663/J XXV. GP

Eingelangt am 19.02.2014
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Anfrage

 

 

des Abgeordneten Neubauer

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend der Umsetzung des Programmes nach § 9a IG-L zur Verringerung der Belastung mit den Schadstoffen PM10 und NO2 für den oberösterreichischen Zentralraum, insbesondere die Städte Linz und Wels

 

Mit dem Programm nach § 9a IG-L zur Verringerung der Belastung mit den Schadstoffen PM10 und NO2 für den oberösterreichischen Zentralraum, insbesondere die Städte Linz und Wels wurden die Grenzwerte des Immissionsschutzgesetztes-Luft für Feinstaub und Stickstoffdioxidminderung erlassen sowie im Oberösterreichischen Landtag ein Maßnahmenpaket beschlossen, das auch nicht-hoheitliche Maßnahmen empfiehlt. Entsprechend, den gesetzlichen Grundlagen, müssen die angesprochenen Maßnahmen nach den Vorgaben des IG-L in ein Programm nach § 9a IG-L umgewandelt, aktualisiert und ergänzt werden.

 

Bereits in den ersten Wochen des neuen Jahres waren in Linz trotz günstigster Witterungsverhältnisse fortlaufende Überschreitungen der Grenzwerte der Luftschadstoffe nach IG-L zu verzeichnen, was auch für das laufende Jahr kein besseres Ergebnis erwarten lässt. Weder von Seiten das Landes Oberösterreich noch von der Stadt Linz können aber irgendwelche Initiativen oder Bemühungen für eine Verbesserung der Situation wahrgenommen werden. Einzig um eine Fristerstreckung bis 2015 wurde ersucht, was zeigt, dass die verantwortlichen Personen in Stadt und Land selbst nicht vom Erfolg der festgelegten Maßnahmen überzeugt sind. Eine Verzögerung der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen ist einerseits der Linzer Bevölkerung nicht zumutbar, andererseits wäre man dazu zur Eile angehalten, da ein EU-Vertragsverletzungsverfahren droht, sollten die Grenzwerte bis 2015 nicht eingehalten werden.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende

 


Anfrage

 

  1. Bis zu welchem Zeitpunkt hätten das Land Oberösterreich und die Stadt Linz die beschlossenen Maßnahmen umsetzen müssen?
  2. Welche der beschlossenen Maßnahmen wurden bereits umgesetzt und welche nicht?
  3. Mit welchen Konsequenzen ist bei einer Nichteinhaltung der gesetzten Frist zu rechnen und wie können sich diese auswirken?
  4. Ist der Staat Österreich säumig gewesen, was die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen betrifft?
    1. Wenn ja, in welcher Form?
  5. Ist das Land Oberösterreich säumig gewesen, was die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen betrifft?
    1. Wenn ja, in welcher Form?
    2. Wenn ja, welche Initiativen werden Sie setzen, um zu erreichen, dass von Seiten des Landes Oberösterreich ehestmöglich die notwendigen Maßnahmen ergriffen werden?
  6. Ist die Stadt Linz säumig gewesen, was die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen betrifft?
    1. Wenn ja, ich welcher Form?
    2. Wenn ja, welche Initiativen werden Sie setzen, um zu erreichen, dass von Seiten der Stadt Linz ehestmöglich die notwendigen Maßnahmen ergriffen werden?
  7. Wurden jemals die Differenzen bei der Ermittlung der Verursacheranteile zwischen der AQUELLA-Studie und dem Projekt „Dust Reference“ der VOESTALPINE (auf die im Programm nach § 9a IG-L hingewiesen wurde), geklärt?
    1. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
    2. Wenn nein, warum nicht?
  8. Sind bzw. waren die divergierenden Werte von Bedeutung für die zu setzenden Aktionen im Maßnahmenplan?
  9. Wie sehen grundsätzlich Ihre Bemühungen aus, um die gesetzte Frist einhalten zu können und ein EU-Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden?
  10. Gibt es zusätzliche - zu den bereits beschlossenen – Maßnahmen, um die Grenzwerte fristgerecht einhalten zu können?
    1. Wenn ja, welche?