627/J XXV. GP

Eingelangt am 11.02.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Ing. Markus Vogl und GenossInnen an die Bundesministerin für Inneres,

betreffend anstehende Änderungen und Umstrukturierung bei Polizeistationen in den Gemeinden Ternberg und Molln.

Die geplanten Änderungen der regionalen Sicherheitsstrukturen durch die Schließung von Polizeiinspektionen führen zu Verunsicherungen in den betroffenen Gemeinden. Das subjektive Sicherheitsempfinden in der Bevölkerung wird dadurch nicht gestärkt.

Um die Reform in Zahlen nachvollziehen zu können ist es auch wichtig die aktuelle Situation zu kennen.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Inneres nachstehende

Anfrage:

1.  Aufgrund welcher Entscheidungsgrundlagen werden die Polizeiinspektionen Ternberg

und Molln geschlossen?

2.  Wie viele Planstellen gibt es derzeit auf der Polizeiinspektion Ternberg?

3.  Wie viele BeamtInnen sind in Ternberg tatsächlich dienstbar?

4.   In welcher Verwendung?

5.   Wie viele Fahrzeuge sind bei der Polizeiinspektion Ternberg derzeit in Verwendung/im

Bestand?

6.   Wo und in welcher Verwendung werden die BeamtInnen der Polizeiinspektion in

Ternberg in Zukunft ihren Dienst verrichten?


7.  Wie viele Fahrzeuge werden im Rayon zur Verfügung stehen, in das die

Polizeiinspektion Ternberg eingegliedert wird?

8.  Wie viele Planstellen gibt es derzeit auf der Polizeiinspektion Molln?

9.  Wie viele BeamtInnen sind in Molln tatsächlich dienstbar?

10. In welcher Verwendung?

11. Wie viele Fahrzeuge sind in der Polizeiinspektion Molln derzeit in Verwendung/im

Bestand?

12.            Wo und in welcher Verwendung werden die BeamtInnen der Polizeiinspektion Molln in Zukunft ihren Dienst verrichten?

13.Wie viele Fahrzeuge werden im Rayon zur Verfügung stehen, in das die Polizeiinspektion

Molln eingegliedert wird?

14. In welchen Gemeinden sollen „Polizeistützpunkte" installiert werden?

15. Können Sie ausschließen, dass es im Zuge der Reform zu keinen

Bewertungsverschlechterungen für die BeamtInnen kommen wird?