843/J XXV. GP

Eingelangt am 25.02.2014
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Walter Rauch, Mario Kunasek

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Konkurs der Therme Bad Gleichenberg

 

 

Am 18. Juni 2012 wurde der Konkurs über das Vermögen der Kappa Thermenbeteiligung GmbH eröffnet. Dies war nicht nur ein schwarzer Tag für die Betreibergesellschaft der Therme Bad Gleichenberg, sondern auch für den Steuerzahler. Das Land Steiermark war mit einer stillen Beteiligung in der Höhe von 4,93 Millionen am Thermenprojekt ein bedeutender Kapitalgeber. Zusätzlich gewährte das Land Steiermark seit dem Jahr 2006 Förderungen in der Höhe von 8,7 Millionen Euro. Im Rahmen des Konkursverfahrens der Kappa Thermenbeteiligung GmbH soll das Land Steiermark auf Forderungen in der Höhe von 4,5 Millionen Euro verzichten, einzig auf eine Abschlagszahlung in der Höhe von 545.851 Euro könnte sich die Finanzabteilung des Landes freuen.

Mit dieser Vereinbarung zwischen dem Land und dem Masseverwalter über 545.851 Euro geht auch der Verzicht auf eine Teilnahme als Gläubiger im Konkursverfahren einher. Dies hat zur Folge, dass das Land Steiermark den Anspruch auf die Einforderung der gewährten stillen Beteiligung in der Höhe von 4,93 Millionen Euro verliert. Der Verkauf dieses Anspruchs wurde mit 545.851 Euro (unter aufschiebenden Bedingungen) vereinbart. Neben dem Land Steiermark ist auch der Bund mit einem anerkannten Betrag von 2,1 Millionen Euro an Fördergelder am Thermenprojekt beteiligt. Auch der Bund soll eine Abschlagszahlung in bislang unbekannter Höhe erhalten haben. Da es nur noch zwei unbestrittene Gläubiger gibt, (Land mit rund 5 Millionen Euro und Bund mit 2,1 Millionen Euro) gäbe es auch eine tatsächliche Chance das Geld wiederzubekommen. Denn diese Forderungen der Krankenhaus Beteiligungs GmbH (KBG) von rund 21 Millionen Euro finden volle Deckelung.

Warum die Republik Österreich als Gläubiger im Konkursverfahren auf mehrere Millionen Euro verzichtet, warum der Landtag oder Nationalrat darüber nicht in Kenntnis gesetzt wurde und was die Bundesregierung angesichts der verfahrenen Situation nun unternehmen wird, um den Schaden für den Bund durch das Konkursverfahren der Kappa Thermenbeteiligung so gering wie möglich zu halten, bedarf einer Klarstellung.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

Anfrage

 

1.    Wurde eine Abschlagszahlung an die Republik Österreich geleistet?

2.    Wenn ja, in welcher Höhe?

3.    Wenn ja, wäre die Republik Österreich, aus insolvenzrechtlicher Sicht, gleich wie andere Gläubiger aus der Liquidationsmasse befriedigt worden, wenn der „Abschlagszahlungsvertrag“ nicht abgeschlossen worden wäre?

4.    Wenn ja bei 1., warum wurde eine „Abschlagszahlung“ akzeptiert?

5.    Wenn ja bei 1., entspricht die Höhe der „Abschlagszahlung“ tatsächlich dem wirtschaftlichen Wert der Beteiligung bei Annahme des Fortbetriebes der Therme?

6.    Wenn ja bei 1., wann wird die „Abschlagszahlung“ frühestens ausbezahlt?

7.    Werden Sie angesichts des möglichen finanziellen Schadens für die Republik Österreich mittels eines Rechnungsbeschlusses eine Überprüfung des Sachverhaltes durch den Bundesrechnungshof erwirken?

8.    Wenn ja, bis wann darf mit einem derartigen Beschluss gerechnet werden?

9.    Wenn nein, warum nicht?

10. Was haben Sie als Finanzminister unternommen, um den finanziellen Schaden für die Republik Österreich so gering wie möglich zu halten?

11. Wie hoch beziffern Sie als Finanzminister der Bundesregierung den finanziellen Verlust, der der Republik Österreich durch die Beteiligung am Thermenprojekt in Bad Gleichenberg entstanden ist?