630/J XXV. GP

Eingelangt am 13.02.2014
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Ing. Dietrich

Kolleginnen und Kollegen

 

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend „EU-Bürger in Österreich“

 

Innerhalb von zwei Jahren war es von Seiten Ihres Ressorts zweimal erforderlich Maßnahmen zu treffen, um dem Missbrauch von Sozialleistungen durch Ausländer aus der EU einen Riegel vorzuschieben. Die Möglichkeit, nach Österreich zu ziehen – weil vor allem in den neuen EU-Staaten nur geringe Pensionen ausbezahlt werden – und sich hier diese Pension mittels Ausgleichszulage zu erhöhen, wurde unterbunden. Diese Änderung wurde im Zuge der Budgetbegleitgesetze für 2011 vollzogen, nachdem bereits Anfang 2010 strengere Auflagen für die Auszahlung von Ausgleichszulagen beschlossen wurden, um Pensionsbetrug durch EU-Ausländer zu verhindern.

 

Das starke Ost-West- sowie Nord-Süd-Gefälle bei der Qualität und Vergleichbarkeit der Sozialsysteme in der EU steht aufgrund der hohen Arbeitslosenrate in vielen EU-Ländern (prominent in Großbritannien und Deutschland) erneut zur Diskussion, wenn es darum geht, die tatsächliche Praxis der Arbeitnehmer-Freizügigkeit sowie die Freizügigkeit betreffend Sozialleistungen in der Praxis zu vollziehen.

 

http://spiegel.met.vgwort.de/na/432a59a381234e30bb4fae94c3b7b672Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

ANFRAGE:

 

1.    Wie viele EU-Bürger aus anderen EU-Herkunftsländern waren mit Stichtag 31.12.2013 in Österreich beschäftigt?

 

2.    Wie viele EU-Bürger aus anderen EU-Herkunftsländern waren mit diesen - unter Punkt 1 genannten - Personen mitversichert? Bitte um Gliederung nach Altersgruppen 0-18 und ab 18 Jahre.

 

3.    Wie viele EU Bürger aus anderen EU-Herkunftsländern waren mit Stichtag 31.12.2013 in Österreich arbeitslos gemeldet?

 

4.    Die Arbeitslosenversicherung ist eine Versicherungsleistung.

a.    Wie lange muss ein EU- Bürger in Österreich arbeiten um Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung zu erhalten?

a.    Ab welchem Zeitpunkt der Arbeitslosigkeit wird diese genau gewährt?

b.    Wie lange kann diese maximal gewährt werden, bzw. wie lauten die unterschiedlichen Zuerkennungsfristen?


5.    Welche Leistungen werden EU-Bürgern aus anderen EU-Herkunftsländern nach Ablauf der Zuerkennungsfristen gewährt? Bitte um Gliederung nach:

a.    Schulungsmaßnahmen im Rahmen einer Arbeitsstiftung, wenn ja, wie lange maximal?

b.    Notstandhilfe, wenn ja, wie lange maximal?

c.    Bedarfsorientiere Mindestsicherung, wenn ja, wie lange maximal?