823/J XXV. GP

Eingelangt am 25.02.2014
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Josef A. Riemer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend der EU-Verordnung 1774/2002.

 

 

Im Jahr 2002 wurde aufgrund der Bedrohung durch die Seuche BSE die EU-Verordnung 1774/2002 eingeführt. Diese Verordnung umfasst verschiedene neue Vorschriften, um die Bevölkerung so weit wie möglich zu schützen. So wurde unter anderem auch angeordnet, dass verendete Tiere fortan in Tierkörperbeseitigungsanlagen entsorgt werden müssen.

 

Die EU-Hygiene-Verordnung verlangt von Jägern, jedes tote Tier, gleich wie es verendet ist, zu verscharren. Kadaver von Nutztieren müssen schnellstmöglich entsorgt werden, um die Verbreitung von Seuchen (z.B.: BSE) vorzubeugen. Jetzt liegt kaum noch Aas auf Europas Weiden, weshalb geschützte Tiere leiden. Einer neuen Studie zufolge hungern immer mehr Bären, Wölfe und Geier, da sie ihrer Nahrung beraubt werden. Die deutsche "Stiftung Europäisches Naturerbe (Euronatur)" und die spanische Tierschutzorganisation Fapas äußerten deswegen ihre Bedenken, dass diese Verordnung eine Gefahr für Europas Wildtiere darstellt.

 

Die Bartgeier sind in Österreich vom Aussterben bedroht. Der Bartgeier ernährt sich neben Aas vor allem von Knochen, welche rund 80% seiner Nahrung ausmachen. Knochen bis zu einer Größe von 30 cm kann diese Vogelart ohne Schwierigkeiten verschlingen. Die EU-Verordnung 1774/2002 verlangt jedoch die Beseitigung von Aas, weshalb es zu einer Nahrungsknappheit in der Tierwelt kommt.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit folgende

 


Anfrage

 

 

  1. Sehen Sie die Kritik der Tierschutzorganisationen an der EU-Verordnung 1774/2002 für gerechtfertigt?
    Bitte um Begründung der Antwort!

  2. Sind Sie der Meinung, dass in Österreich Aufholbedarf beim Schutz von Wildtieren und speziell des österreichischen Bartgeiers herrscht?
    Bitte um Begründung der Antwort!

  3. Gibt es Bestrebungen die EU-Verordnung abzuändern um das Überleben der Wildtiere und speziell des österreichischen Bartgeiers langfristig zu schützen?
  4. Falls ja, welche?
  5. Falls nein, wieso nicht?

  6. Sind seitens Ihres Ressorts Maßnahmen geplant um das Überleben von Wildtieren und speziell des österreichischen Bartgeiers zu gewährleisten?
  7. Falls ja, welche?
  8. Falls nein, wieso nicht?