639/J XXV. GP

Eingelangt am 17.02.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

DRINGLICHE ANFRAGE

 

der Abgeordneten Werner Kogler, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Schutz der SteuerzahlerInnen vor dem Totalversagen der Bundesregierung

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Das Desaster um die Hypo Alpe Adria ist das größte Finanzverbrechen der 2. Republik. Den österreichischen SteuerzahlerInnen wird das teuer zu stehen kommen. Knapp fünf Mrd. Euro an Steuergeld sind bereits in der Hypo Alpe Adria versenkt. Weitere 13 Milliarden Euro wackeln total, d.h. sie sind mit hoher Wahrscheinlichkeit uneinbringlich. Weitere sechs Milliarden sind problembehaftet.

 

13 Milliarden Euro Zusatzschaden durch die Hypo: Das bedeutet eine Belastung von 1.500 Euro für jede Bürgerin und jeden Bürger oder 5.500 Euro für jede Familie.

 

Zur Verdeutlichung des Schadens von 13 Milliarden Euro: Damit könnten etwa 45.000 Kindergartenplätzen 50 Jahre lang finanziert werden.

 

Schutz der SteuerzahlerInnen vor weiterem Versagen

 

·        Das System Haider hat den Hypo-Skandal ausgelöst: Über 20 Milliarden Ausfallshaftungen des Landes Kärnten, faule Kredite, kriminelle Geschäfte. SPÖ und ÖVP waren in Kärnten abwechselnd Mitwisser und Mitverantwortliche.

·        Fünf ÖVP-FinanzministerInnen haben den Hypo-Schaden durch verantwortungsloses Unterlassen, Verzögerungstaktik und falsche Entscheidungen in die Höhe getrieben.

·        Die SPÖ und Kanzler Faymann waren immer voll informiert und haben tatenlos zugesehen. Finanzstaatssekretär Schieder war bei der „Notverstaatlichung“ am Verhandlungstisch.


 

·        Die jetzt geplante „Lösung“ ist die teuerste, belastet die BürgerInnen voll und schont Investmentfonds, Banken, Spekulanten und Alteigentümer.

·        Mit katastrophalen Auswirkungen: Die Hypo wird das Staatsbudget auf Jahre belasten und Spielräume für wichtige Zukunftsinvestitionen wie z.B. im Bildungsbereich zunichte machen.

 

Vieles wäre vermeidbar gewesen, Vieles kann aber noch vermieden werden.

 

 

Alle Verantwortlichen mussten es wissen:

 

 

·        ÖVP und SPÖ haben den Banken-U-Ausschusses abgewürgt, bevor es mit der Hypo-Aufklärung endgültig ernst wurde

 

 

OTS189, 30. Mai 2007:

 

Grüne: „Dazu komme, dass immer noch ganze Untersuchungsgegenstände nicht behandelt seien. Dazu gehöre der große Komplex der Geldwäsche, (…) und auch der Komplex Hypo-Alpe-Adria. Der Ausschuss hat einen Prüfauftrag, der ist zu erfüllen.“

                               

APA0699, 20. Juni 2007:

 

„Der Grüne Abgeordnete Werner Kogler ortete jedoch eine "Lockerheit" in der Hypo im Kampf gegen Geldwäsche.“ Kogler in Replik auf die wenig glaubwürdige Aussage des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden der Hypo und Vorstandschef der Grazer Wechselseitigen (GRAWE), Othmar Ederer, im Banken-U-Ausschuss. „Einen konkreten Vorwurf aus einer Mitteilung der kroatischen Nationalbank an die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) betreffend Geldwäscheverdacht bei Hypo-Geschäften habe er erst heute im Ausschuss zum ersten Mal gesehen.“

 

APA0374, 26. Juni 2007:

 

Jetzt, wo die Hypo Alpe Adria und die Raiffeisen Invest AG auf der Agenda stehen, würgt die ÖVP ab und die SPÖ spielt mit", empörte sich Kogler am Dienstag vor Journalisten.

 

 

APA0271,  3. Juli 2007:

 

Die Untersuchungen im Bankenausschuss seien in vielen Bereichen wie der Parteienfinanzierung, der Involvierung von Politikern, insbesondere in die Causa Hypo Alpe Adria oder auch bezüglich möglicher Geldwäschevorwürfe noch nicht abgeschlossen, erneuerte Kogler seine Kritik.“


 

·        Aufsichtsversagen und „Notverstaatlichung“ ohne Not

 

APA0415, 17. Dezember 2009:

 

„In Österreich gibt es ein massives Kontrollversagen", kritisiert der Grüne-Vizechef, Budget- und Finanzsprecher, Werner Kogler, und bezieht sich auf „dieses neuerliche Versagen der staatlichen Aufsichtsbehörden (Finanzmarktaufsicht, Nationalbank, Finanzministerium) als auch der Bundesregierung.“

 

„Die "Finanzfeuerwehr" sei trotz eines bereits vorliegenden kritischen Hypo-Gutachtens erst ausgerückt, nachdem "Haus und Hof" schon brannten, kritisierte Kogler.“

 

„Bereits im OeNB-Gutachten zur Hypo, (…), werden neun Gesetzesverletzungen aufgelistet, die aber so gut wie ohne Konsequenzen geblieben seien. Möglicherweise hätten sich die österreichischen Steuerzahler viel Geld ersparen können.“

 

„Kogler wirft Pröll zudem vor, bei der Hypo-Rettung der verlängerte Arm der österreichischen Banken gewesen zu sein. Diese würden am meisten davon profitieren (…)“

 

„Laut Kogler geht es bei den festgestellten Gesetzesverletzungen der Hypo um die unterdotierte Eigenmittelausstattung (BWG § 22 Abs. 1), die Anrechenbarkeit von Kernkapitalbestandteilen (§§ 23 und 24), das Klumpenrisiko bei Großveranlagungen (§27/4), fehlende Eigenmitteleinbringung (§39/1), fehlendes Risikomanagement und fehlende Sorgfaltspflichten bezüglich Geldwäsche (§ 39/1 und § 39/2) sowie mangelhafte Kontrollen und Mitteilungen im Zusammenhang mit Geldwäsche (§ 40/4), Falschmeldungen zu den Eigenmitteln (§74) und fehlende Großkreditmitteilungen (§ 75).“

 

·        2008: Notenbankbeitrag zur Schädigung der SteuerzahlerInnen und/oder der AnlegerInnen - bestelltes Schnellgutachten der OeNB zur Tarnung der bereits total kaputten Hypo Alpe Adria

 

 

APA0415, 17. Dezember 2009:

 

„Der Grüne-Finanzsprecher fragt sich auch, warum bei dem Ende 2008 gemachten Schnellgutachten (…) anlässlich der Vergabe des 900 Mio. Euro Bundeszuschusses an die Hypo, nicht auf dieses ältere Gutachten zurückgegriffen worden ist. Das Ergebnis des Schnellgutachtens - die Hypo sei "non-distressed" (nicht notleidend), eine Systembank und erwarte Gewinne - sei "absurd" und möglicherweise "ein abgekartertes Spiel" gewesen, wofür es einige Indizien gebe. Die Nationalbank sei dadurch in ein schiefes Licht gekommen. Pröll sei Mitschuld am Versagen der Aufsicht, er habe den Rahmen geschaffen. "Man wollte keine scharfen Instrumente", kritisierte Kogler.“

 

 

Lösungsprinzip: Anstand statt Anstalt

 

Eine rechtzeitige Abwicklungseinheit hätte durchaus positive Aspekte gehabt. Mit einer Abwicklungseinheit für die Hypo Alpe Adria hätten die schlechten Assets von den einigermaßen guten Assets getrennt werden können. Die Abwicklungseinheit mit den schlechten Assets hätte nach deutschem Vorbild und einer Gesetzesänderung von der Eigenkapitalunterlegungspflicht befreit werden können. Das hätte finanziellen Druck von der Bank genommen, indem die durchschnittliche Eigenkapitalunterlegungspflicht des verbliebenen Portfolios verringert worden wäre. Und indem Zeit geschaffen worden wäre für eine ordentliche Abwicklung der notleidenden Assets bzw. einen besseren Verkauf von Tochterbanken. Darauf hat die Hypo Alpe Adria selbst mehrfach hingewiesen und gedrängt. Dazu passt korrespondierend, dass eben auch die EU-Kommission auf eine wie immer mögliche aber seriöse Lösung insistiert hat. Entscheidungen wurden verantwortungslos verschleppt. Passiert ist genau nichts.

 

Egal, welche Lösung, ob Abwicklungsbank oder geordnete Insolvenz oder etwas Besseres – eines galt und gilt immer: Jede Verzögerung irgendeiner Lösung in den letzten Jahren hat zusätzliche Milliarden gekostet.

 

Und entscheidende Vorteile einer Abwicklungseinheit wurden damit verspielt. Nachdem die – auch aussichtlos – schlechten Assets der Hypo Alpe Adria jahrelang mit Milliarden an Eigenkapital unterlegt werden mussten und durch das rot-schwarze Gemurkse für die Süd-Ost-Europa-Töchter keine besonders hohen Erträge mehr zu erwarten sind, haben sich mögliche Vorteile einer solchen Lösung eben durch die jahrelange Verschleppung relativiert und weitgehend verflüchtigt.

 

 

Kein Schutz für verantwortungslose Alteigentümer,  profitgierige Zwischendealer und unredliche „Investoren“

 

Wichtig ist nun, die für die SteuerzahlerInnen schonendste Variante zu finden. Denn es kann nicht sein, dass die BürgerInnen dafür aufkommen müssen, dass sich einerseits Alteigentümer wie die BayernLB oder die Grazer Wechselseitige (GRAWE) billig aus der Verantwortung stehlen konnten, und andererseits Investoren Gewinne gemacht haben, ohne das entsprechende Risiko zu tragen bzw. vom Hypo-Debakel weiter profitieren wollen. Denn gerade bei den Gläubigern der behafteten Hypo-Anleihen hat eine Vollkasko-Mentalität Einzug gehalten. Nachdem die Regierungsspitze nicht müde wurde zu erklären, dass es die österreichischen SteuerzahlerInnen sein werden, die für den Hypo-Schaden aufkommen, kommen auch profitgierige neue Investoren, um Hypo-Anleihen zu kaufen. Bis zur Stunde wittern Spekulanten das große Geschäft: sie kaufen jetzt für sie günstige Hypo-Anleihen, weil sie darauf „vertrauen“ (=spekulieren), dass die Regierung ihnen jedenfalls die Hypo-Anleihen zum vollen Preis plus Zinsen abnimmt. Zum Handkuss kommen bei solch einer „Lösung“ letztendlich klarerweise die österreichischen SteuerzahlerInnen.


Die vernünftigste und gerechteste Lösung wäre, Alteigentümer, Zwischendealer mit Hypoaktien und Großinvestoren voll in die Pflicht zu nehmen. Das sind einerseits die BayernLB, aber auch die GRAWE sowie die besonders Betuchten der Tilo Berlin Gruppe, wie etwa Veit Sorger und Andere, die in zig-Millionenhöhe „mitgeschnitten“ haben; andererseits Investmentfonds, Hedgefonds, große Versicherungen, Banken und allerlei Spekulanten, wie z.B. Hedgefonds.

 

Diese können keine gutgläubigen und schützenswerte Großgläubiger und Investoren sein, weil völlig klar war, dass die Hypo Alpe Adria keine seriöse Regionalbank war, sondern eine im Pyramidenspiel des Systems Haider verhaftete Bank mit offenkundigen Mafiakontakten. Ebenso klar war, dass die Haftungen des Haider-Landes Kärnten unter wechselndem rotem und schwarzem Begleitschutz nichts wert waren und sind, musste auch allen klar sein. Weil nämlich genau nachvollziehbar war, dass die sogenannten „Haftungen“ in diesen Jahren mehr als das 10-fache (!!!) des Landesbudgets übertroffen haben. Heute noch betragen diese absurden „Haftungen“ das 6-fache (!) des Landesbudgets. Wer das glaubt ist selber Schuld. Jedenfalls nicht die österreichischen SteuerzahlerInnen. Deshalb sind das keine schützenswerten Gläubiger, Großinvestoren, Fonds, Banken und Spekulanten. Weil sie nämlich unredlich, unseriös unehrlich und unvernünftig waren und sind.

 

Die österreichischen SteuerzahlerInnen haben nie versprochen, für eine „Bank“ des maroden „Haider-Systems“ zu haften. Und auch nicht für eine wirtschaftlich und finanziell völlig verantwortungslose orange Kärntner Landesregierung mit rot-schwarzem Begleitschutz.

 

Jetzt sollen die Gesetze der Marktwirtschaft – noch dazu gegen jedes ethische Gerechtigkeitsprinzip – von schwarzen FinanzministerInnen in Tateinheit mit roten Kanzlern und Staatssekretären außer Kraft gesetzt werden. Sie haben zuerst leise geschnarcht um später dröhnend zu schweigen. Aber die SteuerzahlerInnen waren schon längst wach, werden immer munterer und werden sich das mit Sicherheit nicht gefallen lassen. Zu Recht. Es bildet sich gerade eine Bürgerbewegung, die diesem wirtschaftlichen Wahnsinn und der abgrundtiefen Ungerechtigkeit entgegen treten wird. Die Rufe „Wir zahlen nicht für eure Krise!“ und „Wir zahlen nicht für eure Plünder-Banken und Misswirtschaft!“ werden immer lauter.

 

Jetzt müsste eine aufrichtige und handlungsfähige Bundesregierung diesen Verdacht entkräften und glaubwürdig das Ziel des maximalen Steuerzahlerschutzes verfolgen, indem sie Alternativlösungen ernsthaft prüft, vorbereitet und die Umsetzung einleitet. Das bedeutet eben genau nicht einen ungeordneten Chaos-Konkurs, wie uns die falschen Berater und die hilflos hinterhertorkelnde Regierungsspitze weis machen wollen. Schwarze und Rote Banker sind längst die schlechtesten Ratgeber. Jeder Ratschlag ist ein Schlag gegen die SteuerzahlerInnen. Und verfolgt nur ein Ziel: den Schutz der eigenen Klientel, der mit der Regierungspolitik verfilzten „Finanzinstitutionen“.

Es ist daher notwendig und vernünftig, auch eine geordnete Insolvenz der Hypo Alpe Adria zu prüfen. Diese kann einen Ausgleich der verschiedenen Interessen schaffen. Dazu müsste die Regierung allerdings den Anstand aufbringen, sich mit sauberen, verantwortungsvollen BeraterInnen zu umgeben, die unbelastet, mit freiem Gewissen und Fachwissen zur Sache gehen. Das ist die erste Voraussetzung für den in dieser Dringlichen Anfrage angestrebten Schutz der SteuerzahlerInnen.


Den Bock zum Gärtner machen - oder: die „Task Force“

 

Im Mai 2013 wurde die so genannte „Task Force Hypo Alpe Adria“ aus dem Hut gezaubert und informell eingerichtet. Eine schöne Bescherung. Von der bösen Überraschung zur „bad bank“ war es nicht mehr weit. Die Task Force hat am 16.1.2014 einen diesbezüglichen Bericht vorgelegt und dem Vernehmen nach eine Privatbankenbeteiligung empfohlen. Wobei völlig klar war, dass die Privatbanken nicht einsteigen würden, weil sie es nach Aktien- und sonstigen Recht auch gar nicht ohne weiteres dürften. Es wurde eine Riesennebelgranate geworfen, um die jetzt ans Licht geholte bad bank nicht ganz so böse aussehen zu lassen. Eine Bankenbeteiligung wäre ohnehin nicht billiger gekommen, da sich die Privatbanken ihre Beteiligungen und zusätzliche Risikoübernahmen natürlich entsprechend noch teurer hätten abkaufen lassen.

 

Eine geordnete Insolvenz, eine Teilinsolvenz bzw. ein Ausgleich wurde bis jetzt nicht ernsthaft geprüft, aber umso rascher verworfen. Das ist natürlich nicht weiter verwunderlich, wenn man Licht ins Task Force Dunkel bringt.

 

 

Seriöse Regierungsberater statt verantwortungslose Bankaufseher

 

Als Leiter der Task Force agiert Dr. Klaus Liebscher. Jener Liebscher, gleichzeitig auch Leiter der staatlichen Bankenbeteiligungsgesellschaft FIMBAG und jetzt auch noch Aufsichtsrat-Präsident der Hypo Alpe Adria, der bis 2008 auch Gouverneur der Notenbank war. Und somit auch oberster Verantwortlicher der OeNB-Bankenaufsicht genau zu jener Zeit, als die Hypo Alpe Adria ihre ungeheuerliche explosionsartige Expansion startete und durchführte, die zum absehbaren Crash führen musste. Ihm mussten somit alle kritischen Prüfberichte der Bankenabteilung vorgelegt werden. Allerdings folgten dann jedenfalls keine ausreichenden Schritte zu einer wirklichen Sanierung.

 

Unter der Verantwortung von Klaus Liebscher wurden die entsprechenden Hypo-Akten für den Untersuchungsausschuss geschwärzt. Die Schwärzungen nahmen Ausmaße an, die sinnvolle Aufklärungsarbeit der Parlamentarier verunmöglichen hätten sollen. Trotzdem ist den untersuchenden Abgeordneten im Jahr 2007 schon einiges gelungen. Zu viel. Auf Grund bevorstehender Aufklärungserfolge  wurde der Untersuchungsausschuss dann auch  von Rot und Schwarz abgewürgt. Wegen möglichen Erfolgs geschlossen. 

 

Auch zu Liebschers (Un-)Tätigkeit als FIMBAG-Vorstand gibt es massive Vorwürfe. Und wieder zu Recht. Und zwar nicht von irgendjemanden. Sondern vom Rechnungshof:

 

Seite 15 des Rechnungshofprüfberichts zum Bankenpaket:  Bericht Band 2012/9, veröffentlicht am 26.9.2012:


 

Die Aufklärung dazu im Parlament wird bis heute verhindert. Erste Ladungen von Dr. Klaus Liebscher als Auskunftsperson – und im Übrigen auch vom verantwortlichen Ex-Finanzminister Dr. Josef Pröll – werden von Rot und Schwarz nachweislich seit   28.11.2012 vereitelt.

 

Dr. Ewald Nowotny, der der zunächst staunenden und mittlerweile aufgebrachten Öffentlichkeit als wichtiges Task-Force-Mitglied präsentiert wird, ist Liebscher als Gouverneur der OeNB nachgefolgt. Er hat es nun zu verantworten, dass die Hypo Alpe Adria von der OeNB im Jahr 2008 in einem bestellten Schnellschussgutachten als „not-distressed“ beurteilt wurde. Wo schon längst zuvor alles heftig knarrte und dann laut krachte.

 

Der Hypo Alpe Adria wurde in seiner Mitverantwortung für die Jahre 2008 und fortfolgende eine Bereinigung des Kreditportfolios attestiert. Mehr noch: Für 2009 und die Folgejahre wurden dreistellige Millionen Gewinne in Aussicht gestellt.

 

Liebscher und Novotny sind also an vorderster Stelle für das Aufsichtsversagen verantwortlich. Mit einer Lösung der geordneten Insolvenz würde dieses Aufsichtsversagen am deutlichsten zu Tage gefördert werden. Also soll dem überforderten Finanzminister (© Christoph Leitl) diese Lösung erfolgreich ausgeredet werden. Denn seine engsten Berater müssen ein persönliches Interesse daran haben, möglichst alles zu verstecken, am besten in einer bad bank. Der Begriff bekommt dank des Notenbank-Gouverneurs, des Ex-Gouverneurs, des planlosen Finanzministers und des hilflos schweigenden Bundeskanzlers eine völlig neue Bedeutung. Aber eine umso wahrere Bedeutung. Eine aktuell überforderte Regierung, die schon in der Vergangenheit versagt hat, holt sich als Schutzschild Bankenberater, die schon als Aufseher versagt haben. In der Tat: Diese Mischung ist eine böse Sache für die SteuerzahlerInnen.

 

 

Beweise für das Aufsichtsversagen der OeNB

 

Im Dezember 2008 bekam die Hypo Alpe Adria zum ersten Mal öffentliches Hilfsgeld vom Bund. 900 Mio. Euro an so genanntem Partizipationskapital wurden der Hypo Alpe Adria zur Verfügung gestellt. Das Pikante daran: Die OeNB hat in jenem Dezember 2008 eine „Stellungnahme der OeNB zum Antrag auf Zeichnung von Partizipationskapital der Hypo Group Alpe-Adria durch die Republik Österreich“ erstellt. Und diese Stellungnahme hat es in sich: Die OeNB, kurz zuvor von Dr. Ewald Nowotny übernommen, stellte einen Bereinigungsprozess im Kreditportfolio fest, attestierte die Fähigkeit, Zinsen auf das PS-Kapital zu bezahlen und prognostizierte sogar einen Gewinn für 2009 und die Folgejahre.


Die entscheidenden Passagen aus dem OeNB-Gutachten im Wortlaut:

 

„Die HGAA würde auch ohne staatliche Unterstützung nach der erfolgten Rekapitalisierung des Hauptaktionärs Eigenmittelquoten halten, die über den regulatorischen Mindestvorschriften liegen. Die kurzfristige wie auch mittelfristige Liquiditätssituation stellt sich als zufriedenstellend dar. Nach den Verlusten in den Jahren 2007 und 2008, in denen vor allem ein Bereinigungsprozess im Kreditportfolio vorgenommen wurde, plant die HGAA für 2009 und Folgejahre Gewinne.“

 

„In Bezug auf die wirtschaftliche Lage der HGAA ist insbesondere anzuführen, dass die HGAA auf Basis eines weitgehend bereinigten Kreditportfolios für 2009 einen Gewinn in Höhe von 225 Mio. EUR plant.“

 

„… dass auf Basis der vorgelegten Planungsrechnung eine Deckung der angenommenen jährlichen Bedienung des Partizipationskapitals innerhalb der errechneten Bandbreiten bei Zinssätzen von 8%, 9% und 9,3% möglich erscheint“

 

Diese Aussagen und Beurteilungen richten sich von selbst. Gerade in der Notenbank war damals aufgrund einer Reihe von Vor-Ort-Prüfungen, sonstigen Einsichten und durchaus kritischen eigenen Berichten klar, dass offensichtliche Unwahrheiten durch die Gutachter vermittelt wurden. Es drängt sich der Verdacht auf, dass diese Aussagen von der Politik bestellt  und von der Notenbank mehr oder weniger willfährig geliefert wurden. Es handelte sich jedenfalls um kein Gutachten sondern ein „Schlechtachten“. So offensichtlich schlecht, dass sich die Politik niemals darauf hätte stützen dürfen, zumal sie diese verheerenden Fehleinschätzungen selbst gewünscht hat.

 

Als damit wieder einmal die Europäische Kommission und die Wettbewerbsbehörde hinters Licht geführt wurden, bekamen die Verantwortlichen kalte Füße und haben einige Monate späte begonnen, die Sache wieder zu relativeren. Am 15.1.2010 berichtet der Standard, wie die OeNB am 15. Mai 2009 versuchte zurück-zu-rudern. Hätte man eine Kapitalzufuhr in Höhe von 700 Mio. Euro nicht berücksichtigt, dann wäre das Urteil der OeNB zur Hypo Alpe Adria anders ausgefallen. Genau diese Kapitalzufuhr hätte logischerweise aus dem EU-Wettbewerbsrecht von vornherein nicht von der Begutachtung berücksichtigt werden dürfen. Ein schwacher Versuch der OeNB, ihr Aufsichtsversagen zu relativieren.


 

Artikelbild

 

Und das ist genau der Punkt: Zu jedem Zeitpunkt wurde das Falsche gemacht. Dabei wäre es nie zu spät gewesen, das wirklich Notwendige und Richtige einzuleiten.

 

 

Verstaatlichung ohne „Not“ – eine Fehlleistung der Sonderklasse

 

Ende 2009 wurde die Hypo Alpe Adria verstaatlicht.  Allerdings lässt sich die „Not“ für die Verstaatlichung kaum feststellen. Vielmehr scheint es sich um eine Fehlleistung  der  Sonderklasse handeln. Denn die bayerischen Eigentümer hätten es sich gar nicht ohne weiteres leisten können, die Hypo Alpe Adria in die Pleite zu schicken. Trotzdem ließ sich Finanzminister Pröll von den Vertretern der BayernLB über den Tisch ziehen. Damit wurde das volle Risiko der Hypo Alpe Adria den österreichischen SteuerzahlerInnen umgehängt. Die  Alteigentümer durften sich billig davonstehlen. Die BayernLB  konnte  sich  mit  825  Millionen,  das  Land Kärnten mit 180 Millionen und die Grazer Wechselseitige (GRAWE) mit lächerlichen 30 Millionen frei kaufen. Die  Republik  übernahm  die  Bank  zu  symbolischen  vier  Euro.

 

Bereits aus einem Mailverkehr zwischen der BayernLB und dem bayrischen Finanzministerium vom Herbst 2009 geht eindeutig hervor, dass die BayernLB nicht damit rechnete, dass die Republik Österreich die Hypo Alpe Adria tatsächlich auf eigenes Risiko verstaatlichen würde. Die BayernLB hatte sich daher schon auf die für sie kostspieligere Varianten vorbereitet. Womit der schwarze Finanzminister samt rotem Kanzler erpressbar war, ist bis heute unklar und müsste nach dem Setzen aller schadensbegrenzenden Maßnahmen Gegenstand einer schonungslosen Untersuchung sein.

 

Aber nicht genug damit: Es wurde völlig unverständlich an allen Stellen zum Schlechtesten für Österreich verhandelt. So darf die BayernLB, obwohl sie sich billig zu einem guten Teil aus der finanziellen Verantwortung kaufte, immer noch fast überall mitreden.

 

Mit in der Verantwortung dieser für die SteuerzahlerInnen desaströsen Verhandlungen: Die damaligen Staatssekretäre im Finanzministerium: Mag. Andreas Schieder und Dr. Reinhold Lopatka.

 

 

Vier Jahre Insolvenzverschleppung

 

Nach der Verstaatlichung der Hypo Alpe Adria durch die Republik stellte die EU-Kommission relativ bald fest, dass die österreichische Regierung nicht willens war, eine sinnvolle Lösung für die Hypo Alpe Adria zu suchen. Bereits am 15. Mai 2012 schreibt Wettbewerbskommissar Almunia in einem Brief an das Finanzministerium:

 

“Both cases (Hypo Alpe Adria und ÖVAG, Anmerkung) have been pending for a long time (…) it thus seems high time to close the formal investigation procedures (…) However, despite numerous exchanges of information and extensive feedback provided by my services (…) we have not yet received plans which would allow the Commission to take positive decisions for either case.”

Im April 2013 stellte die Kommission der Regierung dann endgültig die Rute ins Fenster: Wenn nach  fünf  Jahren  Untätigkeit  nicht  endlich  ein  Sanierungskonzept  übermittelt  werde, müsse die Bank abgewickelt werden. Erst im Juni 2013, viereinhalb Jahre nach der ersten staatlichen Hilfe für die Hypo Alpe Adria, wurde ein Konzept übermittelt und ein dementsprechender Bescheid der Kommission ausgestellt. Viereinhalb Jahre hat man sinnlos verstreichen lassen um nun, 2014, vor der Entscheidung zu stehen, welche Form der Abwicklung für die Hypo Alpe Adria gewählt werden soll. 

 

 

Schwarze Wirtschaftskompetenz: Fünf schwarze Finanzminister zum Schaden der SteuerzahlerInnen

 

Finanzminister Karl-Heinz Grasser hat die Bankenaufsicht neu strukturiert, und dabei gleich seinen engsten Kabinettsmitarbeiter zum Chef der neuen Bankenaufsicht gemacht. Die Aufsicht hat dann absichtlich weggeschaut wenn es um das Entstehen der Hypo-Blase und Landeshauptmann Haider ging.

 

Finanzminister Wilhelm Molterer trug seinen Teil dazu bei, indem er eine neue Unkultur parlamentarischer Arbeit einführte: geschwärzte Akten. Der Banken-Untersuchungsausschuss beschäftigte sich 2007 auch mit der Hypo Alpe Adria. Doch zuerst lieferte das Finanzministerium geschwärzte Akten, und genau zu dem Zeitpunkt, wo im Banken-U-Ausschuss die Untersuchungen zur Hypo Alpe Adria Fahrt aufnahmen, wurde der U-Ausschuss von der ÖVP abgedreht.


Finanzminister Josef Pröll hat die „Notverstaatlichung“ 2009 ohne Not, dilettantisch und zum maximalen Schaden Österreichs durchgeführt. Anstatt Gläubiger und Alteigentümer in die Pflicht zu nehmen, überantwortete Josef Pröll in Tateinheit mit seinem beiden Staatssekretären Schieder und Lopatka das Hypo-Debakel den SteuerzahlerInnen.

 

Finanzministerin Maria Fekter hat den Schaden durch „Konkursverschleppung“ maximiert. Die jahrelange Verzögerungstaktik in Sachen Hypo Alpe Adria kostete weitere Milliarden.  Maria Fekter weigerte sich,  trotz Drängen der EU-Kommission und Verlust der eigenen ÖVP-nahen Bankorgane, eine sinnvolle Lösung der Hypo Alpe Adria voranzutreiben. Stattdessen war ihr das wichtigste, im Vorfeld der Nationalratswahl 2013 keinen statistischen Anstieg der Staatsschuldenquote zu „riskieren“.

 

Finanzminister Michael Spindelegger setzt nun – nachdem er die Verzögerungstaktik Maria Fekters als Vizekanzler jahrelang gestützt hat – auf die schadensmaximierenste Lösung für die SteuerzahlerInnen. Wäre eine Abwicklungseinheit vor einigen Jahren sehr sinnvoll gewesen, so ist durch das Verschleppen der Lösung ein großer Schaden eingetreten. Finanzminister Spindelegger weigert sich nun, den Alteigentümern und Großgläubigern einen Beitrag abzuverlangen. Stattdessen will er den vollen Schaden  des Hypo-Debakels den SteuerzahlerInnen aufbürden.

 

 

Natürlich ursächlich – Das System Haider:

Wahnwitzige Haftungen für Pleitebank mit Mafiakontakten

 

Landeshauptmann Haider hat die Hypo Alpe Adria über Jahre in riskante Geschäfte getrieben. In abenteuerlicher Geschwindigkeit  wurde  über  Jahre  hinweg  die  Bilanzsumme mit fahrlässig vergebenen Krediten – vor allem am Balkan – und Landeshaftungen aufgebläht. Oft genug waren die Geschäftspartner in Mafiastrukturen beheimatet. Die Landeshaftungen betrugen zu Spitzenzeiten über 20 Mrd. Euro, also das mehr als 10-fache des Landesbudgets Kärntens.

 

 

Schutz der ÖVP-Klientel statt Schutz der SteuerzahlerInnen

 

Beim Verkauf der Hypo Alpe Adria  an die  Bayerische Landesbank konnte ein der ÖVP nahestehender Klüngel an Geschäftsleuten praktisch risikofrei einen  Millionengewinn mitnehmen. Dieser Kreis von Personen um Tilo Berlin trat als Zwischenkäufer bei der Übertragung der Anteile der Hypo Alpe Adria an die BayernLB auf und machte innerhalb weniger Monate eine Rendite von angeblich 40%. Diese Gruppe finanzierte den Zwischenkauf im Wesentlichen mit Krediten des späteren Käufers BayernLB.  Abgesehen davon, dass die Mitglieder der Gruppe teilweise aus der Verwandtschaft   von Tilo Berlin stammten oder ein sonstiges Naheverhältnis hatten, sollen die  Deals über Nebenabsprachen teilweise praktisch risikofrei gewesen sein. Gegen einige der Beteiligten laufen bereits Verfahren. Aber gegen etliche andere scheint es bis jetzt keinerlei  Aktivitäten zu geben, um Schritte wegen möglicher Insidergeschäfte, Untreue oder ähnlicher Delikten zu setzen. Das erweckt den Verdacht, dass hier die eigene Klientel geschützt wird und nicht der Schaden für die SteuerzahlerInnen verringert werden soll.


Schweigen beenden und Fakten auf den Tisch

 

Eine Woche nach der Bekanntgabe der bad-bank Lösung durch die Regierung sind weiterhin wesentliche Fragen offen. Der Finanzminister hat erst nach Tagen via ZIB 2 kurz Stellung genommen, der Bundeskanzler versteckt sich bis heute. Jetzt geht es darum, rasch alle Fakten auf den Tisch zu legen. Die Regierung wird erklären müssen, wieso sie nicht alle Lösungs-Varianten für die Hypo gleichwertig und objektiv prüfen und abwiegen will. Investmentfonds, Banken, Spekulanten, andere  Gläubiger und Alteigentümer sind nicht gutgläubig und schützenswert, sondern müssen umgekehrt über einen fairen Beitrag mitzahlen. Das wäre vernünftig und gerecht und bedeutet, dass eine geordnete Insolvenz – also ein Ausgleich – angestrebt werden soll.

 

Letztlich braucht es nach hoffentlich erfolgter Schadensminimierung eine Klärung der politischen Verantwortung für den größten Finanzskandal der 2. Republik in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss.

 

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

DRINGLICHE  ANFRAGE

 

 

I. Aufsichtswesen, Prüfberichte und Veranlassungen der Aufsicht bzw. des Ministeriums

 

1.    Wie viele Prüfungen und Prüfberichte der Notenbank bzw. der FMA zum Hypo Alpe Adria Komplex sind seit dem Jahr 2000 durchgeführt bzw. verfasst worden und dem Finanzministerium bekannt?

 

2.    Wann wurden diese Prüfungen bzw. Prüfberichte durchgeführt bzw. die Berichte verfasst und angenommen?

 

3.    Gab es bei diesen Prüfungen bzw. Prüfberichten Hinweise auf etwaige Malversationen, etwa Gesetzesverletzungen, Verstöße gegen Verordnungen der Aufsicht oder sonstige Regelverletzungen ?

 

4.    Was für Hinweise gab es zu Gesetzesverletzungen der Hypo betreffend die unterdotierte Eigenmittelausstattung (BWG § 22 Abs. 1)?

 

5.    Was für Hinweise gab es zu Gesetzesverletzungen der Hypo betreffend die Anrechenbarkeit von Kernkapitalbestandteilen (§§ 23 und 24)?

 

6.    Was für Hinweise gab es zu Gesetzesverletzungen der Hypo betreffend das Klumpenrisiko bei Großveranlagungen (§27/4)?

 

7.    Was für Hinweise gab es zu Gesetzesverletzungen der Hypo betreffend fehlende Eigenmitteleinbringung (§39/1)?

 

8.    Was für Hinweise gab es zu Gesetzesverletzungen der Hypo betreffend fehlendes Risikomanagement und fehlende Sorgfaltspflichten bezüglich Geldwäsche (§ 39/1 und § 39/2)?

 

9.    Was für Hinweise gab es zu Gesetzesverletzungen der Hypo betreffend mangelhafte Kontrollen und Mitteilungen im Zusammenhang mit Geldwäsche (§ 40/4)?

 

10.  Was für Hinweise gab es zu Gesetzesverletzungen der Hypo betreffend Falschmeldungen zu den Eigenmitteln (§74)?

 

11. Was für Hinweise gab es zu Gesetzesverletzungen der Hypo betreffend fehlende Großkreditmitteilungen (§ 75)?

 

12. Wie viele Berichte haben die vom Finanzministerium entsandten Staatskommissäre dem BMF und/oder der FMA in diesem Zeitraum übermittelt?

 

13. Welchen Inhalt hatten diese Berichte? Gab es kritische Anmerkungen und entsprechende Anregungen?

 

14. Gab es seitens der Staatskommissäre Hinweise auf allfällige Verstöße wie in den Fragen 4 bis 11?

 

15. Wie viele Prüfberichte mit welchem Ergebnis hat das Finanzministerium seit 2000 nach §16(4) FMABG in Auftrag gegeben?

 

16. Welche anderen Handlungen wurden seitens Ihres Ministeriums in Zusammenhang mit der Aufsicht über die Hypo Alpe Adria seit 2000 gesetzt?

 

 

II. Haftungen des Landes Kärnten

 

17. In welcher Art und Weise hat sich das Finanzministerium mit den verschiedenen Haftungen des Landes Kärnten befasst?

 

18. Seit wann und in welcher Höhe hat das Land Kärnten die Finanzierungsmöglichkeiten der Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) in Anspruch genommen und zu welchen Bedingungen wurden diese Finanzierungen durchgeführt?

 

19. Wurden seitens des Finanzministeriums Auflagen mit dieser Art Finanzierung angestrebt und/oder verknüpft?

 

 

III. 900 Mio. Euro Partizipationskapital im Jahr 2008

 

20. Wer hat rund um den 23. Dezember 2008 entschieden, 900 Mio. Euro Steuergeld an Partizipationskapital in die Hypo Alpe Adria zu geben?

 

21. Wer wurde vom Mehrheitseigentümer BayernLB für die Sondierung und Vorentscheidung  kontaktiert und wer hat die diesbezüglichen Verhandlungen geführt?

 

22. Welche konkrete Verhandlungsposition hat der Minderheitseigentümer Grazer Wechselseitige (GRAWE) dem Bund gegenüber eingenommen?

 

23. Welche Entscheidungsgrundlagen gab es und sind diese in ihrem Haus ausreichend dokumentiert?

 

24. Wurde die Plausibilität dieser Entscheidungsgrundlagen bzw. der daraus resultierenden Vorschläge geprüft?

 

a.    Wenn ja, von wem und was war das Ergebnis dieser Prüfung?

 

25. Warum wurde im Dezember 2008 von der OeNB im Zusammenhang mit der erwähnten Gewährung von Partizipationskapital eine „Stellungnahme der OeNB zum Antrag auf Zeichnung von Partizipationskapital der Hypo Group Alpe-Adria durch die Republik Österreich“ erstellt?

 

26. War diese Stellungnahme mitausschlaggebend für die Entscheidung des Finanzministeriums?

 

27. Gibt es Hinweise, dass aus Ihrem Ministerium auf die an dieser Stellungnahme Mitwirkenden oder sonstigen Beteiligten Einfluss ausgeübt wurde?

 

28. Wie wurden im Finanzministerium folgende Aussagen beurteilt?

 

a.    „Die HGAA würde auch ohne staatliche Unterstützung nach der erfolgten Rekapitalisierung des Hauptaktionärs Eigenmittelquoten halten, die über den regulatorischen Mindestvorschriften liegen. Die kurzfristige wie auch mittelfristige Liquiditätssituation stellt sich als zufriedenstellend dar. Nach den Verlusten in den Jahren 2007 und 2008, in denen vor allem ein Bereinigungsprozess im Kreditportfolio vorgenommen wurde, plant die HGAA für 2009 und Folgejahre Gewinne.“

 

b.    „In Bezug auf die wirtschaftliche Lage der HGAA ist insbesondere anzuführen, dass die HGAA auf Basis eines weitgehend bereinigten Kreditportfolios für 2009 einen Gewinn in Höhe von 225 Mio. EUR plant.“

 

c.    „… dass auf Basis der vorgelegten Planungsrechnung eine Deckung der angenommenen jährlichen Bedienung des Partizipationskapitals innerhalb der errechneten Bandbreiten bei Zinssätzen von 8%, 9% und 9,3% möglich erscheint“

 

29. Wie hat das Finanzministerium auf die völlige Relativierung dieser obigen Aussagen – wie sie am 15. Mai 2009 Mag. Leysek übermittelt wurden – reagiert?

 

30. Hat das Finanzministerium versucht, die divergierenden Aussagen der Stellungnahme bzw. der erwähnten Relativierung mit früheren Kontrollberichten, Aufsichts-feststellungen und –handlungen abzuklären?

 

a.    Wann, von wem und in welcher Weise wurde das erledigt?

b.    Wenn nein, warum nicht?

 

IV. Verstaatlichung und Kontakte zur BayernLB sowie zum Freistaat Bayern

 

31. Welche Entscheidungsgrundlagen gab es für die Gewährung des Partizipationskapitals im Jahre 2008?

 

32. Wie lief der Verstaatlichungsprozess ab?

 

33. Welche vorbereitenden Kontakte und Gespräche fanden zwischen österreichischen und bayrischen Stellen statt?

 

34. Welche Personen waren beteiligt und was waren ihre Aufgaben?

 

35. Welche Unterlagen standen der österreichischen Seite zur Verfügung, waren sie vollständig, korrekt und aussagekräftig?

 

36. Welche Schritte wurden von österreichischer Seite unternommen, tiefergehende Informationen im Sinne einer Due Diligence zu erhalten?

 

37. Wie war die wirtschaftliche Lage der Bank zum Zeitpunkt der Verstaatlichung, wie stellte sich ihr Risikoprofil dar?

 

38. Gab es stärkere Veränderungen bei wirtschaftlicher Lage und Risikoprofil seit Beginn des Jahres 2009 und was waren die Gründe dafür?

 

39. Wie wurde der Ankauf von Seiten der Republik dokumentiert? Ist diese Dokumentation ausreichend und vollständig?

 

40. Welche Szenarien existierten, sind diese plausibel und war die Entscheidung zur Verstaatlichung daraus schlüssig ableitbar?

 

41. Von wem wurden die Verträge entworfen und wer leistete beratend Unterstützung?

 

42. Ist der Kaufvertrag mit anderen Bank-Kaufverträgen vergleichbar, enthält er ähnliche Absicherungen und Vorkehrungen gegen unvorhergesehene Entwicklungen?

 

43. Wie sind die Vertragsinhalte im Sinne der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu bewerten?

 

44. Welche Grundlagen (Bewertungen, Gutachten etc.) gab es dafür, die Bank als „systemrelevant“ einzustufen?

 

45. Wie läuft das Beihilfeverfahren mit der EU in den einzelnen Schritten ab, welche Maßnahmen wurden gesetzt, welche Auflagen erteilt und akzeptiert?

 

46. Wie sind die Verantwortlichkeiten, Abläufe und Ergebnisse bei den Verhandlungen der Republik mit der EU zu bewerten?

 

47. Wie sind die weiteren Aktivitäten des Eigentümers im Zusammenhang mit der Implementierung, Kontrolle und Umsetzung  der Auflagen zu bewerten?

 

 

V. „Task Force“ und Finanzmarktbeteiligungs-AG

 

48. Wer sind die Regierungsberater, die in der so genannten „Task Force“ versammelt sind, und was qualifiziert diese Berater so besonders, dass sie anderen ausgewiesenen Expertinnen und Experten vorgezogen wurden?

 

49. Gibt es im Finanzministerium Hinweise auf ein Kontrollversagen der Notenbank, unzweckmäßige Handlungen oder Unterlassungen der Notenbank bis zum Sommer 2008?

 

50. Gibt es im Finanzministerium Hinweise auf ein Kontrollversagen der Notenbank, unzweckmäßige Handlungen oder Unterlassungen der Notenbank ab dem Sommer 2008?

 

51. Arbeitet das Finanzministerium im Sinn der gesetzlichen Vorgaben und sonstiger Rechtsrahmen in zweckmäßiger Weise mit der Notenbank, der FMA und der Stellen für Geldwäschebekämpfung zusammen?

 

52. Wie äußerte sich das Finanzministerium unter ihren AmtsvorgängerInnen und heute zum schwerwiegenden Vorhalt des Rechnungshofes in seinem Bericht Bankenpaket (Bericht Band 2012/9, veröffentlicht am 26.9.2012) zu folgender Feststellung: „Die FIMBAG Finanzmarktbeteiligungs-AG des Bundes führte die ihr übertragenen Auflagenkontrollen unzureichend durch, weil sie die vertraglich eingeräumten Buch-, Betriebsprüfungs- und Einsichtsrechte nicht ausübte.“?

 

 

VI. Jahrelanges Nicht-Handeln und Insolvenzverschleppung

 

53. Warum wurde die Entscheidung zu einer Abwicklungseinheit für die Hypo Alpe Adria nicht schon vor vier Jahren getroffen?

 

54. Warum wurde der Vorschlag des damaligen  Finanzstaatssekretärs Schieder, der schon vor drei Jahren eine Abwicklungseinheit in Form einer „bad bank“ vorgeschlagen hatte, nicht umgesetzt?

 

55. Wie und wann hat das Finanzministerium auf das harsche Schreiben von Wettbewerbskommissar Almunia vom 15. Mai 2012 bezüglich der dort schon festgestellten jahrelangen Versäumnisse bezüglich wettbewerbskonformer Pläne zur Lösung des Hypo Alpe Adria Problems reagiert?

 

 

VII. Abwicklungsvarianten, Gläubigerbeteiligung und Verpflichtung der Voreigentümer

 

56. Welche Informationen gibt es im Finanzministerium oder im Hypo Alpe Adria Komplex selbst zu den Erstzeichnern der Bankanleihen?

 

a.    Wer sind diese Anleihezeichner?

 

57. Welche Informationen gibt es im Finanzministerium, im Hypo Alpe Adria Komplex selbst oder bei den zuständigen Clearingstellern über die derzeitigen Halter dieser Anleihen?

 

a.    Wer sind die derzeitigen Halter der Anleihen?

 

58. Geht man im Finanzministerium davon aus, dass diese Anleihebesitzer redlich, seriös und also besonders schützenswert sind?

 

59. Gibt es außer den bereits jetzt vom Bund behafteten Anleihen weitere Versprechungen des Bundes – und damit der österreichischen SteuerzahlerInnen – Hypo Alpe Adria Anleihen zu behaften?  

 

60. Gibt es Versprechungen des Bundes in die Haftungen des Landes Kärnten einzutreten?

 

61. Warum wurde das Wyman-Gutachten nicht den Abgeordneten des Finanzausschusses zur Verfügung gestellt?

 

a.    Gibt es einen unumgänglichen vertraglichen oder sonstigen rechtlichen Hinderungsgrund dafür?

b.    Haben Sie Ihre Antwort auf eine diesbezügliche Frage der Dringlichen Anfrage der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Freundinnen und Freunde vom 29.1.2014 (502/J) auf Ihre Richtigkeit hin überprüft?

 

62. Welche (konkreten) Kosten und Risken hat die Task Force in den 20 Optionen errechnet?

 

63. Worauf ist die total unterschiedliche Bewertung der Varianten einer geordneten Insolvenz bzw. eines „bail-in“ im Wyman-Gutachten und dem Task-Force-Bericht zurückzuführen?

 

64. Stimmt es, dass das Finanzministerium ein neues Gutachten bei der Beratungsfirma Oliver Wyman zu den Vor- und Nachteilen einer Insolvenz in Auftrag gegeben hat?

 

a.    Wenn ja, was ist der genaue Gegenstand des Auftrages, wann wird das Ergebnis vorliegen und wann werden Sie dieses Gutachten dem Finanzausschuss des Parlaments vorlegen?

 

65. Welche Bemühungen gibt es seitens des Finanzministeriums den Voreigentümer Grazer Wechselseitige (GRAWE) an den Milliardenkosten der Abwicklung zu beteiligen?

 

a.    Wie groß war der Anteil der GRAWE am Eigentum der Hypo Alpe Adria zum Zeitpunkt der Verstaatlichung?

b.    Wie groß ist die finanzielle Beteiligung der GRAWE an den bisher aufgelaufenen Kosten der Hypo-Havarie?

c.    Wie groß soll nach Meinung des Finanzministeriums die noch zu leistende finanzielle Beteiligung der GRAWE an der Hypo-Havarie sein?

 

66. Welche Bemühungen gibt es seitens des Finanzministeriums den Voreigentümer BayernLB an den weiteren Milliardenkosten der Abwicklung zu beteiligen?

 

a.    Wie groß war der Anteil der BayernLB am Eigentum der Hypo Alpe Adria zum Zeitpunkt der Verstaatlichung?

b.    Wie groß ist die finanzielle Beteiligung der BayernLB an den bisher aufgelaufenen Kosten der Hypo-Havarie?

c.    Wie groß soll nach Meinung des Finanzministeriums die noch zu leistende finanzielle Beteiligung der BayernLB an der Hypo-Havarie sein?

 

67. Wird die Irrtumsanfechtung zum Kaufvertrag im Rahmen der Verstaatlichung gegenüber der BayernLB verfolgt und zum Beispiel von der Finanzprokuratur entsprechend seriös und vertiefend vorbereitet?

 

 

VIII. Beraterverträge und -kosten

 

68. Ende November 2013 wurde medial verlautbart, dass die Hypo Alpe Adria 300 Millionen Euro an Beratungshonoraren gezahlt habe. An welche Unternehmen wurden die Beratungsleistungen wann und in welcher Höhe vergeben?

 

69. Geht das Finanzministerium diesen Behauptungen nach und wird es gegebenenfalls in seiner Eigentümerverantwortung einen zweckmäßigen und wirtschaftlichen und sparsamen Umgang mit Beraterverträgen einfordern?

 

 

 

IX. Budgetäre Auswirkungen und finanzielle Notwendigkeiten

 

 

70. Mit welchen Auswirkungen auf Staatsschuldenquote und Defizit nach Maastricht rechnen Sie im Falle der Schaffung einer Abwicklungseinheit für die Hypo Alpe Adria in den Jahren 2014-2018?

 

71. Welche Ausgabenkürzungen bzw. zusätzlichen Einnahmenvolumina halten Sie aufgrund der Kosten für die Hypo Alpe Adria in zukünftigen Bundesvoranschlägen bzw. Bundesfinanzrahmengesetzen für notwendig?

 

72. Wie wollen Sie angesichts der mit der Abwicklungseinheit bevorstehenden Erhöhung der Staatsschuldenquote die EU-Vorgabe, zukünftig die Staatsschuldenquote auf 60% zu senken, erreichen?

 

73. Werden Sie bei der EU-Kommission um eine Erhöhung der zulässigen Beihilfen für die Hypo Alpe Adria ansuchen?

 

a.    Wenn ja, wann und um voraussichtlich wie viel?

b.    Wenn nein, warum nicht?

 

 

In formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung gemäß § 93 Abs.1 GOG verlangt.