667/J XXV. GP

Eingelangt am 19.02.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

 

des Abgeordneten Präsident Ing. Hofer

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend die geplante Schließung von Polizeidienststellen im Burgenland

 

Der Homepage des Bundesministeriums für Inneres sowie diversen Medien konnte entnommen werden, dass 122 Polizeidienststellen in acht Bundesländern geschlossen werden.

 

Der Anfragebeantwortung vom 16. Jänner 2014, zur Anfrage 328/J XXV. GP des Abgeordneten zum Nationalrat KO Strache, Vilimsky vom 18. Dezember 2013 betreffend "die geplante Schließung von 100 Polizeiinspektionen", musste entnommen werden:

„Eine seriöse Angabe über die Anzahl und die konkret betroffenen Dienststellen sowie der Zeitpunkt der eventuell von der Optimierung der Organisationsstrukturen betroffenen Exekutivdienststellen ist im gegenwärtigen Stadium der Planungsarbeiten noch nicht möglich.“

 

Sowie weiters:

„Für die sicherheitsdienstliche Versorgung einer Region ist nicht die bloße Existenz einer Sicherheitsdienststelle, sondern die tatsächliche rasche Verfügbarkeit von gut ausgebildeten und ausgerüsteten Exekutivbediensteten maßgeblich.“

 

Die „rasche Verfügbarkeit“ muss künftig stark angezweifelt werden. Schon 2012 war die durchschnittliche Dauer der Exekutive ab Verständigung zum Einsatzort (Interventionszeit)  20 Minuten! (Quelle: Arbeitsbehelf zum Bundesfinanzgesetz 2012 - Erläuterungen zum Bundesvoranschlag) Dem nicht genug, konnte der Berichterstattung des ORFonline vom 28.1.2014 entnommen werden:

 „(…) Die Ministerin geht davon aus, dass durch die Reform Polizisten schneller bei den Bürgern sein werden - schließlich wolle das Innenministerium „die Außendienstpräsenz erhöhen“. Die „Einsatzzeit ist zumutbar, innerhalb von 20 bis 30 Minuten erreichen wir jeden Punkt“, unterstrich Konrad Kogler, Generaldirektor für öffentliche Sicherheit. Außerhalb vom Siedlungsraum gebe es naturgemäß eine längere Anfahrtszeit.(…)“ http://orf.at/stories/2215950/2215960/

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres nachstehende


Anfrage:

 

  1. Wann wurden die Landeshauptleute, speziell der Landeshauptmann vom Burgenland, von Ihnen über die Schließungen informiert?
  2. Wann sollen im Burgenland diese Dienststellen geschlossen werden?
  3. Warum haben Sie mit den betroffenen Bürgermeistern nicht vorab gesprochen?
  4. Auf Basis welcher konkreten Analysen haben sie entschieden, dass die Polizeidienststellen im Burgenland geschlossen werden?
  5. Wie viele Beamte versehen auf diesen Polizeidienststellen im Burgenland Dienst?
  6. Wie hoch sind die jährlichen Kosten dieser Polizeidienststellen?
  7. Welchen Bürgermeistern im Burgenland wurde das Angebot gemacht, wenn diese die Kosten für die Räumlichkeiten, etc. übernehmen, dass die Dienststelle erhalten bleibt?
  8. Wie stellt sich die Altersstruktur der Polizeibeamten, die derzeit ihren Dienst in den zu schließenden Polizeidienststellen versehen dar?
  9. Auf welche Dienststellen sollen die betroffenen Exekutivbeamten im Burgenland versetzt werden?
  10. Wann soll diese Versetzung durchgeführt werden?
  11. Wurde die Personalvertretung in diesen Fällen informiert?