678/J XXV. GP

Eingelangt am 19.02.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Werner Kogler; Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Justiz

betreffend Verschleppung der strafrechtlichen Verfolgung der Verantwortlichen der Gemeinde Fohnsdorf?

BEGRÜNDUNG

 

Seit vielen Jahren sorgt die Finanzgebarung der obersteirischen Gemeinde Fohnsdorf für Wirbel und Aufsehen, dies führte unter anderem dort auch bereits zu einem sehr kritischen Bericht des Bundesrechnungshofes, zur Einsetzung eines Regierungskommissärs und zu Neuwahlen.

In der Einleitung zum "Nachfrageverfahren 2011 - Wirkungsbereich der Gemeinde Fohnsdorf" hält der Rechnungshof folgendes fest:

 

"Die im Jahr 2006 getroffene Bau– bzw. Betriebsentscheidung für die Therme Fohnsdorf war falsch. Das den Planungsrechnungen zur Entscheidungsfindung für eine Therme in Fohnsdorf zugrundeliegende Marktpotenzial war ebenso wie die Eintrittserlösstruktur durch fehlerhafte bzw. tendenziell zu optimistische Annahmen und Zuordnungen zu hoch ausgewiesen. Bei realistischer Planung war ein positiver EGT–Verlauf nicht erreichbar. Das im Zuge der Errichtung vorgenommene Leistungsänderungsmanagement der Therme Fohnsdorf GmbH war äußerst mangelhaft und für ein Bauvorhaben dieser Größenordnung über weite Strecken unbrauchbar. Im Rahmen des Baus der Therme erfolgten zahlreiche Leistungsänderungen, die dem Generalunternehmer deutliche Vorteile in der Bauabwicklung verschafften oder Qualitätseinbußen verursachten, aber keine Kostenreduktionen für den Auftraggeber zur Folge hatten. Ende 2009 war die Gemeinde mit 19,14 Mill. EUR in das Projekt Therme Fohnsdorf GmbH inklusive der Haftungsübernahme involviert. Diese Mittel entsprachen 99,3 % der Einnahmen des ordentlichen Haushalts der Gemeinde Fohnsdorf im Jahr 2009. Die Haushaltssituation der Gemeinde Fohnsdorf ist extrem angespannt. Für eine mittelfristige Sanierung des Haushalts bis 2013 werden bis zu 13,39 Mill. EUR erforderlich sein. Die Therme Fohnsdorf GmbH ist von sich aus nicht in der Lage, die finanziellen Verpflichtungen aus dem eigenen Betrieb zu finanzieren.

In der Gemeinde wurden die Bestimmungen der Steiermärkischen Gemeindeordnung in mehreren Bereichen verletzt. Mehrmals schloss der Bürgermeister Rechtsgeschäfte im Namen der Gemeinde — ohne vorherige Befassung des Gemeinderats — ab. Beim Abschluss von Darlehensverträgen oder bei der Abtretung von Grundstücken beachtete die Gemeinde die erforderliche Genehmigung der Steiermärkischen Landesregierung nicht. Weiters verletzte die Gemeinde die Rechnungslegungsvorschriften der Steiermärkischen Gemeindeordnung und Gemeindehaushaltsordnung."

Das Land erstattete gegen den Bürgermeister Anzeige wegen Amtsmissbrauch bei der Staatsanwaltschaft Leoben, es würde auch wegen anderer Delikte ermittelt, hieß es Anfang 2011 medial.

Die Steirischen Grünen haben zum Thema eine Anfrage eingebracht, auf welche der zuständige Landeshauptmann-Stellvertreter Schützenhöfer auszugsweise wie folgt antwortete:

„…Hingegen wurde ein Privatbeteiligtenanschluss im Rahmen der strafrechtlichen Verfolgung gegen die Verantwortlichen der Gemeinde Fohnsdorf empfohlen. Dieser Privatbeteiligtenanschluss bildete nach Ansicht der Gutachter bei Hervorkommen entsprechender Sachverhaltselemente im Strafverfahren die Grundlage für die eventuelle Geltendmachung zivilrechtlicher Ersatzansprüche. Der vorgeschlagene Privatbeteiligtenanschluss durch die Gemeinde Fohnsdorf wurde durch den Regierungskommissär vorgenommen. Obwohl der Prüfbericht der Fachabteilung bereits am 25.11.2009 der Staatsanwaltschaft übermittelt wurde, sind bislang keine Ergebnisse einer Strafverfolgung bekannt.“
http://www.landtag.steiermark.at/cms/beitrag/11407924/58064506/

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Seit wann läuft das strafrechtliche Ermittlungsverfahren in dieser Sache?

2.    Gegen wie viele Personen wurde ursprünglich ermittelt?

3.    Gegen wie viele Personen wurde das Verfahren bereits eingestellt?

4.    Gegen wie viele Personen kam es zu einer diversionellen Erledigung?

5.    Gegen wie viele Personen kam es zu einer Anklage?

6.    Gegen wie viele Personen wird derzeit noch ermittelt?

7.    Welche Ermittlungsmaßnahmen wurden bisher durchgeführt?

8.    Wie viele Personen wurden insbesondere als Zeugen oder Beschuldigte einvernommen?

9.    Ist 2014 aus Ihrer Sicht mit dem Abschluss der Ermittlungen zu rechnen?

10. Wurden in der Sache von den betroffenen Staatsanwaltschaften an Sie Berichte gelegt?

11. Wenn ja, wie oft?