868/J XXV. GP

Eingelangt am 27.02.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend Datenleck im Bifie (Bundesinstitut für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung im österreichischen Schulwesen)

BEGRÜNDUNG

 

Am 25.2.2014 wurde bekannt, dass Testergebnisse aus der „Informellen Kompetenzmessung“ (durchgeführt vom Bifie in den Jahren 2011 und 2012) von rund 400.000 österreichischen SchülerInnen sowie die eMail-Adressen von 37.000 LehrerInnen auf einem Server in Rumänien unverschlüsselt und leicht zugänglich aufgetaucht sind. Laut der Tageszeitung „Die Presse“, die als erste über das Datenleck berichtet hat, http://diepresse.com/home/1567363/Datenleck?_vl_backlink=/home/index.do wurde sowohl das Bifie als auch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur bereits im Dezember des Vorjahres von diesem Datenleck informiert. Allerdings wurden weder seitens des Bifie noch durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur Maßnahmen zur Aufklärung des Vorfalls und zum Schutz der Betroffenen SchülerInnen, LehrerInnen und Schulen gesetzt.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wann wurde das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur von dem Umstand informiert, dass Testergebnisse und eMailadressen von LehrerInnen öffentlich und unverschlüsselt im Internet abrufbar sind?


2)    Von wem wurde das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur über das Datenleck in Kenntnis gesetzt?

 

3)    Hat das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur in der Folge Maßnahmen gesetzt, um die Richtigkeit dieser Information zu überprüfen? Wenn ja welche? Wenn nein, warum nicht?

 

4)    Hat das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur nach oben genannter Information mit Verantwortlichen des Bifie Kontakt aufgenommen, um den Sachverhalt zu klären? Wenn ja, wann und mit wem? Wenn nein, warum nicht?

 

5)    Laut Medienberichten kam es am Abend des 25.2.2014 zu einem Krisengespräch zwischen dem Bifie-Direktorium und der zuständigen Bundesministerin. Welche Schritte zur Aufklärung und Schadensbegrenzung wurden mit dem Bifie vereinbart?

 

6)    Auf welcher Grundlage basiert die Einschätzung des Bifie, das die Information über das Datenleck nur eine leere Drohgebärde eines „im Unfrieden geschiedenen Vertragspartners“[1] sei?

 

7)    Handelt es sich bei den nun öffentlich zugänglichen Daten um

a.    einen Datensatz der versehentlich ungesichert veröffentlicht wurde, oder

b.    wurden Daten des Bifie entwendet und von Dritten illegal veröffentlicht?

 

8)    Welche Maßnahmen werden seitens des Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur gesetzt, um die betroffenen LehrerInnen der eMail Adressen und Testergebnisse ihrer SchülerInnen öffentlich zugänglich sind zu informieren, vor Missbrauch der Daten zu schützen und gegebenenfalls zu entschädigen?

 

9)    Ist es dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur bzw dem Bifie gelungen, den Zugang zu den veröffentlichten Daten zu sperren? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

 

10) Welche Rolle spielt die im Bericht der Tageszeitung „Die Presse“ genannte Firma Zoe Solutions GmbH und wo hat diese ihren Sitz?



[1] Bifie-Chef Martin Netzer gegenüber der Tageszeitung die Presse am 25.2.2014 http://diepresse.com/home/1567363/Datenleck?_vl_backlink=/home/index.do