660/J XXV. GP

Eingelangt am 19.02.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Am 27.06.2014 erfolgte eine vertaulichkeits-/datenschutzkonforme Adaptierung

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Christian Höbart

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend „Die MUPPETSHOW im Schwimmverband “

 

„Das OSV-Kasperltheater ignoriert demokratische Grundrechte, handelt vorsätzlich gegen die österreichischen Gesetzte, sucht sich einen neuen Präsidenten, ein nicht durch ein Vereinsvotum legitimierter OSV-General alla „Hauptmann von Köpenick“ lässt sich von den zuständigen Sportstellen hofieren, vertuscht die Malversationen, verteilt ohne Befugnis eigenständig öffentliche Gelder und kassiert für diesen Aufwand auch noch in die eigenen Taschen; an den Strukturen und Skandalen ändert sich noch immer nichts.“

Die „Muppet Show“ ist ein Varieté mit verschiedensten Unterhaltungs-Darbietungen von Puppen, mit jeweils einem prominenten (menschlichen) Gaststar pro Folge. Die Muppets setzen sich aus Marionetten und Puppets zusammen. Die Show wird von Kermit dem Frosch vor einem sehr bunten Puppen-Publikum präsentiert. Kermit hat dabei alle Mühe, das Chaos vor und hinter der Bühne im Rahmen zu halten.

Ähnlich funktioniert es im Österreichischen Schwimmverband (OSV). Denn seit Jahrzehnten werden die Mitgliedsvereine von den OSV-Vorständen wie Puppen nach (Un)Belieben behandelt. Wenn ein neues Problem auftaucht, ein mutmaßlicher Skandal aufgedeckt wird oder die Staatsanwaltschaft ermittelt, dann schließt man ganz einfach einen Schwimmer, einen Verein oder gar einen Landesverband aus, entzieht den Vereinen die Bahnen, ficht für den Steuerzahler kostenintensive gerichtliche Auseinandersetzungen oder ladet einen neuen, den OSV-Muppets gefügigen Kasperl als Präsidentenanwärter oder kooptiertes neues Vorstandsmitglied ein und lässt es dann vom Verbandstag – aus der Sicht der OSV-Granden das „Puppen-Publikum“ - lediglich abnicken.

Ein Grund, einmal einige der zur Verantwortung zu ziehende, aktuelle, noch nicht zurückgetretene und kooptierte Mitglieder dieses „OSV-Muppetshow-Ensembles“ vor den Vorhang zu holen, die sich bisher hinter ihren „Präsidenten“ versteckt haben, um ihre persönlich motivierten, sportfeindlichen, demokratieverachtenden und für den österreichischen Steuerzahler kostenintensiven Triebe auszuleben.

 

Das „OSV-Muppetshow-Ensembles“

Miklautz Stefan, am Schwimmsport völlig uninteressierte Unternehmer, den der mutmaßliche Rechnungsfälscher Walter Benesch auf „laola1“ noch als Wunschkandidaten nannte und dessen Rückkehr in den OSV Miklauz zum Dank noch damals Ende November nicht ausschloss. In einer Email an die steirischen Vereinsvertreter vom 3.12.2013 hat ASKÖ Multifunktionär N.N.1 – er ist u.a. auch OSV-Vizepräsident und Präsident des steirischen Landesschwimmverbands - diesen Stefan Miklauz zur Wahl empfohlen. Miklautz wird maßgeblich auch von den Oberösterreichischen ASKÖ-Schwimmsport-Apparatschiks als Präsident protegiert.

N.3      N.N.3, im Brotberuf Bundesheer-Bediensteter in Hörsching, SPÖ-Stadtrat in Ansfelden, Obmann des ASKÖ-Schwimmklubs Steyr, Schriftführer im Oberösterreichischen Schwimmverband, ASKÖ-Bundesfachwart Schwimmen; auf Wunsch von Walter Benesch als dessen Nachfolger seit 26.11.2013 per Umlaufbeschluss kooptierter OSV-Finanzreferent. Seit Dezember 2013 sieht er sich in Doppelfunktion als Gangel-Nachfolger im Amt des „OSV-Generals“. Diesen Zusatzjob übt er mit einem Salär von über Euro 4.000.- monatlich (für einen 2 Tages Job) interimistisch aus, selbstverständlich zuzüglich eines A6-Dienstfahrzeuges. Der lediglich kooptierte Funktionär handelt zumeist ohne Legitimation – also alla „Hauptmann von Köpenick“ - ohne Vorstandsbeschlüsse und ohne Rücksprache mit dem geschäftsführenden OSV-Vorstand.

N.1      N.N.1, ASKÖ-Vizepräsident der Steiermark, Präsident des Steiermärkischen Schwimmverbands, Vizepräsident des OSV und seit 1987 im OSV-Vorstand.

P  Pajek Arno, am 30.12.2013 womöglich in einer weihnachtlichen familiären OSV-Punschstandaktion noch Stunden vor der OSV-Silvesterfeier per Umlaufbeschluss als Referent für Rechtsangelegenheiten in den geschäftsführenden Vorstand kooptiert.

Ehm Anton, vertritt seit geraumer Zeit den OSV als Rechtsanwalt in den mutwillig betriebenen, sinnlosen und kostenintensiven gerichtlichen Auseinandersetzungen. Ehm hat bis dato noch alle vom OSV betriebenen Prozesse verloren.

Tavlas Moskos, der viel zitierte „Totengräber des österreichischen Schwimmsports“, der als Sportdirektor den Sport mehr verhindert anstatt fördert. Als ehemaliger Geschäftspartner von Walter Benesch auch von diesem protegiert und von Genossen General N.N.3 weiter bemuttert.

N.2      N.N.2, Vizepräsident im OÖLSV, Schriftführer im OSV, Obmann des Schwimmvereins Vöcklabruck. Unter anderem auch bekannt unter der vielzitierten und skandalösen „Homepagegate“, einer Website, die nicht existiert, aber viel Geld gekostet hat. Einer der maßgeblichen Triebfedern für die sinnlose und kostenintensive Prozessflut im SV.

Hubert Fessl, seit dem 26. November 2013 als kooptierter Referent für „Schulsport – Ministerium“ im OSV-Vorstand. Leiter des RLZ Murtal für Schwimmen in Knittelfeld, dem ASKÖ nahe stehend und eine steiermärkische Vertrauensperson von ASKÖ-Stmk-Vizepräsident N.N.1. Was er außer Handaufzeigen noch im OSV-Vorstand exakt zu suchen hat, ist bis dato nicht bekannt.

Otte Manfred, dem OSV-Vorstand gehört er seit dem Jahr 1983 an. Bestens vernetzt mit den Führungsfiguren im Oberösterreichischen Landesschwimmverband. Seit 2012 „Fachwarts für Schwimmen“, und somit verantwortlich für die Zerschlagung des Schwimmwunderteams. Opatril Stefan, (verhinderter) Vizepräsident des OSV beim a.o. Verbandstag vom 7.12.2013. Es geht um ein Schwimmstadionprojekt in Innsbruck, das gut gefüllte Fördertöpfe für die Funktionäre erwarten lässt und wofür man sich viel Einfluss im OSV-Vorstand sichern will.

W Worisch Alexandra, wurde im Jahr 2013 als Fachwart für Synchronschwimmen in den geschäftsführenden Vorstand kooptiert und ist für das Chaos und die Zerschlagung rund um die Synchronschwimmtruppe in der Südstadt mitverantwortlich.

Das OSV-Muppets-Ensemble“ ist längst durch keine Wahl mehr gedeckt und deren Agieren scheint demokratiepolitisch nicht einmal mehr bedenklich, sondern ist vielmehr besorgniserregend und ähnelt einer selbstverherrlichenden Diktatur. Denn wie man sieht, sind die meisten Funktionäre, die mittlerweile im OSV ihr Unwesen treiben, zumeist kooptierte ASKÖ-Apparatschiks, kommen aus Oberösterreich, der Steiermark oder Wien und sind zumeist nie von den Mitgliedern bzw. dem Verbandstag gewählt worden. Die OSV-Muppets haben diese neuen Funktionäre lediglich zu deren Gunsten als Stimmvieh kooptiert, um diejenigen alten Funktionäre zu ersetzen, die nach massivem öffentlichen Druck nicht mehr zu halten waren oder bereits freiwillig das sinkende OSV-Schiff verlassen haben. Zu den von den Mitgliedern bzw. dem Verbandstag nicht gewählten Funktionären im OSV gehören auch die kooptierte ASKÖ-nahe Jugendreferentin Nina Dietrich und Grete Kugler, die – laut Protokoll der OSV-Sitzung vom 18. Dezember 2013 - „sich dankenswerter Weise“ als neue Geschäftsführerin der Pool des Österreichischen Schwimmverband GmbH zur Verfügung stellt. Die Frage eines Gehalts lässt sie vorerst offen, sie will erst den Aufwand sehen. Ob sie ihre Befähigung als Geschäftsfrau durch einen entsprechenden Nachweis in Form eines Gewerbescheins nachweisen kann oder ob einer der Funktionäre über ihre diesbezügliche gewerberechtliche Befähigung nachgefragt hat, ist dem Protokoll nach nicht zu entnehmen. Nicht zu vergessen der Bundesheerbedienstete und Hobbyathlet N.N.5, der 2013 mit seinem nicht vom Vorstand legitimierten bzw. nicht beauftragten „OSV-Wischi-Waschi- und Copy/Paste-Konzept“ über € 12.000.- von den Genossen Meidlinger, Benesch & Co. kassiert hat und selbstverständlich auch noch der bereits viel zitierte OSV-Masters-Referent Wolfgang Raber, der neben seinen Bemühungen als „OSV Hobby James Bond“ abhörsichere Systeme im OSV zu implementieren nun auch die Handys der Vorstandskollegen im Visier hat. Dem Protokoll der OSV-Vorstandssitzung vom 19. Dezember 2013 ist unter dem Punkt „Begrüßung“ zu entnehmen „VP N.N.1 begrüßt zur Vorstandssitzung des OSV. Wird unterbrochen von Wolfgang Raber, der sein Mobiltelefon auf den Tisch legt, die Batterie entfernt und bekundet, auf Grund der Verbreitung von Interna aus den Sitzungen, hält er es für notwendig, die Mobiltelefone auszuschalten.“

Dem OSV-Vorstand gehören auch noch zwei vom Verbandstag gewählte Vizepräsidenten an, die zwischenzeitlich jedoch aus dem „Inner-Circle“ des „OSV Muppetshow-Ensembles“ verbannt wurden; der dem ASVÖ nahestehende Tiroler Wasserballer Richard Kössler und die Niederösterreicherin Birgit Fürnkranz-Maglock. Insbesondere die UNION-Vizepräsidentin Birgit Fürnkranz-Maglock musste die Schlüssel zum OSV-Büro abgeben, bzw. wurden vorbeugend die Schlösser getauscht. OSV-Muppet Genosse N.N.3 bestätigt diese Angaben auch in einem APA-Interview Ende Dezember 2013, und teilt mit, dass die Vizepräsidentin aktuell keinen Verantwortungsbereich im OSV mehr habe „Sie hat keine Aufgabe mehr zu erledigen und ist mit keiner Funktion mehr betraut, so N.N.3. Ihre Agenden, insbesondere die Südstadt, das Bundesheer und das Synchronschwimmen habe laut APA Interview nun der kooptierte Finanzreferent Genosse N.N.3 übernommen. Die zumeist kooptierten ASKÖ-Apparatschiks ignorieren, dass Vizepräsidentin Fürnkranz-Maglock von einem Vereinsvotum gewählt wurde und ihren Wählern und dem Österreichischen Schwimmsport gegenüber verantwortlich ist. Auch hier begehen die OSV-Muppets wieder einmal Betrug an den Vereinen.

 

Nichtiger Ordentlicher Verbandstag am 29. März 2014

Die nächste im Rampenlicht strahlende öffentliche „OSV Muppetshow“ soll im Rahmen eines offensichtlich nicht statutenkonformen, ungültigen und daher vor jedem Gericht anfechtbaren „Ordentlichen Verbandstages“ am 29. März 2014 in Wels steigen. Das Publikum besteht mittlerweile neben den fügsamen Mitgliedsvereinen wohl aus Medienvertretern, Vertretern der Sportpolitik, Anwälten, der Staatsanwaltschaft und den Ermittlungsbehörden. Chaos, ein möglicher Abbruch, gerichtliche Nachspiele durch nichtige Beschlüsse und lakonische Medienberichte sind ebenso garantiert wie ein Prolongieren und Verschleppen der durch die OSV-Muppets mutwillig verursachten und anstehenden Problemfelder. Was auch mit 100-prozentiger Wahrscheinlichkeit prognostiziert werden kann: Um Sportthemen geht es am Verbandstag bestimmt nicht.

Im Rahmen des abgebrochenen Außerordentlichen Verbandstages am 7. Dezember 2013 wurde von 10% der stimmberechtigten Vereine gem. § 16 Abs. 2 lit. e. der Statuten des OSV unter Angaben von Gründen und einer Tagesordnung ein Antrag auf einen außerordentlichen Verbandstag eingebracht. Die antragsstellenden Vereine beantragten im Rahmen dieses anzusetzenden außerordentlichen Verbandstages unter anderem die Absetzung sämtlicher Vorstandsmitglieder und die Neuwahl des geschäftsführenden Vorstands (Anmerkung: Und das mit neuen Gesichtern). Die Wahl soll in Form einer geheimen Wahl erfolgen. Weiters wird die Bestellung eines Sondervertreters gem. § 25 VereinsG zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen des OSV gegen frühere Organwalter beantragt, die dem OSV durch rechtwidriges Verhalten einen finanziellen Schaden zugefügt haben. Die antragsstellenden Vereine verwiesen in Ihrem Antrag darauf, dass ein derartiger außerordentlicher Verbandstag keiner Genehmigung bedarf und jedenfalls einzuberufen ist. Gem. § 16 Abs. 3 lit e der Statuten des OSV ist dieser a.o. Verbandstag innerhalb von zwei Wochen schriftlich einzuberufen – also spätestens am 21. Dezember 2013 und dann gem. § 16 Abs. 4 lit e derselbigen Statuten innerhalb des Zeitraums von mindestens sieben Wochen und höchstens neun Wochen ab der Einberufung festzusetzen; d.h. zwischen dem 8. und 22. Februar 2014.

 

Der Vorsätzliche Betrug an den Mitgliedern

Das „OSV-Muppets-Ensemble“ entscheidet jedoch, die demokratischen Grundrechte und Gesetze mit Füssen zu treten und den Antrag mit der Begründung, dass „dieser nicht den aktuellen Vertretungsregeln entspricht“ einfach zu ignorieren und nicht zu behandeln – und damit offensichtlich Zeit zu schinden. Damit handeln sie vorsätzlich gegen das geltende österreichische Gesetz. Obwohl sich im Protokoll der OSV Vorstandssitzung vom 19. Dezember 2013 unter dem Punkt „Allfälliges“ der kooptierte Finanzreferent N.N.3 zu einer Forderung der Vereine äußert, in dem er selbst vorschlägt, anstelle der geforderten Sondervertreter eine Kontrollkommission fix im OSV zu verankern, werden die antragstellenden Vereine von ihm selbst in der zweiten Hälfte des Dezember 2013 schriftlich aufgefordert, den Antrag entsprechend ihrer Vereinsstatuten gefertigt noch einmal dem OSV zukommen zu lassen, damit dieser dann erst „entsprechend behandelt werden kann“. Das OSV-Vorstands Protokoll ist aber ein Indiz dafür, dass der Antrag der Vereine eben am 19. Dezember 2013 behandelt wurde und daher der außerordentliche Verbandstag fristgerecht einberufen hätte werden müssen. Trotz dieser offensichtlichen Frotzelei durch Genossen N.N.3, kommen die Vereine diesem Ersuchen geduldig nach und bringen den Antrag noch einmal ein. Spätestens in der Sitzung des geschäftsführenden OSV-Vorstands am 14. Jänner 2014 hätte nun der Antrag behandelt werden müssen. Wenn man der offensichtlich falschen Fristerstreckung und gesetzeswidrigen Argumentation der OSV-Muppets folgt, ist unter Einhaltung der Fristen folglich der von den Vereinen beantragte außerordentliche Verbandstag innerhalb von zwei Wochen schriftlich einzuberufen – also spätestens am 28. Jänner 2014 und innerhalb des Zeitraums von mindestens sieben Wochen und höchstens neun Wochen ab der Einberufung festzusetzen; d.h. zwischen dem 18. März und 1. April 2014.

Aber auch das wird von den OSV-Muppets ignoriert und sie beschließen nun ihren eigenen ordentlichen Verbandstag für den 29. März 2014 im Messezentrum Wels. Dem Protokoll der OSV-Vorstandssitzung ist zu entnehmen, dass „für den Verbandstag am 7.12.2013 eingelangte Anträge keine Gültigkeit haben“. Genosse N.N.3 soll Stefan Miklautz zur nächsten Sitzung einladen, damit er mitteilt, mit welchem Team er antreten möchte. Am 4. Februar 2014 wird dann auch von Genossen Vizepräsident N.N.1 und Schriftführer N.N.2 eine Einladung zum Ordentlichen Verbandstag 2014 versendet.

Dass die OSV-Muppets gegen das geltende österreichische Gesetz handeln, einen vorsätzlichen Betrug an den Mitgliedsvereinen planten und gar nicht vorhatten, jemals den stattzugebenden und durchzuführenden Antrag für den außerordentlichen Verbandstag zu behandeln und diesen den OSV-Statuten und dem österreichischen Vereinsgesetz entsprechend einzuberufen, zeigt Genosse N.N.3 Interview mit der APA vom 20. Dezember 2013, wo er auf die Einberufung des außerordentlichen Verbandstag Bezug nimmt und meint: „Das heißt konkret, dass der nächste Verbandstag nicht schon wie ursprünglich vorgesehen diesen Samstag, sondern erst im Jänner angesetzt und erst im März statt im Februar während Olympia stattfinden wird. „Das wird dann voraussichtlich kein außerordentlicher, sondern ein regulärer Verbandstag werden“, sagt N.N.3 „da für 2014 sowieso einer vorgesehen und seine Abhaltung ab März möglich ist“. Eine unglaubliche Aussage, gehört der Österreichische Schwimmverband weder den OSV-Muppets noch dem ASKÖ-Funktionär Genossen N.N.3. Diese Vorstandsmitglieder werden noch immer von den Vereinen „gewählt“ – und diese haben eindeutig eine zu erfüllende gesetzlich gedeckte Forderung gestellt, die vom OSV-Vorstand Folge zu leisten ist. Die OSV-Muppets betrügen vorsätzlich, denn laut den OSV-Statuten § 16 Abs 1 kann ein ordentlicher Verbandstag jederzeit zwischen dem 1. März und 31. Oktober stattfinden. Also was würde dagegen sprechen, am 29. März 2014 den von den Vereinen geforderten außerordentlichen Verbandstag und dann im September/Oktober 2014 einen ordentlichen Verbandstag abzuhalten?

Eindeutiger kann hier nicht dargelegt werden, dass dieser kommende Verbandstag wiederum ungültig ist, alle getroffenen Beschlüsse nichtig und anfechtbar sind und die OSV-Muppets zielgerecht das nächste kostenintensive Problemfeld kreieren – durch vorsätzlichen Betrug an den Vereinen. Als ob es der OSV-Führung nicht schon damit reicht, dass eine Prozessflut mit acht Salzburger Vereinen und dem Salzburger Landesschwimmverband vorherrscht, Urteile am OGH gesprochen werden müssen, das Salzburger Schwimmteam Delphin laut Salzburger Nachrichten vom 29. Jänner 2014 eine Schadensersatzklage über 125.000 Euro gegen den OSV richtet und weitere folgen werden. Es war wieder einmal N.N.2, der nach einem ersten Telefonat mit Rechtsanwalt Anton Ehm am 28. Dezember 2013 (eigentlich in einer besinnlichen, friedlichen Zeit, die man bewusst mit Familie und – sofern vorhanden – mit engsten Freunden verbringt) die Weihnachtsruhe der OSV-Muppets stört und per Mail diese um die Zustimmung erbittet, in Hinblick auf die Situation in Salzburg mit der damit verbundenen Rechtsunsicherheit, die ordentliche Revision an den Obersten Gerichtshof zu beauftragen. Damit werden wieder einmal sinnlos öffentliche Finanzmittel verschwendet.

Es reicht aber auch das noch nicht, denn dass zwischenzeitlich die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen führende Köpfe im OSV aufgenommen hat und das Problem Dinko Jukic zwar (vorübergehend) ruhend gestellt ist aber der Disput mit der SC Austria vor Gericht ausgefochten wird; etwaige weitere Schadenersatzforderungen zu erwarten sind, stört das OSV-Muppetshow-Ensemble weiter nicht.

 

Die „N.N.3’sche Köpenickiade im OSV“

Für seinen Coup hatte sich die Hauptfigur im „Hauptmann von Köpenick“, Wilhelm Voigt aus bei verschiedenen Trödlern erworbenen Teilen die Uniform eines Hauptmanns des preußischen 1. Garde-Regiments zu Fuß zusammengestellt. In dieser Verkleidung hielt er in einer ruhigen Gegend einen Trupp Gardesoldaten an, ließ noch einen zweiten Trupp abgelöster Wachsoldaten herbeirufen und unterstellte zehn Mann unter Hinweis auf eine nicht existierende Kabinettsorder „auf allerhöchsten Befehl“ seinem Kommando. Mit ihnen fuhr er nach Köpenick, um den Bürgermeister zu verhaften“. Mit seiner Truppe besetzte Voigt das Gebäude, ließ alle Ausgänge abriegeln und untersagte den Beamten und Besuchern im Hause „jeglichen Verkehr auf den Fluren“. Sodann verhaftete er „im Namen Seiner Majestät“ den Bürgermeister. Im Rathaus anwesenden Beamten der Gendarmerie gab er den Befehl, die Umgebung abzusperren und für „Ruhe und Ordnung“ zu sorgen. Den Kassenrendanten wies er an, einen Rechnungsabschluss zu machen, und erklärte ihm, den Bestand der Stadtkasse beschlagnahmen zu müssen. Nachdem das Geld, das in Teilen beim örtlichen Postamt abgehoben und herbeigeholt werden musste, abgezählt war, ließ er sich Beutel bringen, in die er es mit Hilfe des Rendanten, der die Beutel hielt und anschließend versiegelte, einfüllte.

Der Bundesheer-Bedienstete Genosse N.N.3 scheint sich diese historische Literatur zum Vorbild genommen zu haben, um diese nahezu ident mit dem Österreichischen Schwimmverband, der Sportpolitik, dem Sportministerium, den Funktionären, Vereinen und Medien durchzuspielen.

Auf Empfehlung des mutmaßlichen Rechnungsfälschers und geschassten OSV-Finanzers Walter Benesch wurde der interimistische Finanzreferent Vizepräsident Richard Kössler gestürzt und am 26. November 2013 der geübte Vertuscher Genosse N.N.3 aus Oberösterreich per Mail-Umlaufbeschluss für die Finanz-Agenden kooptiert. Genosse N.N.3 hat sich bereits im Jahr 2006 als Landessekretär des oberösterreichischen Landesschwimmverbands in ähnlicher Situation als „Retter des Schwimmsports“ in Szene gesetzt, als er den Skandal des ehemaligen oberösterreichischen Schwimmpräsidenten und ASKÖ-Funktionärs Friedrich Zocher - der nach ähnlichem Förderbetrug 2006 zurücktreten musste – mit seinen ASKÖ Freunden, wie dem nunmehrigen OÖLSV-Präsidenten N.N.4 und den Funktionären N.N.2 und Josef Richer zu vertuschen half und das System offenbar bis heute weiterführt.

In jedem Fall sind diese genannten-OÖ Funktionäre ausgewiesene Gegner der Familie Jukic. N.N.4, Richer, N.N.2, N.N.3 unterfertigen auf Briefpapier des OÖLSV am 24. September 2013 ein Schreiben an den OSV, wo sie mitteilen „Der OÖLSV ist von der getroffenen Lösung in der Angelegenheit Dinko Jukic gem. Rundschreiben vom 18.9.2013 äußerst irritiert und kann diese in dieser Form keinesfalls zur Kenntnis nehmen“…“die Vertrauensbasis zum Österreichischen Schwimmverband ist für uns daher massiv erschüttert“. Es muss sich zumindest bei N.N.2 und N.N.3 um eine schizophrene Aktion handeln, ist doch ersterer selbst im OSV-Vorstand als Schriftführer tätig und anderer sogar mit N.N.2 im OSV - zumindest seit dem 7. Dezember 2012 - in der „Statutenkommission“ zu finden; scheinbar sind beide mit ihren „anderen Hälften“ unzufrieden.

Im Rahmen dieser Statutenkommission haben die Oberösterreichischen Genossen N.N.3 und N.N.2 seit Dezember 2012 Vorschläge für Statutenänderungen an die Vereine erarbeitet und verschickt, die letztendlich die Landesschwimmverbände stärken und die einzelnen österreichischen Vereine entrechten, wenn nicht sogar entmündigen und die demokratischen Grundsätze über Bord werfen. Diese Aktion dient dem dringenden Verdacht nach ausschließlich dazu, die Macht der seit Jahrzehnten aktiven zwielichtigen OSV-Muppets noch mehr zu stärken.

 

Einige Beispiele für die vorgeschlagenen Statutenänderungen:

·        Vereine, die nur den Breitensport fördern oder eine Schwimmschule betreiben, können nicht mehr ordentliche Mitglieder sein.

·        Gemäß dem neuen § 2 der Statuten sollen die Landesverbände zu ordentlichen Mitgliedern anstatt Zweigvereinen gemacht werden (Das bedeutet, dass ein unangenehmer Landesverband dann als ordentliches Mitglied vom OSV ausgeschlossen werden kann – siehe aktuell die „lex Salzburg“.)

·        Gemäß dem neuen § 7 (7) der Statuten wird einer eingebrachten Berufung keine aufschiebende Wirkung mehr erlaubt. (Hier wird der demokratische Grundsatz der „Unschuldsvermutung“ außer Kraft gesetzt.)

·        Gemäß dem neuen §21 der Statuten soll das Verbot einer Stimmrechtsvollmacht für Präsidiumsmitglieder fallen. (Anmerkung: De facto kann dadurch der Vorstand am Verbandstag selbst abstimmen.)

·        Im §3 der „Verbandsgerichtsordnung des OSV“: „Ordentliche Gerichte dürfen in Streitigkeiten gemäß §2 (Anm: das sind Streitigkeiten untereinander), außer bei Offizialdelikten, nur mit Zustimmung des OSV angerufen werden.

 

Diese Vorschläge von N.N.3 und N.N.2 für eine Statutenänderung schalten alle demokratischen Grundrechte aus, dienen lediglich dazu, unliebsame kritische oder „nachfragende“ Vereine auszuschließen und mundtot zu machen. Das demokratische Prinzip und die Unschuldsvermutung werden durch diese Statuten von den dubiosen Funktionären im OSV ignorierend ausgeschalten. Um es vereinfacht auf den Punkt zu bringen: Diese Statutenänderungen bedeuten, dass jeder unliebsame, nicht hörige oder beugende Verein vom OSV jederzeit ohne aufschiebende Wirkung bestraft, sanktioniert oder ausgeschlossen werden kann. Darüber hinaus benötigt der betroffene Verein dann auch noch eine Erlaubnis vom OSV, um die Causa vor ein ordentliches Gericht zu bringen. Es stellt sich dabei die Frage, ob wir hier in der demokratischen Republik Österreich oder woanders in einer Diktatur ohne Rechte oder auf einem anderen Planeten leben?

Ohne entsprechenden Vorstandsbeschluss führt N.N.3 mittlerweile „als sein eigener Chef“ den Österreichischen Schwimmverband in der Rolle eines Generalsekretärs. Dazu ist im Protokoll der Sitzung des OSV-Vorstands vom 19. Dezember 2013 unter dem Punkt „Allfälliges“ nachzulesen:

Vorschlag N.N.1: N.N.3 soll bis Verbandstag in Personalunion Finanzreferent und Leitung Generalsekretariat übernehmen. Gehaltsvorstellung: Die Hälfte dessen, was Thomas Gangel erhalten hat, also € 4000 pro Monat. Abrechnung über Honorarnoten. (Er hat für die Abführung der Abgaben selbst zu sorgen) – Dazu Wortmeldung Birgit Fürnkranz-Maglock: Dieses Honorar ist „geschmalzen“.“ Eine Abstimmung und einen Beschluss dazu gab es nicht und ist auch nicht zu finden.

Um hier Nicht-Legitimiertes legitim zu machen, beauftragt der kooptierte Finanzreferent N.N.3 nun den nicht legitimierten OSV-Interimsgeneralsekretär N.N.3 mit der Erstellung einer Personal-Ausschreibung. Still und heimlich wird diese Ausschreibung für den „OSV-Generalsekretär“ im Jänner 2014 lediglich auf einem Unterpunkt der BSO Website platziert, wobei die Bewerbungsfrist mit 15. Februar 2014 endet, also noch vor dem a.o. OSV-Verbandstag. Wesentlichste Voraussetzung ist der sogenannte „BSO-Sportmanager“. Dazu veröffentlich im Übrigen die BSO eine Liste aller bisherigen Absolventen auf deren Website. Es findet sich aus der Schwimmsportszene kaum bis kein prominenter Absolvent dieses Kurses wider, außer – wen wundert’s - N.N.3 selbst. Also, kaum verwunderlich, eine Ausschreibung, die exakt auf ausschließlich eine einzige Person zugeschnitten ist.

In dieser „N.N.3’schen Köpenickiade“ agiert er nicht legitimiert mehrfach unverständlich eigenmächtig und gewährt unter anderem dem reuigen und geständigen Thomas Gangel eine Abfertigung von nahezu € 100.000.- und verhandelt mit ihm eine einvernehmliche Lösung des Dienstverhältnisses aus – und das ohne Beschluss durch den geschäftsführenden Vorstand. Genosse N.N.3 stellt in der folgenden Vorstandssitzung am 19. Dezember 2013 die Teilnehmer vor vollendete Tatsachen. Dem Protokoll ist lediglich zu entnehmen, dass eine Diskussion über die Höhe der Abfertigung geführt wurde.

Da öffentliches Geld für den Hauptmann N.N.3 anscheinend keine Rolle spielt und er bei der Erklärung des Begriffs „zweckgewidmete Förderung“ in seinem Kurs zum „BSO-Sportmanager“ wohl gefehlt hat, informiert er laut Protokoll der OSV-Vorstandssitzung vom 19. Dezember 2013: „Es sind noch ca. € 100.000.- an Fördergeldern zu belegen. Fachwarte werden gebeten mitzuteilen, ob sie noch Rechnungen für 2013 haben“. Hierbei handelt es sich bestimmt um vom BSO zweckgewidmete Gelder, die auch entsprechend im Jahr 2013 eingesetzt werden hätten sollen.

Im Sinne der Transparenz und der Aufklärung geschilderter dubioser Machenschaften im Österreichischen Schwimmverband sowie einer korrekten Verwendung von Sportfördermitteln des Bundes und nicht zuletzt im Sinne der Sportlerinnen und Sportler, um die es eigentlich zu aller erst gehen sollte, stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport folgende

 

ANFRAGE

 

1.     Hat Markus Oblak als Bundesheer-Bediensteter von seiner BH-Dienstelle vor Auftragsannahme eine schriftliche Erlaubnis eingeholt und erhalten, für den OSV die entsprechende Studie zum Betrag von über € 12.000 Euro durchzuführen?

2.    Wenn er diese Erlaubnis von der BH-Dienststelle nicht eingeholt hat, warum nicht?

3.    Hat Thomas Unger als Bundesheer-Bediensteter seine Tätigkeit für den OSV als Generalsekretär bei der entsprechenden Dienststelle vor Beginn seiner Tätigkeit für den OSV gemeldet und um Erlaubnis gebeten?

4.    Wurde Thomas Unger diese Tätigkeit von Seiten des BH bewilligt?

5.    Wenn er diese Erlaubnis von der BH-Dienststelle nicht eingeholt hat, warum nicht?

6.    Gibt es für Bundesheer-Bedienstete eine Obergrenze für Zusatzeinkommen?

7.    Wenn ja, wie hoch ist diese Obergrenze für Zusatzeinkommen?

8.    Halten Sie den Betrag von € 4.000 Euro für einen Zweitagesjob beim OSV als angemessen?

9.    Hat der Bundesheer-Bedienstete Thomas Unger in seiner Eigenschaft als Vertreter des OSV offizielle Termine beim BMLVS wahrgenommen?

10. Wenn ja, mit welchen Stellen?

11. Hat er diese OSV-Termine im Rahmen seiner Dienstzeit als Bundesheerbediensteter wahrgenommen?

12. Wie wurde von Seiten des BMLVS festgestellt, ob Thomas Unger bei den Terminen eine entsprechende Legitimation als OSV-Vertreter nachweist und für den OSV sprechen darf?

13. Ist es gesetzlich gedeckt, dass Thomas Unger gleichsam BH-Bediensteter ist und gleichsam die Position des Generalsekretärs im OSV wahrnehmen kann?

14. Wenn ja, welche BH-Bestimmung kommt zur Geltung?

15. Beide Positionen sind Posten, die aus öffentlichen Steuergeldern finanziert werden; inwieweit ist es aus Ihrer Sicht des zuständigen Bundesminister möglich, dass Thomas Unger beide Jobs gleichsam zu 100% Leistung erfüllen wird können?

16. Wie stehen Sie zur offensichtlich statutenwidrigen Vorbereitung eines ordentlichen Verbandstages für den 29. März 2014 durch den OSV und wie werden Sie mit allen dort gefällten Beschlüsse umgehen?

17. Werden Sie, falls es auf diesem offensichtlich statutenwidrigen Verbandstag zu einer Präsidenten- und Vorstandswahl kommt, diesen offensichtlich nicht legitimierten Vorstand anerkennen?

18. Wenn ja, warum?

19. Wenn nicht, warum nicht?

20. Was wissen Sie als zuständiger Bundesminister für Landesverteidigung und Sport vom im Dezember 2013 vom Kalenderjahr 2013 beim OSV „übrig gebliebenen“ € 100.000.- zweckgewidmeten Fördergeldern?

21. Wie kann es sein, dass zwei Wochen vor Jahresende noch ein hoher Betrag von € 100.000.- an Fördergeldern beim OSV übrig bleibt?

22. Ist es gesetzlich gedeckt, dass für zweckgewidmete Fördergelder andere Rechnungen von Sportverbänden gelegt werden?

23. Werden Sie eine entsprechende Prüfung zu diesen 100.000.- Euro an Fördergeldern veranlassen?

24. Wenn ja, bis wann kann mit entsprechenden Ergebnissen gerechnet werden?

25. Ist es legitim und üblich in Sportverbänden, dass ein ehrenamtlicher Funktionär gleichsam bezahlter Generalsekretär ist und sich damit als „sein eigener Chef“ kontrolliert?

26. Halten Sie es für sinnvoll und üblich, dass bei Vorstandssitzungen - wie OSV-Vorstand Wolfgang Raber verlangt -, die Handys unter Herausnahme der Batterien sichtbar auf den Tisch zu legen sind?

27. Der vergangenen Sommer als Präsident des Schwimm-Verbandes zurückgetretene Christian Meidlinger taucht im Führungs-Ausschuss des Bundes-Sportförderungsfonds auf; dort wird die Finanzierung der heimischen Sportverbände geregelt. Unter der Leitung von Astrid Stadler und Stellvertreter Herbert Kocher sind dort unter anderem auch Peter Schröcksnadel, Leo Windtner oder auch Ralph Vallon vertreten; pikant bei Genossen Meidlinger: Er ist als OSV-Präsident noch nicht entlastet. Halten Sie es für sinnvoll und gesetzlich gedeckt, einen nicht entlasteten Funktionär wie Genossen Meidlinger in dieser Funktion einzusetzen?

28. Werden Sie überlegen, Genossen Christian Meidlinger aus dem Führungs-Ausschuss des Bundes-Sportförderungsfonds auszuschließen?

29. Werden Sie diesbezüglich eine Prüfung in Auftrag geben?

30. Unter welchen Voraussetzungen wäre Christian Meidlinger aus diesem Ausschuss auszuschließen?

31. Wie will das BMLVS insbesondere zur Unterstützung des Österreichischen Schwimmsport sicherstellen, dass die belasteten Vertreter des „OSV-Muppetshow-Ensembles“, wie zum Beispiel Stefan Miklauz, N.N.3, N.N.1, Arno Pajek, Anton Ehm, Moskos Tavlas, N.N.2, Hubert Fessl, Manfred Otte, Stefan Opatril, N.N.5, Alexandra Worisch, Wolfgang Raber, Grete Kugler, Katrin Petzer, Richard Kössler, Nina Dietrich, Josef Richer, N.N.4 nicht weiter die Möglichkeit haben, sich an den öffentlichen Geldern zu bedienen und auf Lebenszeit auf keiner entsprechenden undemokratisch zusammengestellten OSV-Liste jemals wieder als Funktionäre kandidieren und sich nicht mehr in die Agenden des OSV involvieren?