640/J XXV. GP

Eingelangt am 17.02.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Christiane Brunner, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Geruchsbelästigung durch die Biogasanlage in Leoben

BEGRÜNDUNG

 

Die vorliegende Anfrage betreffend die Geruchsbelästigung durch die Biogasanlage der LE-GAS wurde am 25.07.2013 an den Steirischen Landesrat Dr. Gerhard Kurzmann gestellt. Zur Begründung der AnfragestellerInnen:

Die Biogasanlage der Stadtgemeinde Leoben läuft derzeit laut Angabe des Geschäftsführers Ronald Schindler im Dauerprobebetrieb. Mitte Juli kam es laut Anrainerinnen und Anrainern neuerlich zu deutlichen Geruchsbelästigungen auch während der Nachtstunden. Zahlreiche telefonische und E-Mail-Beschwerden sind bei den Stadtwerken Leoben als Betreiber der Anlage diesbezüglich eingegangen. Andererseits existieren seit Wiederinbetriebnahme der längere Zeit stillgelegten Anlage eindeutige Auflagen des Landes Steiermark als zuständiger Anlagenbehörde.

Die Beantwortung der Anfrage wurde von LR Kurzmann mit folgender Begründung abgelehnt:

Das Fragenrecht des Landtages gegenüber der Landesregierung bzw. den Mitgliedern der Landesregierung bezieht sich auf alle Gegenstände aus dem Bereich der Landesvollziehung und der Verwaltung des Landes als Träger von Privatrechten, nicht aber auf Angelegenheiten aus dem Bereich der mittelbaren Bundesverwaltung und aus dem Bereich der Auftragsverwaltung des Bundes. Diese zuletzt genannten Bereiche sind nicht von der Zuständigkeit des Landtages umfasst. Hier ist eine Rechenschafts- und Auskunftspflicht nur gegenüber der Bundesregierung gegeben.

Die Fragen 1 bis 10 betreffen in meiner Ressortzuständigkeit die Genehmigung einer Abfallbehandlungsanlage nachdem Bundesabfallwirtschaftsgesetz (AWG) und somit eine Materie die in mittelbarer Bundesverwaltung vollzogen wird.

Die Fragen 1 bis 10 können daher auf diesem Wege nicht beantwortet werden.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wie hoch ist die jährlich erlaubte Geruchsstundenzahl während der die Anlage Gerüche emittieren darf?

2)    Wie hoch ist die jährlich erlaubte Geruchsstundenzahl während der die Anlage „extreme“ Gerüche emittieren darf?

3)    Wie wird die erlaubte Geruchsstundenzahl kontrolliert?

4)    Sind der für die Einhaltung der einschlägigen Grenzwerte zuständigen Dienststelle der Landesregierung allfällige Überschreitungen bekannt?

5)    In welchen zeitlichen Abständen erfolgen die durch das Land Steiermark durchgeführten Geruchsrasterermittlungen?

6)    Von wem werden diese Ermittlungen durchgeführt?

7)    Haben diese Ermittlungen bisher Beanstandungen ergeben?

8)    Wie wurde seitens der Behörde auf Beanstandungen, sofern ihr solche zur Kenntnis gebracht wurden, reagiert?

9)    Ab welchem Zeitpunkt war das Land Steiermark als Anlagenbehörde über die Beschwerden der Anrainerinnen und Anrainer informiert?

10) Läuft die Anlage nach Meinung der kontrollierenden Behörde gemäß dem erlassenen Bescheid?