823/J XXV. GP
Eingelangt am 25.02.2014
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ANFRAGE
der Abgeordneten Josef A. Riemer
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Gesundheit
betreffend der EU-Verordnung 1774/2002.
Im Jahr 2002 wurde aufgrund der Bedrohung durch die Seuche BSE die EU-Verordnung 1774/2002 eingeführt. Diese Verordnung umfasst verschiedene neue Vorschriften, um die Bevölkerung so weit wie möglich zu schützen. So wurde unter anderem auch angeordnet, dass verendete Tiere fortan in Tierkörperbeseitigungsanlagen entsorgt werden müssen.
Die EU-Hygiene-Verordnung verlangt von Jägern, jedes tote Tier, gleich wie es verendet ist, zu verscharren. Kadaver von Nutztieren müssen schnellstmöglich entsorgt werden, um die Verbreitung von Seuchen (z.B.: BSE) vorzubeugen. Jetzt liegt kaum noch Aas auf Europas Weiden, weshalb geschützte Tiere leiden. Einer neuen Studie zufolge hungern immer mehr Bären, Wölfe und Geier, da sie ihrer Nahrung beraubt werden. Die deutsche "Stiftung Europäisches Naturerbe (Euronatur)" und die spanische Tierschutzorganisation Fapas äußerten deswegen ihre Bedenken, dass diese Verordnung eine Gefahr für Europas Wildtiere darstellt.
Die Bartgeier sind in Österreich vom Aussterben bedroht. Der Bartgeier ernährt sich neben Aas vor allem von Knochen, welche rund 80% seiner Nahrung ausmachen. Knochen bis zu einer Größe von 30 cm kann diese Vogelart ohne Schwierigkeiten verschlingen. Die EU-Verordnung 1774/2002 verlangt jedoch die Beseitigung von Aas, weshalb es zu einer Nahrungsknappheit in der Tierwelt kommt.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit folgende
Anfrage