633/J XXV. GP
Eingelangt am 12.02.2014
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend die Einreise von Mykola Asarow in Wien
Im Zuge der
Proteste und Demonstrationen in der Ukraine trat am 28. Jänner 2014 der
ukrainische Ministerpräsident Mykola Asarow zurück. Diversen
Medienberichten zufolge setzte sich Mykola Asarow, nur wenige Stunden nachdem
er die Ukraine verlassen hatte, nach Österreich ab.
Der am Dienstag zurückgetretene ukrainische Ministerpräsident
Mykola Asarow halte sich derzeit zu einem Privataufenthalt in Österreich
auf". Wo genau und seit wann, konnte oder wollte der Pressesprecher von
Außenminister Sebastian Kurz, Etienne Berchtold, der "Wiener
Zeitung" auf Anfrage nicht verraten. Nur so viel: „Gegen ihn liege
nichts vor.“ (Quelle: http://www.wienerzeitung.at/nachrichten/europa/europastaaten/604638_Ex-Premier-Asarow-haelt-sich-privat-in-Wien-auf.html,
aufgerufen am 5. Februar 2014).
Asarow pflegte schon seit geraumer Zeit eine enge Verbindung mit
Österreich.
„Oleksej Asarow, der Sohn des Ex-Premiers“ - und laut
"Format" –„Eigentümer einer Villa in
Pötzleinsdorf (Wien-Währing)“ - war bis 2012
Geschäftsführer der "Sustainable Ukraine gemeinnützige
Forschung GmbH" mit Sitz in Wien, die sich offiziell mit europäischer
Integration befasste“, schreibt "Die Zeit". Asarows Frau habe
eine Kunstgalerie am Parkring und halte 50 Prozent an einer Holding, die das
Hochglanz-Magazin "Vienna Deluxe" herausgäbe. Auch der Chef der
Präsidialverwaltung und Ex-Leiter des Nationalen Sicherheitsrates in Kiew,
Andrej Klujew, sowie sein Bruder Sergej, Fraktionsvorsitzender der
Janukowitsch-Partei im Parlament in Kiew, sind Teilzeit-Österreicher.
Beiden gehörte laut "Die Zeit" die "SLAV Beteiligungs-AG".
(Quelle: ebenda).
Auf der Homepage des Außenministeriums sowie auf der Homepage http://www.austriavisa-ua.com/
kann man sich über die Visabestimmungen aller Länder informieren. Da
die Ukraine kein Mitgliedsland der Europäischen Union und nicht Teil des
Schengen Raums ist, gelten für die Ukraine strenge Visabestimmungen.
Grundsätzlich braucht jeder ukrainische Staatsbürger und jede
ukrainische Staatsbürgerin für die Einreise nach Österreich ein
Visum. Das Außenministerium und die Homepage http://www.austriavisa-ua.com/
empfehlen hierfür zumeist das Visum C (Kurzaufenthalt) oder das Visum D
(Nationalvisa).
Soweit aus den Medienberichten zu entnehmen ist, hatte die
Reise von Asarow keinen politischen oder diplomatischen Zweck. Der ehemalige
Ministerpräsident reiste als „gewöhnlicher“ ukrainischer
Staatsbürger mit seinem Privatjet in die Republik Österreich ein. Da,
wie bereits erwähnt, die Visabestimmungen für ukrainische
Staatsbürger und Staatsbürgerinnen für Österreich recht
hohe Anforderungen stellen, ergeben sich aufgrund dieser plötzlichen
Einreise von Asarow einige Fragen.
Der Fall „Asarow“ erhält zusätzliche Aufmerksamkeit, da
Asarow von oppositionellen ukrainischen Politiker_innen Korruption,
Misswirtschaft und Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen werden.
„Aus den Reihen der ukrainischen Opposition waren zuvor Vorwürfe laut geworden, dass Asarow, Kljujew und sein Bruder Sergej Kljujew, Parlamentsabgeordneter für die Partei von Staatspräsident Wiktor Janukowitsch, durch Korruption angehäuften Reichtum im Ausland, darunter in Österreich, reinwaschen würden. Asarow und Andrej Kljujew wird vorgeworfen, für die gewaltsame Auflösung von Demonstrationen in Kiew verantwortlich zu sein. „ [...]“In Österreich laufen derzeit keine Ermittlungsverfahren zu möglicher Geldwäsche durch prominente Ukrainer, hieß es aus der Korruptionsstaatsanwaltschaft. Man habe aber "Eingaben" erhalten und an die Staatsanwaltschaft Wien weitergeleitet, sagte Sprecher Erich Mayer.“ (Quelle: http://derstandard.at/1389859398875/Expremier-Asarow-hat-keinen-oesterreichischen-Pass aufgerufen am 7. Februar.2014).
Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Justiz
nachstehende
Anfrage:
1.
Sind Ihnen
bzw. Ihrem Ressort die Vorwürfe des ehemaligen ukrainischen
Verteidigungsministers Anatolij Grytsenko gegen den ehemaligen ukrainischen
Ministerpräsidenten Mykola Asarow bekannt? Wenn ja, seit wann?
2.
Werden Sie
bzw. Ihr Ressort Kontakt mit Anatolij Grytsenko aufnehmen um mehr Informationen
über Mykola Asarow zu erhalten? Wenn ja, wann?
3.
Um welche Art
von Eingaben handelt es sich, bei den vom Sprecher der Staatsanwaltschaft
angesprochenen? Welche weiteren Schritte sind im Zusammenhang mit diesen
Eingaben geplant?
4. Wann wurden Sie bzw. Ihr Ressort über die Einreise des ehemaligen ukrainischen Ministerpräsidenten Mykola Asarow informiert? (Bitte um den exakten Zeitpunkt der Information.)