842/J XXV. GP

Eingelangt am 25.02.2014
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Doppler

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

betreffend Modernisierung alter Liftanlagen

 

 

Salzburg.orf.at berichtete am 24.2.2013:

"Teure Modernisierung alter Aufzüge

Bis Jahresende müssen alte Liftanlagen in Wohnhäusern aus den 1960er-Jahren mit moderner Sicherheitstechnik ausgestattet werden. Doch die Kosten dafür regen schon jetzt Mieter auf: Sie wollen nicht zusätzlich zur Kasse gebeten werden.

Eine Änderung im Bautechnikgesetz beschert den Aufzugfirmen heuer viel Arbeit - denn alte Lifte müssen auf den neuesten Sicherheitsstand aufgerüstet werden. Insgesamt 2,5 Millionen Euro kostet die Modernisierung von 179 Aufzügen allein in Häusern der gemeinnützigen Salzburger Wohnbaugesellschaft GSWB.

Zwischen 5.000 und 37.000 Euro pro Aufzug

Es geht dabei vor allem um die Sicherheit, schildert GSWB-Haustechnikchef Thomas Huber: „Es gibt keine Stolperfallen mehr beim Eingang, es ist ein Notrufsystem drinnen, was bei den alten nicht drinnen war. Falls wirklich bei einem Stromausfall ein Aufzug steckenbleibt, kann er nicht mehr hinauf- oder hinunterfahren, wie die alten konnten. Das Meiste ist die Sicherheit für die Kunden, aber auch für die Aufzugsmonteure, dass die nicht mehr in die Seilrollen greifen können.“

Pro Aufzug kostet die Erneuerung zwischen 5.000 und 37.000 Euro, sagt GSWB-Geschäftsführer Christian Wintersteller. Er schließt zumindest für seine Gesellschaft Mieterhöhungen durch die Aufzugssanierung aus.

Erste Beschwerden beim Mieterschutzverband

Der Salzburger Mieterschutzverband berichtet allerdings von ersten Beschwerden über Liftsanierungskosten in privaten Mietshäusern. Hier ist unklar, ob Mieter oder Vermieter für die Modernisierung von Aufzügen bezahlen müssen."

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend folgende

 

 


Anfrage

 

 

  1. Wie viele Liftanlagen in Bundesgebäuden müssen gemäß Bautechnikgesetz erneuert/umgebaut werden?
  2. Wann soll mit den Umbaumaßnahmen begonnen werden?
  3. Wann sollen die Umbaumaßnahmen abgeschlossen sein?
  4. Wie hoch werden die Kosten für diese Umbaumaßnahmen ausfallen?
  5. Welche Firmen sollen für diese Baumaßnahmen beauftragt werden? (aufgegliedert auf Firmen, Firmensitze, Aufträge und Auftragsvolumen)
  6. Wurden/werden dahingehende Aufträge ausgeschrieben?
  7. Wenn ja, mit welchem Wortlaut?
  8. Wenn nein, warum nicht?