873/J XXV. GP

Eingelangt am 27.02.2014
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Anfrage

 

des Abgeordneten Werner Neubauer

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend unklare Gesetzeslage bezüglich Anspruch auf Witwenpension bei gleichzeitiger Ausübung politischer Ämter und Funktionen

 

Wie Medienberichten auch bereits im vergangenen Jahr entnommen werden konnte, bestehen immer wieder Verwirrungen, wenn Personen Anspruch auf Hinterbliebenenrente haben und gleichzeitig politische Ämter und Funktionen ausüben. Derartige Unklarheiten gab es in einem konkreten Fall, bei dem ein bestehender Anspruch auf Witwenpension bei Amtsantritt, angeblich keine hauptberufliche Tätigkeit erlauben sollte. Dies ist vor allem deshalb unstimmig, als im Allgemeinen Pensionsgesetz eindeutig geregelt ist, dass für die Festsetzung des Anspruchs auf Witwenpension überhaupt, bzw. deren Höhe, das Verhältnis der Einkommen von Verstorbenem und Hinterbliebenem ausschlaggebend ist und keinesfalls das zeitliche Ausmaß des Beschäftigungsverhältnisses. Demnach könnte auch nur aufgrund der Einkommenshöhe im ungünstigsten Fall festgestellt werden, dass kein Anspruch mehr besteht. Es ist daher nicht nachvollziehbar, dass umgekehrt der Bezug einer Witwenpension eine hauptberufliche Tätigkeit (oder welche Tätigkeit auch immer) verbieten soll.

 

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten folgende

 

 

Anfrage

  1. Sind Ihnen diese Problemfälle, die sich aus dieser möglicherweise ungenügend klar formulierten Regelung ergeben, bekannt?
  2. Wo liegt bei diesen Fällen der Unterschied zu jenen, wo auf Basis der Einkommenshöhe des Hinterbliebenen die Witwenrente berechnet wird?
  3. Kann man auf eine Witwenpension verzichten?
    1. Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
    2. Wenn nein, warum nicht?
  4. Inwiefern können geltende Rechtsnormen dahingehend ausgelegt werden, dass sie es einem Hinterbliebenen untersagen, politische Vollzeit-Ämter auszuüben?
  5. Sind Maßnahmen vorgesehen, um zu gewährleisten, dass in diesen Fällen künftig mehr Rechtssicherheit gegeben ist?
    1. Wenn ja, welche?
    2. Wenn nein, warum nicht?
  6. Gibt oder gab es in der Vergangenheit Fälle, wo Personen auch nach einer neuerlichen Eheschließung die Hinterbliebenenrente weiter bezahlt wurde?
    1. Wenn ja, wie lässt sich dies begründen?