833/J XXV. GP

Eingelangt am 25.02.2014
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Anfrage

 

des Abgeordneten MMMag. Dr. Kassegger, Dr. Karlsböck

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend, betraut mit der Leitung des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung,

betreffend Sicherung des Hochschulstandortes Österreich und Abstellung von Missständen

 

Im 116-seitigen Regierungsprogramm der aktuellen Bundesregierung werden dem Kapitel Wissenschaft nur eineinhalb Seiten gewidmet, obwohl die Herausforderungen und Probleme in diesem Bereich ungleich größer und die Bedeutung für den Bildungsstandort ungleich wichtiger sind. Vage Andeutungen hinsichtlich der Entwicklung von Gesamtstrategien und Entwicklungsplänen sind zu wenig, um nicht nur das quantitative Ziel von 2 % des BIP für tertiäre Bildungs­einrichtungen bis 2020 zu erreichen, sondern vor allem auch im qualitativen Bereich den Ansprüchen eines modernen und leistungsorientierten Bildungssystems gerecht zu werden.

 

Der Rat für Forschung und Entwicklung hielt in einer Pressekonferenz am 29.01.2014 fest:

"Zur Erreichung des 2%-Ziels müssten die Ausgaben von 1,51% des BIP oder 4,3 Mrd. Euro im Jahr 2010 auf 8,3 Mrd. Euro im Jahr 2020 steigen. Da der öffentliche Finanzierungsanteil im tertiären Sektor gegenüber dem privaten überwiegt, sind die notwendigen Steigerungen vorrangig durch die öffentliche Hand zu tragen. Jährliche Mehrausgaben von im Schnitt rund 400 Mio. Euro über den verbleibenden Zeitraum wären zum Erreichen des 2%-Ziels daher notwendig. Da im Bundesfinanzrahmen entsprechende Steigerungen nicht enthalten sind, ist die Zielerreichung unwahrscheinlich, weswegen akuter Handlungsbedarf besteht."

(Quelle: http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20140129_OTS0143/finanzierung-der-universitaeten-und-der-forschung-bis-zum-jahr-2020)

 

Wie dies mit dem aktuellen Beschluss des Budgetausschusses, welcher Kürzungen für den Bereich UG31 im Ausmaß von 42,196 Millionen Euro vorsieht, zusammenpasst, muss noch erklärt werden.

 

Zudem gibt es seit der Übergabe der Evaluierungsaufgaben an die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria für alle drei Hochschulsektoren (Privatuniversitäten, staatliche Universitäten und Fachhochschulen) keine aktuellen Berichte, die ersichtlich machen, ob und wie Maßnahmen im Hochschulbereich wirken, respektive darüber Auskunft geben, inwiefern die Leistungsvereinbarungen mit den Universitäten umgesetzt werden und wo Verbesserungspotential besteht.

 

Neben fehlenden Konzepten, fehlender Kontrolle und unzureichender Finanzierung werden zahlreiche Missstände im Hochschulbereich zur Gefahr für den Hochschulstandort Österreich.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend; betraut mit der Leitung des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung, folgende

Anfrage:

 

1.    Kennen Sie den Bericht des Rates für Forschung und Entwicklung bzw. wenn ja, wie stehen Sie zu diesem?

2.    Durch welche konkreten budgetären Maßnahmen wollen sie die angestrebten 2% für die tertiären Bildungseinrichtungen erreichen?

3.    Wann legen Sie, wie im Regierungsprogramm angekündigt, den gesamtösterreichischen Universitätsentwicklungsplan vor?

4.    Nach welchen konkreten strategischen Gesichtspunkten gehen Sie momentan ohne den noch vorliegenden gesamtösterreichischen Universitätsentwicklungsplan vor?

5.    Welche konkreten Maßnahmen treffen Sie, um die Einhaltung der Leistungsvereinbarungen mit den Universitäten in quantitativer und qualitativer Hinsicht zu überprüfen?

6.    Welche konkreten Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung, um bei festgestellten Abweichungen von den Leistungsvereinbarungen korrigierend einzugreifen?

7.    Warum gibt es von der 2012 implementierten AQA noch keinen Gesamtevaluierungsbericht für den tertiären Bildungsbereich? Wann ist mit einem Bericht zu rechnen? Werden Sie Maßnahmen setzen, um solch einen Bericht zeitnah zu erhalten?

8.    Wann erscheint der nächste nationale Monitoring-Bericht zum Bologna-Prozess?

9.    Ist angedacht, dass der nächste nationale Monitoring-Bericht zum Bologna-Prozess neben quantitativen Aspekten auch kritische qualitative Aspekte erfasst?

10. Ist es Ihr strategisches Ziel, der durch die Umstellung auf das Bologna-System zunehmend stattfindenden "Verschulung" der Universitäten entgegenzuwirken? Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen werden sie treffen?

11. In welcher Art und Weise werden die Rückmeldungen der Universitäten und aus der Privatwirtschaft zu qualitativen Aspekten des Bologna-Prozesses im nationalen Bologna-Monitoring-Bericht des Bundesministeriums berücksichtigt?

12. Welche kritischen Rückmeldungen wurden hier in den Berichten 2004, 2005, 2007, 2009 und 2012 vorgebracht?

13. Gibt es neben der quantitativen Erhebung von Universitätsabsolventen auch eine qualitative Evaluierung der Ausbildung, um festzustellen, inwiefern die Lehrziele der Curricula nach Abschluss der universitären Ausbildung erreicht wurden?

14. Wenn ja, nach welchen Parametern wird diese Überprüfung durchgeführt bzw. wie schneiden die österreichischen Universitätsabsolventen im internationalen Vergleich ab?

15. Wenn nein, gibt es strategische Pläne für eine diesbezügliche Gesamtüberprüfung, die feststellen soll, ob nach Abschluss eines universitären Studiums auch die curricular vorgegebenen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Fachkenntnisse vorhanden sind?

16. Wenn nein, warum nicht?

17. Gibt es strategische Vorgaben/Benchmarks für das Verhältnis von Verwaltungspersonal und wissenschaftlichem Personal an österreichischen Universitäten?

18. Wie lautet das aktuelle Verhältnis gesamt und im einzelnen an den österreichischen Universitäten?

19. Wie stehen die österreichischen Universitäten anhand dieser Kennzahl im internationalen Vergleich zu Ländern wie Schweden, Finnland, Norwegen und Deutschland?

20. Werden die Universitäten im Rahmen der Leistungsvereinbarungen verpflichtet, entsprechende Kennzahlen bzgl. der Auslastung der Infrastruktur (Geräte, Laborräumlichkeiten, Prüfstände, Hörsäle) bekanntzugeben?

21. Wenn ja, wie lauten diese Kennzahlen?

22. Wenn nein, können Sie eine konkrete Auflistung nach Art der Universität und der einzelnen Räumlichkeiten einholen (eine Statistik darüber müsste an jeder Universität vorliegen) und vorlegen?

23. Gibt es ein Benchmarksystem, mit dem verschiedene Universitäten diesbzgl. miteinander verglichen werden können?

24. Welche konkreten Maßnahmen setzen Sie angesichts hoher Anschaffungskosten für technische Geräte und hoher Baukosten für neue Räumlichkeiten, die im Rahmen der bestehenden Hochschulautonomie  dennoch von der finanzierenden öffentlichen Hand getragen werden, um eine geringe Auslastung - unter anderem - in den Ferien vorzubeugen?