631/J XXV. GP

Eingelangt am 12.02.2014
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Schaumweinsteuer

 

 

Seit 1. April 2005 gilt für die Schaumweinsteuer ein Nullsatz. Diese gemeinhin als „Sektsteuer“ bezeichnete Erzeugersteuer hatte sich als klassische Bagatellsteuer erwiesen und zur Benachteiligung der österreichischen Erzeugnisse gegenüber ausländischen Produkten geführt.

Mit der Wiederbelebung dieser Steuer läutet die Bundesregierung wieder eine Marktverzerrung und eine massive Benachteiligung des österreichischen Sekts ein. Die von der Regierung beschlossene Wiedereinführung der Schaumweinsteuer trifft Frizzante, Perlweine und gemeinhin als „Prosecco“ bezeichnete Schaumweine nicht.

Gerade in den Tourismusregionen, die beispielsweise an Italien angrenzen, stehen daher den heimischen Produzenten und Händlern massive Verluste bei den Markanteilen ins Haus – zugunsten der günstigeren Prosecco/Frizzante-Produkte.

Österreichischer Sekt wird damit für die Konsumenten zum Luxusgut. Es ist davon auszugehen, dass sich diese für den Eigenbedarf verstärkt im Ausland eindecken werden.

Zusätzlich gefährdet die Regierung mit der „Wiederbelebung“ dieser Erzeugersteuer die Existenz österreichischer Winzer. Laut Benedikt Zacherl vom Österreichischen Sektkomitee werden etwa zehn Prozent der Weinernte heimischer Rebflächen zu Sekt veredelt. Rund 3.000 Winzerfamilie erzeugen, so Zacherl, den Grundwein für österreichischen Sekt. Wird die Steuer tatsächlich wieder eingeführt, könnten die österreichischen Produzenten wegen des Kostendrucks auf ausländische Grundweine zurückgreifen.

Sektproduzent Schlumberger etwa sieht laut einem Bericht im „Kurier“ die Verträge mit seinen Winzern gefährdet. Auch die Flaschen, Etiketten und Kartonagen kaufe man laut „Kurier“ ausschließlich in Österreich. „All das würde bei Wiedereinführung der Steuer auf dem Prüfstand stehen“, berichtet die Tageszeitung. Die Wiedereinführung dieser Steuer hätte auf jeden Fall negative Auswirkungen auch für die mit der Sekterzeugung verbundenen Wirtschaftszweigen. Die Bandbreite reicht von den Winzern über die Flaschenabfüllung bis hin zu Transportunternehmen.

Branchen-Experten gehen außerdem davon aus, dass die Erwartungen der Regierung an das Steueraufkommen „überschäumend“ sind und rechnen mit maximal 20 Millionen Euro Einnahmen – abzüglich Verwaltungsaufwand.


In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

Anfrage

 

1.    Welche Steuereinnahmen wurden durch die „Sektsteuer“ zwischen 1995 und 2004 generiert – aufgeschlüsselt nach Jahren?

2.    Wie hoch waren – aufgeschlüsselt nach Jahren – zwischen 1995 und 2004 die Kosten für die Eintreibung der Steuer (Kontrolle, Einhebung etc.)?

3.    Warum wurde die Steuer 2005 ausgesetzt?

4.    Warum führen Sie die Schaumweinsteuer wieder ein?

5.    Mit welchem jährlichen Steueraufkommen rechnen Sie durch die Einführung der Schaumweinsteuer?

6.    Auf welchen Annahmen – Anzahl der verkauften Flaschen – fußen ihre Berechnungen über die zu erwartenden Steuereinnahmen?

7.    Wie hoch schätzen Sie den Aufwand für die Eintreibung der Steuer?

8.    Rechnen Sie durch die Wiedereinführung der Steuer mit einem Verlust an Marktanteilen für den österreichischen Sekt?

9.    Wenn nein, warum nicht?

10. Wenn ja, welche Auswirkungen in Bezug auf die Steuereinnahmen hat das?

11. Haben Sie Schätzungen angestellt, wie viele Arbeitsplätze im österreichischen Weinbau (Grundwein) durch die Schaumweinsteuer verloren gehen und welchen Verlust an Steuereinnahmen das nach sich zieht?

12. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

13. Wenn nein, warum nicht?

14. Haben Sie Schätzungen angestellt, wie viele Arbeitsplätze in der Sekterzeugungsindustrie und den mit ihr verbundenen Wirtschaftszweigen durch die Schaumweinsteuer verloren gehen und welchen Verlust an Steuereinnahmen das nach sich zieht?

15. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

16. Wenn nein, warum nicht?