645/J XXV. GP

Eingelangt am 17.02.2014
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur

 

betreffend „Politikerverbot“ an Schulen

 

Wie der ORF Burgenland vor kurzem berichtete, untersagte der Landesschulrat für Burgenland per Erlass im Vorfeld des Nationalratswahlkampfes 2014 Podiumsdiskussionen mit Politikern an burgenländischen Schulen (vgl. http://burgenland.orf.at/news/stories/2627721/, 7. Februar 2014). Dies sei aufgrund eines Erlasses aus dem Jahr 1997 erfolgt, verteidigte sich der Landesschulrat. Die burgenländische Landesschülervertretung rechtfertigt sich indessen, dass es nicht um Parteiwerbung, sondern Informationsveranstaltungen im Rahmen der politischen Bildung gegangen sei.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur die folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.     Wo verläuft nach Auslegung des BMUKK die Trennlinie zwischen Parteiwerbung und Informationsveranstaltungen im Rahmen der politischen Bildung an Schulen?

2.     Wie ist es möglich, dass derartige Podiumsdiskussionen mit Politikern in den anderen acht Bundesländern durchgeführt werden konnten, nur im Burgenland nicht?

3.     Worum ging es in den im og Artikel erwähnten organisatorischen Fragen, aufgrund derer man sich nicht über die Durchführung der Podiumsdiskussionen mit Politikern einigen konnte?

4.     Wird es künftig auch im Burgenland möglich sein, Podiumsdiskussionen mit Politikern als Informationsveranstaltungen im Rahmen der politischen Bildung abzuhalten?

5.     Falls nein, warum nicht?

6.     Falls ja, ab wann wird dies voraussichtlich möglich sein?