849/J XXV. GP

Eingelangt am 25.02.2014
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Hagen

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend „Einnahmen aus Verwaltungsstrafen und deren Verwendung“

 

 

In Österreich fließen Strafgelder nach KFG, welche von den Bezirksverwaltungsbehörden oder der Bundespolizei eingehoben werden, grundsätzlich den Ländern für Sozialhilfezwecke zu. Laut Parlamentskorrespondenz Nr. 380 aus 2012 flossen so im Jahr 2011 dem Fond „Soziales Wien“ aus Verwaltungsstrafen 2,6 Millionen Euro zu.

 

Dem gegenüber werden in Österreich jedes Jahr laut Kuratorium für Verkehrssicherheit zwischen vier und fünf Milliarden Euro durch Verkehrsstrafen nach StVO eingenommen. Diese Einnahmen werden jedoch zwischen den Ländern, Gemeinden oder dem Straßenerhalter ASFINAG zu 80 Prozent und der Exekutive, welche jedoch die Einhaltung der Verwaltungsgesetze überprüfen muss, mit 20 Prozent aufgeteilt. Dabei entsteht bei der Überprüfung und Kontrolle des Schwerverkehrs ein enormer Aufwand für die Exekutive.

 

Ein diesbezüglicher Vorstoß der ehemaligen Finanzministerin Dr. Fekter, die Einnahmen aus Verwaltungsstrafen und somit die Strafgeldwidmung neu zu verhandeln, wurde offenbar durch den Gegenwind aus den Ländern abgedreht. Obwohl dies im Regierungsprogramm 2008 – 2013 vorgesehen war: Hinsichtlich des Aufteilungsschlüssels von Strafgeldern nach § 100 StVO i.V.m. § 15 VStG sowie der Strafgeldwidmung im KFG werden Gespräche mit den Gebietskörperschaften mit dem Ziel geführt, den tatsächlichen Verwaltungsaufwand in der Verteilung zu berücksichtigen.“

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie hoch waren die Einnahmen aus Strafgeldern nach KFG in Österreich, welche durch die Exekutive eingehoben wurden in den Jahren 2009, 2010, 2011, 2012 und 2013?

 

2.    Wie hoch waren die Einnahmen aus Verkehrsstrafen nach StVO in Österreich, welche durch die Exekutive eingehoben wurden in den Jahren 2009, 2010, 2011, 2012 und 2013?


3.    Wie hoch war dabei der Anteil der Einnahmen in den Jahren 2009, 2010, 2011, 2012 und 2013, welcher an die Länder, Gemeinden oder den Straßenerhalter ASFINAG abgeführt wurde?

 

4.    Sehen Sie in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit, die derzeit gültigen Normen
dahingehend zu novellieren, damit die Einnahmen aus Verwaltungsstrafen im Sinne der Strafgeldwidmung der Bundespolizei zufließen?

a.    Wenn ja, wann und mit welchem Inhalt werden Sie diesbezüglich dem Nationalrat ein konkretes Maßnahmenpaket vorschlagen, um diese notwendige Reform in Bezug auf Verwaltungsstrafen umzusetzen?

b.    Wenn nein, warum nicht?

 

5.    Hinsichtlich des Aufteilungsschlüssels von Strafgeldern nach § 100 StVO i.V.m.
§ 15 VStG sowie der Strafgeldwidmung im KFG werden Gespräche mit den Gebietskörperschaften mit dem Ziel geführt, den tatsächlichen Verwaltungsaufwand in der Verteilung zu berücksichtigen. Wurden diesbezüglich von Ihnen oder Mitarbeitern des Innenministeriums Gespräche mit Vertretern der Gebietskörperschaften geführt?

a.    Wenn ja, mit wem, in welchem Zeitraum und mit welchem Ergebnis wurden diesbezüglich Gespräche geführt?

b.    Wenn nein, warum nicht, obwohl dies im Regierungsprogramm 2008 – 2013 verankert war?

 

6.    Warum wurde ein solches Vorhaben nicht mehr in das Regierungsprogramm 2013 – 2018 aufgenommen?

 

7.    In der Parlamentskorrespondenz Nr. 380 aus 2012 wies die ehemalige Finanzministerin Dr. Fekter auf eine Bestimmung aus 1919 hin, in welcher Einnahmen aus Verwaltungsstrafen an den Sozialfond der Gebietskörperschaft gehen. Um welche konkrete Bestimmung handelt es sich hierbei?

 

8.    In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage nach einem einheitlichen Bußgeldkatalog für das gesamte Bundesgebiet. Werden in Ihrem Ministerium Überlegungen dahingehend angestellt, einen einheitlichen Bußgeldkatalog für das gesamte Bundesgebiet einzuführen, um Rechtssicherheit für die Bevölkerung herzustellen?

a.    Wenn ja, wann werden Sie dem Nationalrat einen diesbezüglichen Vorschlag
unterbreiten?

b.    Wenn nein, warum nicht?