613/J XXV. GP
Eingelangt am 04.02.2014
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Anfrage
des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Einschränkung der Pressefreiheit durch die Wiener Polizei aus Anlass des Akademikerballs
Im Rahmen des „Akademiker“balls wurde ein weitläufiges Platzverbot mittels Verordnung verhängt. Daraus folgte eine Einschränkung der Berichterstattung von JournalistInnen, da jene, die sich für die Berichterstattung über den Ball akkreditierten, den abgesperrten Bereich nur zwischen 20.15 und 20.45 Uhr und in Begleitung eines Pressesprechers der Polizei betreten durften.
Das führte zu massiven Protesten der JournalistInnen wegen der Einschränkung ihrer Pressefreiheit. Rubina Möhring, Präsidentin von Reporter ohne Grenzen Österreich erklärte, das "Berichterstattung nur in Begleitung von Polizeibeamten, begrenzt auf lediglich 30 Minuten, sämtlichen Regeln eines demokratischen Rechtsstaates widerspricht. Solche Maßnahmen seien weder mit der österreichischen Verfassung noch mit der EU-Grundrechte-Charta vereinbar, sondern alarmierende Verstöße gegen demokratische Grundprinzipien und das Recht aller in Österreich lebenden Menschen auf Informationsfreiheit".
Die Wiener Polizei erklärte, dass es dabei um den Schutz der JournalistInnen vor etwaigen Körperverletzungen gehe. In weiterer Folge meinte der Wiener Polizeipräsident Pürstl in frechem und respektlosem Ton sinngemäß, dass er die Aufregung nicht verstehe, das schon immer so gewesen sei und die JournalistInnen offensichtlich die letzten Jahre verschlafen hätten.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende