620/J XXV. GP

Eingelangt am 10.02.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Bruno Rossmann, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Finanzen

betreffend gestaltbare Mittelverwendung

BEGRÜNDUNG

 

Der Finanzminister hat dem Parlament am 22. Jänner 2014 seine Kürzungspläne bei den so genannten „gestaltbaren Mittelverwendungen“ in Form eines Abänderungsantrages zum gesetzlichen Budgetprovisorium vorgelegt. Demnach sollen rund 500 Mio. Euro pro Jahr gekürzt werden. Anstatt große Reformen anzugehen wird einmal mehr bei den „gestaltbaren Mittelverwendungen“  nach der „Rasenmähermethode“ gekürzt. Also bei  jenen Ausgaben, die zwar eine gesetzliche Basis haben, jedoch der Höhe nach nicht gesetzlich determiniert sind.

Neben den konkreten Maßnahmen zur Erreichung der 500 Mio. Euro ist auch die genaue Abgrenzung der „gestaltbaren Mittelverwendung“ unbekannt. Eine Anfrage der Grünen Fraktion beim Budgetdienst des Parlaments ergab, dass die Abgrenzung zwischen den früheren Ermessensausgaben und den heutigen „gestaltbaren Mittelverwendungen“ nicht eindeutig nachvollziehbar sei.

Konkret heißt es in der Expertise des Budgetdienstes:

 Im Gegensatz zu den Ermessensausgaben im BHG 1986 (dieser Begriff ist mit der zweiten Etappe der Haushaltsrechtsreform 2013 entfallen) sind die gestaltbaren Mittelverwendungen rechtlich nicht definiert und die Grundlage für die Ermittlung der vorgeschlagenen Beträge ist im Antrag nicht offengelegt. Nach Rücksprache mit dem BMF wurde folgende Vorgangsweise gewählt:

· Basis bildeten die Auszahlungen im BFG 2013

· Nicht berücksichtigt wurden bei der Kürzung Personalauszahlungen, gesetzliche Verpflichtungen (ausgewiesen in den Teilheften), variable Mittelverwendungen, zweckgebundene Mittelverwendungen, die EU-Gebarung sowie Gegenverrechnungen im Bundeshaushalt


· Weiters wurden einzelne Ausgabenbereiche von der Bindung (und damit Kürzung) ausgenommen (z.B. Forschung, Landeslehrer, Universitäten, Pensionen, Gemeinwirtschaftliche Leistungen, Infrastruktur ÖBB)

· Das vorgesehene Bindungs- bzw. Kürzungsvolumen von 500 Mill. EUR wurde dabei grundsätzlich gleichmäßig auf die obersten Organe und Ressorts aufgeteilt (mit gewissen Ausnahmen).

· Bei Änderungen der Ressortzuständigkeit erfolgte die Aufteilung einvernehmlich zwischen den Ressorts.

(…)                                                                                                       

Nähere Unterlagen dazu wurden dem Budgetdienst vom BMF nicht zur Verfügung gestellt.“

Der Finanzminister verweigerte also zunächst gegenüber dem Budgetdienst des Parlaments eine ordentliche Auskunft und danach sowohl im Budgetausschuss als auch bei der Beantwortung der Dringlichen Anfrage der Grünen im Parlament am 29. Jänner 2014 die genaue Auskunft über die Herleitung der „gestaltbaren Mittelverwendung“. Damit bleibt unklar, worauf sich die im Regierungsprogramm verankerten Kürzungen von 6,6% pro Ressort beziehen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

  1. Wodurch unterscheiden sich die Ermessensausgaben von den so genannten „gestaltbaren Mittelverwendungen“? (Bitte um eine detaillierte Herleitungstabelle für die einzelnen Ressorts).

 

  1. Wie hoch sind die „gestaltbaren Mittelverwendungen“ jeweils in den einzelnen Ressorts und Untergliederungen?

 

  1. Werden die im Regierungsprogramm verankerten Kürzungen von 6,6% bei den „gestaltbaren Mittelverwendungen“ in allen Untergliederungen gleichmäßig gekürzt?

 

  1. Wenn die Bundesregierung, und das Finanzministerium im Besonderen, das Ziel verfolgt, 6,6% der Ermessensausgaben zu kürzen: Auf welche Bezugsgröße beziehen sich die 6,6% insgesamt und in den einzelnen Untergliederungen?

 

  1. Bei welchen Globalbudgets werden Sie als Finanzminister Ihre Kürzungsvorgaben in den einzelnen Untergliederungen konkret umsetzen, jeweils getrennt nach den Untergliederungen 15 (Finanzverwaltung), 44 (Finanzausgleich) und  45 (Bundesvermögen), um die vorgegebenen Kürzungsziele zu erreichen?   

  1. In welchen Detailbudgets werden Sie innerhalb der Globalbudgets Kürzungen in welchem Ausmaß vornehmen, jeweils getrennt nach den jeweiligen Globalbudgets der Untergliederungen 15 (Finanzverwaltung), 44 (Finanzausgleich) und  45 (Bundesvermögen), um die vorgegebenen Kürzungsziele zu erreichen?     

 

  1. In welchen Konten (Verzeichnis der veranschlagten Konten) der jeweiligen Detailbudgets werden Sie welche konkreten Kürzungen vornehmen, jeweils  getrennt für alle Detailbudgets aller Globalbudgets in den Untergliederungen 15 (Finanzverwaltung), 44 (Finanzausgleich) und  45 (Bundesvermögen), um die vorgegebenen Kürzungsziele zu erreichen?