633/J XXV. GP

Eingelangt am 12.02.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, Kolleginnen und Kollegen

 

an den Bundesminister für Justiz


betreffend die Einreise von Mykola Asarow in Wien


Im Zuge der Proteste und Demonstrationen in der Ukraine trat am 28. Jänner 2014 der ukrainische Ministerpräsident Mykola Asarow zurück. Diversen Medienberichten zufolge setzte sich Mykola Asarow, nur wenige Stunden nachdem er die Ukraine verlassen hatte, nach Österreich ab.
Der am Dienstag zurückgetretene ukrainische Ministerpräsident Mykola Asarow halte sich derzeit zu einem Privataufenthalt in Österreich auf". Wo genau und seit wann, konnte oder wollte der Pressesprecher von Außenminister Sebastian Kurz, Etienne Berchtold, der "Wiener Zeitung" auf Anfrage nicht verraten. Nur so viel: „Gegen ihn liege nichts vor.“ (Quelle:  http://www.wienerzeitung.at/nachrichten/europa/europastaaten/604638_Ex-Premier-Asarow-haelt-sich-privat-in-Wien-auf.html, aufgerufen am 5. Februar 2014).


Asarow pflegte schon seit geraumer Zeit eine enge Verbindung mit Österreich.
Oleksej Asarow, der Sohn des Ex-Premiers“ - und laut "Format" –„Eigentümer einer Villa in Pötzleinsdorf (Wien-Währing)“ - war bis 2012 Geschäftsführer der "Sustainable Ukraine gemeinnützige Forschung GmbH" mit Sitz in Wien, die sich offiziell mit europäischer Integration befasste“, schreibt "Die Zeit". Asarows Frau habe eine Kunstgalerie am Parkring und halte 50 Prozent an einer Holding, die das Hochglanz-Magazin "Vienna Deluxe" herausgäbe. Auch der Chef der Präsidialverwaltung und Ex-Leiter des Nationalen Sicherheitsrates in Kiew, Andrej Klujew, sowie sein Bruder Sergej, Fraktionsvorsitzender der Janukowitsch-Partei im Parlament in Kiew, sind Teilzeit-Österreicher. Beiden gehörte laut "Die Zeit" die "SLAV Beteiligungs-AG". (Quelle: ebenda).

Auf der Homepage des Außenministeriums sowie auf der Homepage http://www.austriavisa-ua.com/ kann man sich über die Visabestimmungen aller Länder informieren. Da die Ukraine kein Mitgliedsland der Europäischen Union und nicht Teil des Schengen Raums ist, gelten für die Ukraine strenge Visabestimmungen.
Grundsätzlich braucht jeder ukrainische Staatsbürger und jede ukrainische Staatsbürgerin für die Einreise nach Österreich ein Visum. Das Außenministerium und die Homepage http://www.austriavisa-ua.com/ empfehlen hierfür zumeist das Visum C (Kurzaufenthalt) oder das Visum D (Nationalvisa).


Soweit aus den Medienberichten zu entnehmen ist, hatte die Reise von Asarow keinen politischen oder diplomatischen Zweck. Der ehemalige Ministerpräsident reiste als „gewöhnlicher“ ukrainischer Staatsbürger mit seinem Privatjet in die Republik Österreich ein. Da, wie bereits erwähnt, die Visabestimmungen für ukrainische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen für Österreich recht hohe Anforderungen stellen, ergeben sich aufgrund dieser plötzlichen Einreise von Asarow einige Fragen.

Der Fall „Asarow“ erhält zusätzliche Aufmerksamkeit, da Asarow von oppositionellen ukrainischen Politiker_innen Korruption, Misswirtschaft und Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen werden.

„Aus den Reihen der ukrainischen Opposition waren zuvor Vorwürfe laut geworden, dass Asarow, Kljujew und sein Bruder Sergej Kljujew, Parlamentsabgeordneter für die Partei von Staatspräsident Wiktor Janukowitsch, durch Korruption angehäuften Reichtum im Ausland, darunter in Österreich, reinwaschen würden. Asarow und Andrej Kljujew wird vorgeworfen, für die gewaltsame Auflösung von Demonstrationen in Kiew verantwortlich zu sein. „ [...]“In Österreich laufen derzeit keine Ermittlungsverfahren zu möglicher Geldwäsche durch prominente Ukrainer, hieß es aus der Korruptionsstaatsanwaltschaft. Man habe aber "Eingaben" erhalten und an die Staatsanwaltschaft Wien weitergeleitet, sagte Sprecher Erich Mayer.“ (Quelle: http://derstandard.at/1389859398875/Expremier-Asarow-hat-keinen-oesterreichischen-Pass aufgerufen am 7. Februar.2014).


Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Justiz nachstehende

 

Anfrage:

 

1.      Sind Ihnen bzw. Ihrem Ressort die Vorwürfe des ehemaligen ukrainischen Verteidigungsministers Anatolij Grytsenko gegen den ehemaligen ukrainischen Ministerpräsidenten Mykola Asarow bekannt? Wenn ja, seit wann?

2.      Werden Sie bzw. Ihr Ressort Kontakt mit Anatolij Grytsenko aufnehmen um mehr Informationen über Mykola Asarow zu erhalten? Wenn ja, wann?

3.      Um welche Art von Eingaben handelt es sich, bei den vom  Sprecher der Staatsanwaltschaft angesprochenen? Welche weiteren Schritte sind im Zusammenhang mit diesen Eingaben geplant?

4.      Wann wurden Sie bzw. Ihr Ressort über die Einreise des ehemaligen ukrainischen Ministerpräsidenten Mykola Asarow informiert? (Bitte um den exakten Zeitpunkt der Information.)