851/J XXV. GP

Eingelangt am 26.02.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

 

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

 

betreffend „Sicherheit von Pensionsansprüchen“

 

 

Das Pensionskonto soll sicherstellen, dass Versicherte besser über ihre bereits erworbenen Pensionsanwartschaften informiert werden. Zudem soll dadurch auch ein hypothetischer Pensionsanspruch errechnet werden, was die Transparenz der Versicherungsleistung steigern soll. Viele Arbeitnehmer sind aber aufgrund der Umrechnung mit enormen Unsicherheiten bezüglich der korrekten Anrechnung ihrer bereits vorhandenen Versicherungs- und Beitragszeiten konfrontiert. Insbesondere die Transparenz bei der Errechnung der Erstgutschrift ist nicht gegeben, da im Dunkeln bleibt, wie diese überprüft werden kann. Dass die Pensionsversicherungsanstalt 900.000 Fragebögen verschickt, um Lücken im Versicherungsverlauf der Versicherten festzustellen, lässt die Frage offen, inwieweit eine nachträgliche Einreichung solcher Fehlzeiten überhaupt noch möglich ist, oder ob für Versicherte diese Zeiten nicht mehr anrechenbar und damit verloren sind.

 

Das Pensionskonto sollte, wie ausgeführt, zwar Sicherheit über bereits angesammelte Pensionsansprüche geben, doch folgender Punkt des Arbeitsprogrammes der österreichischen Bundesregierung stellt die Sicherheit dieser Pensionsansprüche in Frage:

 

„Wird durch das vereinbarte Monitoring eine Abweichung vom festgelegten Ziel des faktischen Pensionsantrittsalters oder der Beschäftigtenquote festgestellt, ist eine Analyse der Ursachen vorzunehmen. Darauf aufbauend sind einvernehmlich an den Ursachen orientierte Maßnahmen verbindlich zu setzen, um den Pfad wieder zu erreichen. Mögliche, über die derzeitige Rechtslage (fünf Nachhaltigkeitsfaktoren: Beitragssatz, Kontoprozentsatz, Anfallsalter, Pensionsanpassung, Bundesbeitrag) hinausgehende Maßnahmen sind z. B.: ein Solidarbeitrag bei der Aufwertung im Pensionskonto, ein Nachjustieren bei den neuen Anreizsystemen für mehr Beschäftigung oder die Überprüfung der Wirksamkeit der bestehenden Zu- und Abschläge.“

 

Hier wird nicht nur die Veränderung des Kontoprozentsatzes als Möglichkeit aufgezählt, sondern auch eindeutig auf die Möglichkeit eingegangen, die Aufwertung der Pensionskonto-Gutschriften zu limitieren, was den zukünftigen Pensionisten, also der aktiven Generation, jene Planungssicherheit nimmt, mit der das Pensionskonto beworben wird.


 

Die Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters, und damit eine Angleichung an das gesetzliche Regelpensionsalter, ist ebenfalls ein proklamiertes Ziel dieser Bundesregierung. So will die Bundesregierung sicherstellen, dass das österreichische Pensionssystem dauerhaft finanzierbar bleibt und somit für die zukünftigen Pensionisten Planungssicherheit bezüglich ihres Pensionsantrittsalters besteht. Das Einführen eines halbjährlichen Monitorings der Steigung des Pensionsantrittsalters sowie ein Bonus-/Malus-System sollten gewährleisten, dass diese Anhebung auch eintritt.


Dennoch bleibt mehr als fraglich, ob diese Maßnahmen ausreichen, das Pensionsantrittsalter tatsächlich in einem Ausmaß zu erhöhen, durch das unser Pensionssystem langfristig finanzierbar wird und das gesetzlich festgelegte Pensionsantrittsalter von 65 Jahren auch langfristig erreicht werden kann. Ein Versagen der Regierung bei einer möglichst raschen Anhebung des Pensionsantrittsalters wird dazu führen, dass das andere, möglicherweise schmerzlichere Maßnahmen nötig werden, um die langfristige Finanzierbarkeit des Pensionssystems zu gewährleisten.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

 

Anfrage:

 

1.        Wieso dauert die Überschreibung der bereits bekannten Pensionsansprüche auf das Pensionskonto als Erstgutschrift voraussichtlich bis Juni 2014?

 

2.        Lässt sich der in Aussicht genommene Termin Juni 2014 einhalten?

 

3.        Welche Kontrollmechanismen wird es nach Umstellung auf das Pensionskonto geben, damit Betroffene ihre Erstgutschrift weiterhin bei Lücken im Versicherungsverlauf entsprechend ergänzen können?

 

4.        Wie wird sichergestellt, dass die Erstgutschrift auch nach der Umstellung auf das Pensionskonto im Hinblick auf Lücken im Versicherungsverlauf überprüft werden kann?

 

5.        Wie wird sichergestellt, dass die Errechnung der Erstgutschrift für jedermann verständlich nachzuvollziehen ist und auf Richtigkeit überprüfen werden kann?

 

6.        In welcher Weise wird der individuelle Berechnungsvorgang der Erstgutschrift dem/der einzelnen Versicherten transparent gemacht?

 

7.        Können Sie die Erstgutschrift bzw. die in Folge gutgeschriebenen Gutschriften in voller Höhe garantieren?

 

8.        Können Sie den heute 35-jährigen den Steigerungsprozentsatz von 1,78% garantieren?

 

9.        Können Sie den heute 35-jährigen das Pensionsantrittsalter von 65 Jahren garantieren, auf das sich die Pensionskonto Erstgutschrift bezieht?

 

10.    Wenn die oben genannten Parameter (Steigerungsprozentsatz, Pensionsantrittsalter) garantiert sind, wie kann auf eine allfällige Unterfinanzierung des Pensionssystems durch Faktoren wie steigende Lebenserwartung, Nachrücken geburtenschwacher Jahrgänge und andere Faktoren reagiert werden?