829/J XXV. GP

Eingelangt am 25.02.2014
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Anfrage

 

des Abgeordneten MMMag. Dr. Kassegger, Dr. Karlsböck

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend, betraut mit der Leitung des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung,

betreffend Liegenschaftsverkauf (Roßauer Lände 3) durch die Pensionsversicherungsanstalt und Anmietung durch die Universität Wien

 

Der Rechnungshof hat in seinem Bericht "Reihe Bund 2014/1, Liegenschaftsverkäufe ausgewählter Sozialversicherungsträger und Anmietung der Roßauer Lände 3 durch die Universität Wien" mehrere schwere Mängel festgestellt.

 

Unter anderem hält der Bericht folgendes fest:

„Die Universität Wien richtete seit 2004 ihre Standortpolitik auf eine Innenstadtuniversität aus. Da sie deshalb beabsichtigte, dislozierte Standorte in Wien aufzugeben, hätte sich bereits während des oben dargestellten Liegenschaftsverkaufs der Roßauer Lände 3 durch die PVA eine potenzielle Nachnutzung der Liegenschaft innerhalb des Sektors Staat angeboten, die jedoch nicht zustande kam. So trat die Universität Wien im Verkaufsprozess zwischen Ende 2005 und Anfang 2007 nicht als Interessentin auf, verhandelte aber ab Juli 2008 mit jenem Unternehmen der Bank, das die Liegenschaft gekauft hatte, hinsichtlich einer Anmietung sowie einer Kaufoption von 50 % der Liegenschaftsanteile. Die Universität Wien schloss mit dem Unternehmen der Bank einen wirtschaftlich nachteiligen Mietvertrag. So verzichtete sie für einen unangemessen langen Zeitraum von 40 Jahren auf ihr Kündigungsrecht. Obwohl eine umfassende Gebäudesanierung und – adaptierung geplant waren, definierte die Universität Wien erst nach Legung des Mietangebots vom April 2010 ihre genauen Nutzeranforderungen. Die dadurch verursachten Änderungen führten bis zum Mietvertragsabschluss im September 2011 bereits zu einer Erhöhung der ursprünglich mit rd. 40,53 Mio. EUR geschätzten Baukosten um rd. 8,63 Mio. EUR bzw. mehr als 20 %. Dadurch wird der jährliche Mietpreis im ersten Jahr der Anmietung voraussichtlich ab 2013 bereits rd. 5,57 Mio. EUR betragen. [...] Bei der vom Unternehmen der Bank bis 2013 durchzuführenden Gebäudeadaptierung verzichtete die Universität Wien auf ihre vertraglich eingeräumten Kontrollrechte. Damit verabsäumte sie festzustellen, ob die Vergaben entsprechend dem Bundesvergabegesetz erfolgten. Zwischen dem Unternehmen der Bank und dem beauftragten Bauunternehmen, Seite 11 / 26 das für die termingerechte und effiziente Ausführung der Baumeisterleistungen verantwortlich war, bestand ein wirtschaftliches Naheverhältnis. [...]Sollte die Universität Wien ihre Kaufoption ziehen, würde sie damit die von einer dem Sektor Staat zugehörigen Einheit (PVA) an ein privates Unternehmen (Unternehmen der Bank) bereits verkaufte Liegenschaft teilweise wieder zurückkaufen. Dadurch würde ein Ver– und Rückkauf innerhalb des Sektors Staat binnen acht Jahren stattfinden, wobei zwischenzeitlich die Gebäudeadaptierung, Finanzierung und Vermietung über ein privates Unternehmen erfolgt wären." (Quelle: http://www.rechnungshof.gv.at/fileadmin/downloads/_jahre/2014/berichte/teilberichte/bund/Bund_2014_01/Bund_2014_01_1.pdf)

 

Die Missstände sind durch mangelhafte Informationsweitergabe, mangelhafte Verkaufsverfahren und eine mangelhafte Aufsicht durch die jeweils zuständigen Ministerien entstanden.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend, betraut mit der Leitung des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung, folgende

Anfrage:

 

1.    Gibt es Standards von Seiten des Ministeriums für die Leistungsfähigkeit der internen Kontrollsysteme und der internen Revision der Universitären?

2.    Wenn ja, wie werden diese konkret überprüft?

3.    Gibt es ein internes Kontrollsystem und eine interne Revision der Universitäten im Allgemeinen und der Universität Wien im Speziellen?

4.    Wenn ja, wie sind diese konkret definiert?

5.    Welche konkreten Möglichkeiten hat das Ministerium für das offensichtliche Fehlverhalten, um die jeweiligen Verantwortungsträger der Universität zur Verantwortung zu ziehen?

6.    Welche konkreten Möglichkeiten hat das Ministerium im Rahmen der Leistungsvereinbarungen derartige Fehler entsprechend zu würdigen?

7.    Werden die durch die Fehler entstandenen Mehrkosten der Universität Wien ersetzt bzw. wenn ja, inwiefern wirkt sich dies konkret auf andere Bereiche aus?

8.    Wie lauten die finanziellen Mittel, welche den Universitäten im Rahmen der Leistungsvereinbarung pro Jahr zur Verfügung gestellt werden (bitte eine einzelne Auflistung der Jahre 2007-2013 nach Universitäten gegliedert)?

9.    Wer ist für den Abschluss des nachteiligen Mietvertrages über eine unangemessene lange Dauer ohne Kündigungsrecht verantwortlich?

10. Warum verzichtete die Universität Wien bei der durchzuführenden Gebäudeadaptierung auf ihre vertraglich eingeräumten Kontrollrechte?

11. Warum hat die Universität Wien vermieterseitige Instandhaltungsverpflichtungen übernommen?

12. Wie heißt das Bauunternehmen, das für die Ausführung der Baumeisterleistungen verantwortlich war?

13. Warum konnte die Universität Wien, welche ihre strategische Standortpolitik eindeutig auf die Innenstadt ausgerichtet hatte, nicht als Bieter auftreten? Findet in derartigen Fällen keine interministerielle Kommunikation statt?

14. Wie wollen Sie in Zukunft konkret verhindern, dass ein Verkauf und eine Anmietung/Ankauf - über den Umweg eines privaten Unternehmens - in kürzester Zeit innerhalb des Sektors Staat stattfindet?

15. Werden Sie sich bei den damaligen Verantwortungsträgern, welche den Abschluss des Mietvertrages und die Durchführung der Gebäudeadaptierung zu verantworten haben, schadlos halten?

16. Wenn nein, warum nicht?