641/J XXV. GP

Eingelangt am 17.02.2014
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Auflösung des Wr. Stadterweiterungsfonds

BEGRÜNDUNG

 

Der Wiener Stadterweiterungsfonds wurde Anfang 2013 mit knapp hundertjähriger Verspätung aufgelöst. Grund dafür war offenbar eine Prüfung des Rechnungshofs, bei der massive Ungereimtheiten aufgedeckt wurden. Gelder des Fonds waren satzungswidrig verschenkt, Grundstücke verschleudert worden. Begünstigt wurden eine Firma im Naheverhältnis zum Geschäftsführer sowie die politisch nahestehende Gewerkschaft öffentlicher Dienst und kirchliche Stellen, vorzugsweise solche, die dem erzkonservativen Opus Dei nahestehen. All dies ist Gegenstand der Erhebungen der Staatsanwaltschaft. Geschädigt wurde durch diese Malversationen der Fonds und - da dieser Aufgaben für die Allgemeinheit zu erfüllen hatte - indirekt die Bevölkerung.

Der Fonds hatte noch ein paar Liegenschaften aus Monarchiezeiten besessen, die unter dubiosen Begleitumständen viel zu billig abgegeben wurden. Entgegen seiner ursprünglichen Aufgabe kaufte der Fonds aber 2009 über einen Strohmann neue Grundstücke an, nämlich drei Äcker im burgenländischen Eberau. Der Fonds war hier vom Ministerium zwischengeschaltet worden und schaltete seinerseits wieder einen Treuhänder zwischen, um die Vorbereitungen für ein Erstaufnahmezentrum für Asylanten zu verschleiern. Obwohl der Fonds aufgelöst ist, scheint er noch immer als Eigentümer im Grundbuch auf.

Es stellt sich ganz allgemein die Frage, was mit dem restlichen Vermögen des Fonds passiert ist und wie zivilrechtliche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    An wen ist das Fondsvermögen des „Wiener Stadterweiterungsfonds“ gem. Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz § 38 bei dessen Auflösung Anfang 2013 übergegangen?

2)    Welche Personen bestimmen jetzt über die Verwendung des Vermögens?

3)    Wie lautet die Zweckwidmung zur Verwendung des restlichen Vermögens?

4)    Wer vertritt Schadensersatzforderungen, die der Fonds vor seiner Auflösung gegen natürliche und juristische Personen wegen ungerechtfertigter Zuwendungen hatte?

5)    Wie hoch war das Vermögen des Fonds zum Zeitpunkt seiner Auflösung?

6)    Wer besitzt jetzt diese Vermögenswerte?

7)    Die Grundstücke in Eberau, die 2009 vom Fonds über einen Treuhänder für ein geplantes Erstaufnahmezentrum gekauft wurden, sind laut Grundbuch (Stand 28.1.2014) noch immer im Besitz des nicht mehr existenten Stadterweiterungsfonds

a.    Wer ist der tatsächliche Eigentümer?

b.    Was ist mit den Grundstücken geplant?

c.    Warum wurde das Grundbuch nicht aktualisiert?