677/J XXV. GP

Eingelangt am 19.02.2014
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Deutschlernen für Asylstatus

 

Wie die Gratiszeitung „Heute“ berichtete, stand vor kurzem die Leiterin eines Meidlinger Sprachinstituts vor Gericht, weil sie Prüflingen die Antworten für Deutschprüfungen verraten haben soll. Die Sprachschule sei vom Innenministerium zertifiziert, ihre Zeugnisse hätte auch über die Verlängerung des Asylstatus entschieden. Es seien sogar Personen aus anderen Bundesländern extra angereist, weil an jenem Institut die Prüfungen besonders leicht gewesen sein sollen. (Vgl. „Heute“, 23. Jän. 2014, S. 14)

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres die folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.     Seit wann besteht das betreffende Meidlinger Sprachinstitut?

2.     Seit wann ist das das betreffende Meidlinger Sprachinstitut vom BMI zertifiziert?

3.     Um welche Zertifizierung handelt es sich konkret?

4.     Nach welchen Kriterien wird diese Zertifizierung vergeben?

5.     Wird das betreffende Meidlinger Sprachinstitut nach diesem Fall seine Zertifizierung weiterhin behalten dürfen?

6.     Falls ja, warum?

7.     Falls nein, wurde die Zertifizierung bereits widerrufen bzw. bis wann ist damit zu rechnen?

8.     Wie viele weitere Sprachinstitute wurden seitens des BMI gleichermaßen zertifiziert?

9.     Gibt es seitens des BMI nach erfolgter Zertifizierung Qualitätskontrollmaßnahmen für die zertifizierten Institute?

10.  Falls nein, warum nicht?

11.  Hat das BMI nach dem og Fall Maßnahmen ergriffen, die sicherstellen sollen, dass es nicht an anderen Sprachinstituten zu ähnlichen Betrugsfällen kommt?

12.  Falls nein, ist damit noch zu rechnen? Bis wann?

13.  Falls wiederum nein, warum nicht?

14.  In wie vielen Fällen hat sich die og Institutsleiterin des betreffenden Meidlinger Sprachinstituts schuldig gemacht, die Antworten für Deutschprüfungen verraten zu haben?

15.  In wie vielen Fällen davon führte das durch den Betrug erlangte Zeugnis zu einer Verlängerung des Asylstatus?

16.  Wird in diesen Fällen seitens des BMI die erneute Ablegung einer Deutschprüfung verlangt?

17.  Falls nein, warum nicht?

18.  Erhielt das og Meidlinger Sprachinstitut für die Kurse zur Erreichung einer Verlängerung des Asylstatus seitens des BMI finanzielle Zuwendungen?

19.  Falls ja, in welcher Höhe?

20.  Fall ja, hat das BMI nach Bekanntwerden des og Falles bereits eine Rückzahlung dessen verlangt?

21.  Falls nein, warum nicht?

22.  Falls ja, bis wann ist damit zu rechnen?

23.  Erhielt das og Meidlinger Sprachinstitut für die Kurse zur Erreichung einer Verlängerung des Asylstatus finanzielle Zuwendungen seitens anderer staatlicher Einrichtungen? Welcher?

24.  Falls ja, in welcher Höhe?

25.  Fall ja, haben die betreffenden staatlichen Einrichtungen nach Bekanntwerden des og Falles bereits eine Rückzahlung dessen verlangt?

26.  Falls nein, warum nicht?

27.  Falls ja, bis wann ist damit zu rechnen?

28.  Erhielt das og Meidlinger Sprachinstitut für die Kurse zur Erreichung einer Verlängerung des Asylstatus finanzielle Zuwendungen seitens NGOs? Welcher?

29.  Falls ja, in welcher Höhe?