771/J XXV. GP

Eingelangt am 24.02.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Walter Rauch, DI Gerhard Deimek

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Ungültigkeit der §57a Begutachtung in osteuropäischen Ländern

 

 

In Österreich gibt es einen gesetzlichen Toleranzzeitraum für die „Pickerl“-Überprüfung: Er beginnt einen Monat vor und endet vier Monate nach Fälligkeit, wobei sich der Überprüfungstermin nach dem Monat der Erstzulassung richtet. In diesem Zeitraum darf weder eine Strafe verhängt werden, noch ein Nachteil im Schadensfall entstehen. In vielen Ländern gibt es allerdings keine oder kürzere Toleranzfristen; insbesondere in Ungarn, Polen und Tschechien haben deshalb heimische Autofahrer immer wieder Probleme. Dabei unterliegen die Begutachtung eines Fahrzeugs und eine damit einhergehende Strafe einzig dem Staat, in dem es zugelassen wurde. Dennoch werden im Ausland häufig Geldstrafen verhängt oder Fahrzeugkennzeichen abgenommen, wenn man innerhalb des Toleranzzeitraumes unterwegs ist. Diese Maßnahmen sind rechtswidrig und widersprechen den internationalen kraftfahrrechtlichen Vereinbarungen.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

 

ANFRAGE

 

1.     Ist dieses Problem Ihrem Ressort bekannt?

2.     Wenn ja, werden seitens Ihres Ressorts Verhandlungen mit den betroffenen Ländern geführt, um eine Problemlösung herbeizuführen?

3.     Wenn ja, auf welchem Stand stehen die aktuellen Verhandlungen?

4.     Gibt es ein Abkommen mit der Europäischen Union, welches es den betroffenen Ländern untersagt, dass Österreichische Autofahrer beispielsweise in Ungarn, Polen oder Tschechien bestraft werden dürfen?

5.     Wie lautet ihre Stellungnahme zur Problematik, dass österreichische Autofahrer in den oben angeführten Ländern „rechtswidrig“ gestraft werden?

6.     Ist es seitens Ihres Ressorts angedacht, eine EU-einheitliche Lösung herbeizuführen, welche es den österreichischen Autofahrern erlaubt, auch mit den in Österreich gültigen Toleranzgrenzen ins Ausland reisen zu können?

7.     Wenn ja, wie lauten die konkreten Forderungen?

8.     Wenn nein, warum nicht?