618/J XXV. GP

Eingelangt am 07.02.2014
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Anfrage

der Abgeordneten Bruno Rossmann, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Eröffnungsbilanz des Bundes

BEGRÜNDUNG

 

Die Eröffnungsbilanz sollte vollständig und richtig sein. In einigen Punkten gibt es erhebliche Zweifel, ob das so ist. Dazu im Folgenden einige Beispiele:

 

Die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) nahm im Namen und auf Rechnung des Bundes Schulden auf, die an Bundesländer und Rechtsträger des Bundes weitergegeben wurden. Die Schulden des Bundes scheinen in der Eröffnungsbilanz nicht auf, ebenso nicht die entsprechenden Forderungen gegenüber den Ländern und Rechtsträgern. Es zeigt sich, dass die Intransparenz, die gerade im Falle des Landes Salzburg zum bekannten Finanzskandal geführt hat, auch beim Bund fortgeführt wird. Anscheinend hat der Bund nichts daraus gelernt.

 

Beim Partizipationskapital, das der Bund verschiedenen Banken gewährt hat, scheint das Partizipationskapital an die Hypo-Alpe-Adria Group (HAAG) nicht mehr auf (siehe Erläuterungen zur UG 46). Dies ist sehr sonderbar und zwar aus folgendem Grund: Der HAAG wurde im Jahr 2008 ein Partizipationskapital in Höhe von 900 Mio. Euro gewährt. Ein Teil davon, nämlich rund 625 Mio. Euro, wurde ein paar Jahre später abgeschrieben. Weitere Abschreibungen wurden nie bekanntgegeben. Somit sollte ein Rest von rund 275 Mio. Euro bestehen. Dieser Betrag scheint in der Eröffnungsbilanz nicht auf.

 

In der Teilbilanz der UG 45 fällt auf, dass der gesamte österreichische Teil des ESM-Stammkapitals (rund 2,2 Mrd. Euro) bereits in der Eröffnungsbilanz verbucht ist, obwohl erst 2013 eine Kapitalerhöhung von rund 900 Mio. Euro erfolgt ist und eine weitere Tranche erst 2014 erfolgen wird. Die Darstellung der ESM-Beteiligung in der Eröffnungsbilanz ist daher unverständlich.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende


ANFRAGE

 

1.    Wie hoch waren die Schulden des Bundes per Ende 2012, die die ÖBFA für Bundesländer, Rechtsträger des Bundes und andere aufgenommen hatte?

 

2.    Wie verteilen sich diese Schulden auf die einzelnen Bundesländer, die Rechtsträger des Bundes und andere auf?

3.    Wie hoch waren die Forderungen des Bundes per Ende 2012 gegenüber den Ländern, Rechtsträgern des Bundes und anderen?

 

4.    Wie verteilen sich die Forderungen auf die einzelnen Bundesländer, Rechtsträger des Bundes und andere auf?

 

5.    Warum scheinen diese Schulden und Forderungen in der Eröffnungsbilanz nicht auf?

 

6.    Warum gibt es in den Erläuterungen zur Eröffnungsbilanz keine Aufstellung dieser Schulden und Forderungen?

 

7.    Wie viel von dem 2008 an die HAAG gewährten Partizipationskapital wurde bereits abgeschrieben oder wertberichtigt?

 

8.    In welchen Jahren und in welcher Höhe wurde dies abgeschrieben oder wertberichtigt?

 

9.    Wie viel Partizipationskapital an die HAAG war per 1. Jänner 2013 vorhanden?

 

10. Wie viel Partizipationskapital an die HAAG war per 31. Dezember 2013 vorhanden?

 

11. Warum scheint vom gewährten Partizipationskapital an die HAAG in der Eröffnungsbilanz nichts mehr auf?

 

12. Wann wurde der Nationalrat darüber informiert, dass das gesamte Partizipationskapital an die HAAG verloren ist?

 

13. Wohin sind die restlichen 275 Mio. Euro verschwunden?

 

14. Wie verteilen sich die im Zuge der Erstellung der Eröffnungsbilanz durchgeführten Abschreibungen und Wertberichtungen in der UG 16 (Öffentliche Abgaben, rund 4,1 Mrd. Euro) auf die einzelnen Abgabenarten?

 

15. Wie setzen sich die rückzahlbaren Guthaben der Steuerpflichtigen nach den einzelnen Abgabearten zusammen?

 

16. Nach welchen Regeln erfolgen die Abschreibungen und Wertberichtigungen in der UG 16?

 

17. Auf welchen Konten wurde die ESM-Kapitalaufstockung 2013 (rund 900 Mio. Euro) verbucht?


18. Warum wurde die gesamte Kapitaleinzahlung in den ESM bereits per 1.1.2013 verbucht, obwohl per 1.1.2013 erst ein Teil tatsächlich geleistet war?

 

19. Wie wurde bzw. werden die ESM-Einzahlungen 2013 und 2014 buchmäßig verbucht?

20. Hat der Rechnungshof die Richtigkeit und Vollständigkeit der Eröffnungsbilanz geprüft?

 

21. Wenn nicht, warum nicht?

 

22. Wer garantiert, dass die Eröffnungsbilanz des Bundes richtig ist?

 

23. Was passiert, wenn Fehler auftauchen?