840/J XXV. GP

Eingelangt am 25.02.2014
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Doppler

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

betreffend Jugendschutzbestimmungen für Sonnenstudios

 

 

 

Die Arbeiterkammer Salzburg berichtete unlängst über die Ergebnisse ihrer zweiten Überprüfung der Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen in Solarien.

Demzufolge dürfen in 6 von 20 Sonnenstudios noch immer Minderjährige auf die Sonnenbank. Bei der Ersterhebung im Jahr 2012 wurden die Jugendschutzbestimmungen nur in einem Drittel der getesteten Sonnenstudios eingehalten.

Dieses Ergebnis ist umso besorgniserregender, hält man sich die Tatsache vor Augen, dass die Gefahr für junge Menschen an Hautkrebs zu erkranken um das Zweieinhalbfache höher ist, als für Personen über 30 Jahren.

 

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend folgende

 

 

 

                                                     Anfrage

 

 

 

  1. Wie oft wurde seitens Ihres Ressorts die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen für Sonnenstudios seit 2010 überprüft? (aufgegliedert nach Jahren und Bundesländern)
  2. Zu welchen Ergebnissen kamen diese Überprüfungen? (aufgegliedert nach Jahren und Bundesländern)
  3. Welche Konsequenzen zogen Sie aus diesen Ergebnissen?
  4. Was unternehmen Sie zum Schutz Jugendlicher hinsichtlich der Missachtung der Jugendschutzbestimmungen in Sonnenstudios?