819/J XXV. GP
Eingelangt am 25.02.2014
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ANFRAGE
der Abgeordneten Josef A. Riemer
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Gesundheit
betreffend der österreichischen Trinkwasserverordnung.
Die Trinkwasserverordnung in Österreich regelt die Standards der Qualität des Wassers, welches für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist. Ein wichtiger Bestandteil dieser Verordnung ist die Limitierung des Bleigehalts im Trinkwasser auf 0,01 Milligramm pro Liter. Seit der Einführung dieses strengen Grenzwerts gelten in österreichischen Städten viele Leitungen als gesundheitsgefährdend.
Jede vierte am Austrian Institute of Technology (AIT) in Seibersdorf analysierte Trinkwasserprobe in Wien und jede zehnte in Graz weisen eine Überschreitung des erlaubten Bleigrenzwerts auf. Auch in weiteren österreichischen Städten gibt es signifikante Überschreitungen.
Betroffen sind vor allem Gründerzeithäuser, wie sie in urbanen Zentren häufig sind (Altbauten). Dort sind viele Wasserleitungen noch aus Blei, wodurch das Trinkwasser erheblich mit diesem Schwermetall belastet sein kann.
Gesundheitlich bedeutend ist vor allem die schleichende Belastung durch regelmäßige Aufnahme kleiner Bleimengen, die man nicht merkt. Sie beeinträchtigt die Blutbildung und Intelligenzentwicklung bei Ungeborenen, Säuglingen und Kleinkindern. Besonders empfindlich auf Blei reagiert das sich entwickelnde kindliche Nervensystem. Beim Erwachsenen wird Blei ausgeschieden oder in den Knochen eingelagert. Es kann von dort aber während Phasen erhöhten Stoffwechsels (z. B. während der Schwangerschaft) wieder ins Blut gelangen. Dies erklärt, warum neben Ungeborenen und Kleinkindern auch junge Frauen und Schwangere besonders vor einer Aufnahme von Blei geschützt werden müssen.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit folgende
Anfrage