738/J XXV. GP

Eingelangt am 24.02.2014
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Anfrage

der Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig und GenossInnen an den Bundesminister für
Justiz,

betreffend Arbeitsgruppe zur unterstützten Entscheidungsfindung

Immer wieder steht das derzeitige Sachwalterschaftsrecht in der Kritik.

Österreich hat sich mit der Ratifizierung der UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung verpflichtet ein modernes Modell der unterstützen Entscheidungsfindung zu schaffen, das den Betroffenen die Möglichkeit zur Mitsprache gibt.

Der von meinem Kollegen Dr. Franz-Josef Huainigg und mir eingebrachte Entschließungsantrag 1995 A/[E] hat bereits 2012 die Einsetzung einer Arbeitsgruppe zum Thema unterstützte Entscheidungsfindung gefordert. Es freut mich deshalb, dass das Bundesministerium für Justiz nun dieser Forderung nachgekommen ist und aufbauend auf dem Antrag mit der Erarbeitung von
Lösungen begonnen hat.

Die Ergebnisse und Inhalte dieser Arbeitsgruppe sind für mich als Abgeordnete und
Bereichssprecherin für Menschen mit Behinderungen von großer Bedeutung.

Aus diesem Grund richten die Unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz nachstehende


 

Anfrage:

1.      Wann wurde die Arbeitsgruppe „unterstützte Entscheidungsfindung“ gegründet, und

wann hat sie zum ersten Mal getagt?

2.      Wie oft hat die Arbeitsgruppe bisher getagt?

3.      Wer ist in dieser Arbeitsgruppe vertreten?

4.      Wie und nach welchen Kriterien wurde die Auswahl der TeilnehmerInnen getroffen?

5.      Welche Ergebnisse wurden in den AG-Sitzungen bisher erarbeitet?

6.      Wie ist der weitere Fahrplan ausgestaltet?

7.      Sind für das „Clearing Plus“ bereits konkrete Standorte ins Auge gefasst worden?

8.      Wie gestaltet sich der Ablauf der Auswahl von Modellstandorten?

9.      Welchen Kriterien müssen die Modellstandorte entsprechen?

10.   Gibt es die Möglichkeit sich als Modellstandort zu bewerben?

11.   Wenn ja, für wen besteht diese Möglichkeit bis wann und wie muss das Prozedere

aussehen?