817/J XXV. GP

Eingelangt am 25.02.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Kunasek

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend Reform des Wehrdienstes – Umgangsformen verbessern

 

 

Am 27.06.2013 präsentierten Sie gemeinsam mit Innenministerin Johanna Mikl-Leitner den „Wehrdienst Neu“. Das Reformprogramm beinhaltet insgesamt etwa 180 Einzelmaßnahmen. Beim Heer sollen 45 Millionen Euro eingespart werden. In einem Interview mit der Zeitung Österreich meinten Sie: „Die Reform des Wehrdienstes ist von den Einsparungen ausgenommen.“ (Quelle: http://www.oe24.at/oesterreich/politik/Klug-soll-45-Millionen-beim-Heer-einsparen/128527003) Somit kann man davon ausgehen, dass sämtliche im „Bericht zur Reform des Wehrdienstes“ genannten Maßnahmen auch umgesetzt werden.

 

Im Bericht heißt es unter dem Titel „8.1. Umgangsformen verbessern“ auszugsweise: „Rekruten sind Soldaten, die sich in das hierarchische militärische System einordnen und entsprechend ausgebildet werden müssen. Sie bringen aber auch unterschiedliche zivile Fähigkeiten in das Bundesheer ein. Je nach Verwendungsbereich können sie bereits während des Grundwehrdienstes verschiedene Leistungen für die österreichische Sicherheit erbringen. Rekruten sind daher auch »Mitarbeiter«, die entsprechend behandelt und wertgeschätzt werden sollen. Dazu wurden bzw. werden Anordnungen zur detaillierten Umsetzung getroffen. Wichtige Punkte sind dabei die verstärkte Kommunikation des mitarbeiterorientierten Zugangs auf allen Ebenen, das Anheben eines entsprechenden Problembewusstseins im ÖBH, die Evaluierung bzw. Ergänzung der bestehenden Regelungen, die Schaffung eines Anreizsystems sowie eine intensivierte Dienstaufsicht durch Kommandanten aller Ebenen. Der Beginn der Umsetzung wurde mit Mai 2013 festgelegt. (…)Bei Verstößen gegen die einschlägigen Vorschriften sind die entsprechenden disziplinären Maßnahmen konsequent einzuleiten bzw. durchzuführen. Die für die Umsetzung der verbesserten Umgangsformen notwendigen grundsätzlichen Vorschriften sind weitgehend vorhanden. Der diesbezügliche Evaluierungsprozess wird bis Ende 2013 abgeschlossen. Die Umsetzung innerhalb des Bundesheeres erfolgt durch die Kommandanten.“ (Quelle: Bericht zur Reform der Wehrpflicht, 55.)


In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport folgende

 

 

Anfrage:

 

1.            Durch welche konkreten Maßnahmen wurde das „Problembewusstseins im ÖBH“ in diesem Bereich angehoben?

2.            Welche Ergebnisse erbrachte die „Evaluierung der bestehenden Regelungen“ in diesem Bereich?

3.            Inwieweit wurden die bestehenden Regelungen in diesem Bereich ergänzt?

4.            Wie stellt sich die sogenannte „Schaffung eines Anrzeizsystems“ im Detail dar?

5.            Wie beurteilen Sie die Umsetzung der im Bericht zur Wehrpflichtreform unter 8.1 genannten Maßnahme „Umgangsformen verbessern“ insgesamt?

6.            Welche Kosten sind durch die Umsetzung dieser Maßnahme bis heute entstanden?

7.            Ist die Umsetzung bereits abgeschlossen?

8.            Wenn nein, wann ist mit der Umsetzung dieser Maßnahme zu rechnen?