855/J XXV. GP

Eingelangt am 26.02.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend personelle Ausstattung der Kabinette und

Staatssekretariatsbüros

 

 

Angesichts des im Regierungsprogramm (S. 260) verankerten Bekenntnisses zur „weiteren Konsolidierung des Personalstands“ des Bundes und der finanziellen Einschnitte, die mit dem gesetzlichen Budgetprovisorium 2014 in den Ressorts getroffen wurden, ist eine schlanke Ausgestaltung der Ministerkabinette und Staatssekretariatsbüros Gebot der Stunde. In den vergangenen Jahren stiegen Aufwendungen für und Umfang von Kabinetten jedoch mitunter beträchtlich an. 

 

Auch die Praxis, Mitarbeiter_innen und Trainees von Interessenvertretungen und Unternehmen über Arbeitsleih- und sonstige Verträge in Ministerkabinetten zu beschäftigen, sollte in diesem Zusammenhang hinterfragt werden.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage:

 

1.      Wie viele Personen waren mit Stichtag 28.2.2014 in Ihrem Kabinett  beschäftigt?

 

2.      Welche Personen waren mit Stichtag 28.2.2014 in Ihrem Kabinett beschäftigt und auf welcher Rechtsgrundlage basierten diese Dienstverhältnisse jeweils?

 

3.      Welche Aufgabenbereiche sind diesen Mitarbeiter_innen jeweils zugeordnet?

 

4.      Wie hoch sind die Gesamtkosten (inkl. Überstunden und sonstige Entgeltbestandteile), die sich aus der Beschäftigung aller Mitarbeiter_innen Ihres Kabinetts inklusive Kanzlei-, Sekretariatsmitarbeiter_innen und sonstige Hilfskräfte derzeit (Stichtag: 28.2.2014) ergeben?


 

5.      Wie hoch sind die Gesamtkosten (inkl. Überstunden und sonstige Entgeltbestandteile), die sich aus der Beschäftigung aller Mitarbeiter_innen Ihres Kabinetts exklusive Kanzlei-, Sekretariatsmitarbeiter_innen und sonstige Hilfskräfte derzeit (Stichtag: 28.2.2014) ergeben?

 

6.      Haben sich die Personalgesamtausgaben Ihres Kabinetts (exklusive wie inklusive Kanzlei-, Sekretariatsmitarbeiter_innen und sonstige Hilfskräfte) im Vergleich zum 28.2.2009, 28.2.2010, 28.2.2011, 28.2.2012 und 28.2.2013 verändert?

 

7.      Wenn ja: In welcher Art haben sich die Personalgesamtausgaben ihres Kabinetts (exklusive wie inklusive Kanzlei-, Sekretariatsmitarbeiter_innen und sonstige Hilfskräfte) im Vergleich zum 28.2.2009, 28.2.2010, 28.2.2011, 28.2.2012 und 28.2.2013 verändert?

 

8.      Worauf sind diese Veränderungen jeweils zurückzuführen?

 

9.      Umfasst Ihr Kabinett derzeit eine Einheit für Öffentlichkeits- und Pressearbeit?

 

10.  Wenn ja: Wie viele und welche Mitarbeiter_innen sind derzeit im Rahmen dieser Einheit mit Agenden der Öffentlichkeits- und Pressearbeit betraut?

 

11.  Werden in Ihrem Kabinett derzeit Mitarbeiter_innen über Arbeitsleihverträge beschäftigt?

 

12.  Wenn ja: Wie viele Personen (exklusive bzw. inklusive Kanzlei-, Sekretariatsmitarbeiter_innen und sonstige Hilfskräfte) werden derzeit in Ihrem Kabinett über Arbeitsleihverträge beschäftigt und mit wem wurden diese Arbeitsleihverträge geschlossen?

 

13.  Werden in Ihrem Kabinett derzeit Trainees oder sonstige Mitarbeiter_innen von Interessenvertretungen, Unternehmen oder deren Tochterorganisationen beschäftigt?

 

14.  Wenn ja: Wie viele Trainees oder sonstige Mitarbeiter_innen werden Ihrem Kabinett derzeit von Interessenvertretungen und Unternehmen bzw. von diesen über eine Tochterorganisation zur Verfügung gestellt?

 

15.  Mit welchen Aufgaben und Funktionen sind diese Trainees und sonstigen Mitarbeiter_innen in Ihrem Kabinett betraut?

 

16.  Welche Entscheidungsbefugnisse kommen diesen Trainees und sonstigen Mitarbeiter_innen auf welcher Rechtsgrundlage zu?