729/J XXV. GP

Eingelangt am 21.02.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Georg Willi, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Umwelt- und Anrainerbelastung am Flughafen Innsbruck durch Kerosinverbrennung am Boden

 

In der ersten Februarwoche 2014 kam es am Flughafen Innsbruck zu einem aus Umweltschutz-, Klimaschutz- und Lärmschutz-Perspektive sehr kritischen Vorfall, der auch Sicherheitsfragen aufwirft (siehe auch Bericht Krone Tirol vom 9.2.2014).

2000 Liter Kerosin wurden durch Laufenlassen einer Maschine am Innsbrucker Flughafen am Boden verbrannt – offenbar weil die Maschine der Fluglinie Easyjet bereits mit zu viel Treibstoff an Bord gelandet war, als dass sie bei den widrigen Wetterbedingungen (Föhn, der in Innsbruck nicht selten auftritt) vollbeladen wieder hätte starten dürfen.

 

Es wurden somit in Innsbruck quasi im Wohngebiet sinnlos Abgase produziert – darunter u.a. etwa 6,3 Tonnen CO2 - und unnötiger Lärm erzeugt.

Ein Vorgehen wie dieses wäre in anderen Segmenten des Verkehrs völlig unstatthaft und mit Strafe bedroht: So sieht etwa das Kraftfahrgesetz seit langem entsprechende Sanktionen für Kfz-Lenker vor, die den Motor unnötig im Stand laufenlassen.

 

Der Innsbrucker Vorfall geschah offensichtlich aus Kostengründen, denn es gäbe auch mehrere andere Möglichkeiten, um witterungsbedingt relevantes Übergewicht zu vermeiden.

a) auf Kosten der Airline Passagiere aussteigen lassen und Gepäck reduzieren/später nachliefern;

b) Absaugen/“Enttanken“ überschüssigen Treibstoffes;

c) gar nicht erst (im Anlassfall und offenbar regelmäßig aus Großbritannien) mit zu viel billigerem Kerosin anreisen (dürfen).

 

Wenn Maschinen, offenbar aus Kostengründen, quasi überbetankt aus anderen, billigeren Ländern kommen, muss das wohl bedeuten, dass

a) diese Maschinen aufgrund ihres Übergewichtes wegen voller bzw. doppelter Tankfüllung bereits auf ihrem Weg nach Innsbruck wesentlich mehr Kerosin als nötig verbrauchten;

b) das explosive Mehrgewicht derartiger Maschinen bei der Landung in und über Innsbruck auch ein potenzielles Sicherheitsproblem darstellt.

 

Insoferne wäre es im Interesse der (Flug)Sicherheit ebenso wie des Umwelt-, Klima- und Lärmschutzes, dass derartige primär preisbedingte überbetankte Landungen gar nicht erst zugelassen werden – in Innsbruck und generell auf Österreichs Verkehrsflughäfen.


Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Welche Regelungen bestehen in Österreich derzeit a) generell, b) speziell für Verkehrsflughäfen für das Laufenlassen von Flugzeugmotoren im Stand?

2)    Wer wäre dafür zuständig, diese Regelungen zu verschärfen?

3)     Welche Schritte haben a) Sie, b) nachgeordnete Behörden in Ihrem Zuständigkeitsbereich wann im Einzelnen unternommen, um Situationen wie die Anfang Februar am Flughafen Innsbruck eingetretene – Verbrennen von 2 Tonnen Kerosin durch im Stand laufende Triebwerke samt Schadstoff- und Lärmemissionen – zu verhindern?

4)    Werden Sie nach diesem Anlassfall im Interesse von Umwelt-, Klima- und Lärmschutz für Vorgaben sorgen, dass nicht mehr mit einer „Rest“-Kerosinmenge gelandet werden darf, welche die kritische Menge für einen Wiederabflug mit wegen geänderten, lokal nicht unüblichen Witterungsbedingungen gesenktem Abfluggewicht überschreitet?

5)    Wenn nein – warum nicht?