840/J XXV. GP
Eingelangt am 25.02.2014
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ANFRAGE
des Abgeordneten Doppler
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend
betreffend Jugendschutzbestimmungen für Sonnenstudios
Die Arbeiterkammer Salzburg berichtete unlängst über die Ergebnisse ihrer zweiten Überprüfung der Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen in Solarien.
Demzufolge dürfen in 6 von 20 Sonnenstudios noch immer Minderjährige auf die Sonnenbank. Bei der Ersterhebung im Jahr 2012 wurden die Jugendschutzbestimmungen nur in einem Drittel der getesteten Sonnenstudios eingehalten.
Dieses Ergebnis ist umso besorgniserregender, hält man sich die Tatsache vor Augen, dass die Gefahr für junge Menschen an Hautkrebs zu erkranken um das Zweieinhalbfache höher ist, als für Personen über 30 Jahren.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend folgende
Anfrage