensichtlich als Labungsstelle gedient hat. Waren sämtliche Betreuer dieses Zelts Polizisten?
  10. Wenn nein, auf Basis welcher Bestimmung der Verordnung durften sie sich legal innerhalb des Platzverbotes aufhalten?
  11. Waren die betreuenden FP-GewerkschafterInnen Teil des offiziellen Polizeieinsatzes?
  12. Wenn nein, auf Basis welcher Bestimmung der Verordnung durften sie sich legal innerhalb des Platzverbotes aufhalten?