728/J XXV. GP

Eingelangt am 20.02.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Beate Meinl-Reisinger, Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen

 

an den Bundesminister für Justiz

 

betreffend Wiedereinführung des Jugendgerichtshofs

 

 

Die Vergewaltigung eines 14-Jährigen Untersuchungshäftlings in der Justizanstalt Wien-Josefstadt vergangenes Jahr entfachte die Diskussion rund um die Wiedereinführung des Jugendgerichtshofs, welcher 2003 aufgelöst wurde, erneut. Um eine multidisziplinäre Analyse problematischer Fälle zu ermöglichen, bedarf es einer spezialisierten Jugendgerichtsbarkeit, bei welcher die gesamten

strafgerichtlichen Kompetenzen sowie die Vormundschafts- und Pflegschaftssachen konzentriert sind. Die Chance der Resozialisierung ist bei Jugendlichen denkbar groß, weshalb besonderes Augenmerk auf die speziellen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen vor Gericht gelegt werden muss. Es bedarf daher der Schaffung eines Kompetenzzentrums für Jugendliche sowohl im Bezug auf Haft als auch hinsichtlich der sozialen Komponente; dies würde durch die Wiedereinführung des Jugendgerichtshofs erreicht.

 

 

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

 

Anfrage:

 

1. Gibt es Pläne, den Jugendgerichtshof wiedereinzuführen?

 

2. Wenn ja, sehen die Pläne vor, den Jugendgerichtshof in der Form

wiedereinzurichten, in der er bis 2003 bestanden hat? Wenn eine andere Form geplant ist bitte um Skizzierung dieser.

 

3. Wie viele Jugendliche befinden sich derzeit in Österreich in Haft? Bitte um Aufgliederung nach Bundesländern.

 

4. Wie werden jugendliche Häftlinge generell untergebracht?

 

5. Wie viele jugendliche Strafgefangene sind in Gemeinschaftszellen untergebracht bzw wie viele jugendliche Strafgefangene befinden sich maximal in einer Gemeinschaftszelle?

 

6. Wie viele Verurteilungen jugendlicher Straftäter gab es seit der Auflösung des Jugendgerichtshofs 2003?

 

7. Wie viele Freiheitsstrafen wurden im Rahmen dessen verhängt?

 

8. Wie viele Anzeigen gegen Strafunmündige gab es jährlich vor bzw nach der Auflösung des Jugendgerichtshofs 2003 ? Bitte um Auflistung nach Alter der Strafunmündigen.

 

9. Wie viele Strafverfahren wurden jährlich vor bzw nach der Auflösung des Jugendgerichtshofs 2003 gegen Jugendliche eingeleitet?

 

10. Wie oft wurde im Rahmen dieser Strafverfahren Untersuchungshaft über Jugendliche verhängt?

 

11. Wo und wie (Gemeinschaftszellen, Einzelhaft) wurde die Untersuchungshaft in diesen Fällen vollzogen?

 

12. In wievielen Strafverfahren gegen Jugendliche wurden diese nachher wegen Strafunmündigkeit freigesprochen? Bitte um getrennte Auflistung, wenn davor Untersuchungshaft verhängt wurde.

 

13. In wie vielen dieser Fälle wurde die Jugendwohlfahrt verständigt?

 

14. In wievielen Fällen hat die Jugendwohlfahrt sich für nicht zuständig erklärt?

 

15. In wie vielen dieser Fälle war die Jugendgerichtshilfe tätig?