738/J XXV. GP
Eingelangt am 24.02.2014
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten
Ulrike Königsberger-Ludwig und GenossInnen an den Bundesminister für
Justiz,
betreffend Arbeitsgruppe zur unterstützten Entscheidungsfindung
Immer wieder steht das derzeitige Sachwalterschaftsrecht in der Kritik.
Österreich hat sich mit der Ratifizierung der UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung verpflichtet ein modernes Modell der unterstützen Entscheidungsfindung zu schaffen, das den Betroffenen die Möglichkeit zur Mitsprache gibt.
Der von meinem Kollegen Dr. Franz-Josef Huainigg und mir
eingebrachte Entschließungsantrag 1995 A/[E] hat bereits 2012 die
Einsetzung einer Arbeitsgruppe zum Thema unterstützte Entscheidungsfindung
gefordert. Es freut mich deshalb, dass das Bundesministerium für Justiz
nun dieser Forderung nachgekommen ist und aufbauend auf dem Antrag mit der
Erarbeitung von
Lösungen begonnen hat.
Die Ergebnisse und Inhalte dieser Arbeitsgruppe sind
für mich als Abgeordnete und
Bereichssprecherin für Menschen mit Behinderungen von großer
Bedeutung.
Aus diesem Grund richten die Unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz nachstehende
Anfrage:
1. Wann wurde die Arbeitsgruppe „unterstützte Entscheidungsfindung“ gegründet, und
wann hat sie zum ersten Mal getagt?
2. Wie oft hat die Arbeitsgruppe bisher getagt?
3. Wer ist in dieser Arbeitsgruppe vertreten?
4. Wie und nach welchen Kriterien wurde die Auswahl der TeilnehmerInnen getroffen?
5. Welche Ergebnisse wurden in den AG-Sitzungen bisher erarbeitet?
6. Wie ist der weitere Fahrplan ausgestaltet?
7. Sind für das „Clearing Plus“ bereits konkrete Standorte ins Auge gefasst worden?
8. Wie gestaltet sich der Ablauf der Auswahl von Modellstandorten?
9. Welchen Kriterien müssen die Modellstandorte entsprechen?
10. Gibt es die Möglichkeit sich als Modellstandort zu bewerben?
11. Wenn ja, für wen besteht diese Möglichkeit bis wann und wie muss das Prozedere
aussehen?