628/J XXV. GP

Eingelangt am 11.02.2014
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Hagen

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend „Islamische Schattenjustiz in Österreich“

 

Die Salzburger Nachtrichten titelten am 11.11.2013 folgendermaßen: „Politiker von CDU/CSU beobachten mit Sorge eine zunehmende Schattenjustiz von illegalen islamischen Richtern in Deutschland“.

Nach dem dazugehörigen Artikel dürfe sich in Deutschland bereits eine „Paralleljustiz“ von illegalen islamischen Richtern gebildet haben, wogegen jetzt die deutschen Bundesländer und die zuständigen Innenminister vorgehen wollen. Zudem soll es in Berlin bereits einige Bezirke geben, in welchen die deutschen Exekutivbeamten kaum noch Rechte ausüben und Handlungen gemäß dem Prinzip der polizeilichen Befehls- und Zwangsgewalt durchführen können.

Weiters war in diesem Zusammenhang auf dem Online-Portal der Zeitung „Die Welt“ zu lesen:  „Die Bayrische Justizministerin Beate Merk hat bei Staatsanwaltschaften, Anwälten, Integrationsbeauftragten und Menschen, die sich in Zuwanderer-Gemeinschaften auskennen, nachgefragt. Die Rückmeldung ist alarmierend: Selbsternannte Friedensrichter oder Imame, die an den geltenden Gesetzen vorbei Recht sprechen, sind keine Seltenheit, aber schwer zu fassen. Soweit aber Fälle einer "Paralleljustiz" bekannt geworden sind, wurden grobe Verstöße gegen die geltende Rechtsordnung festgestellt. Berichtet wurde dem Ministerium von Fällen, in denen "Friedensrichter" die Strafverfolgung verhinderten, indem sie die betroffenen Konfliktparteien beeinflussten“.[1]

Insgesamt ist eine derartige „Schattenjustiz“, in welcher von „Friedensrichtern“ Recht gesprochen wird, mit dem Rechtssystem eines demokratischen Staates nicht vereinbar.

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

Anfrage:

 

1.     Haben Sie oder ihr Ministerium Erkenntnisse, ob es ähnliche Probleme in Österreich gibt?

2.     Gibt es nach ihren Erkenntnissen in Österreich „Friedensrichter“, welche im Sinne der Scharia Recht sprechen und über Familienfehden und Blutgeld aburteilen?

3.     Wenn ja, aufgrund welcher Erhebungen ist dies bekannt?

4.     Wenn ja, gibt es Erkenntnisse, wie häufig bei Streitigkeiten und Fehden auf „Friedensrichter“ zurückgegriffen wurde? (Bitte einzeln aufgegliedert für das Jahr 2009, 2010, 2011, 2012 und 2013

5.     Welche Maßnahmen wurden und werden ergriffen, um einer vergleichbaren Schattenjustiz entgegenzutreten?



[1] http://www.welt.de/politik/deutschland/article107275025/Bayern-will-mit-islamischer-Schattenjustiz-aufraeumen.html