873/J XXV. GP
Eingelangt am 27.02.2014
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Anfrage
des Abgeordneten Werner Neubauer
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend unklare Gesetzeslage bezüglich Anspruch auf Witwenpension bei gleichzeitiger Ausübung politischer Ämter und Funktionen
Wie Medienberichten auch bereits im vergangenen Jahr entnommen werden konnte, bestehen immer wieder Verwirrungen, wenn Personen Anspruch auf Hinterbliebenenrente haben und gleichzeitig politische Ämter und Funktionen ausüben. Derartige Unklarheiten gab es in einem konkreten Fall, bei dem ein bestehender Anspruch auf Witwenpension bei Amtsantritt, angeblich keine hauptberufliche Tätigkeit erlauben sollte. Dies ist vor allem deshalb unstimmig, als im Allgemeinen Pensionsgesetz eindeutig geregelt ist, dass für die Festsetzung des Anspruchs auf Witwenpension überhaupt, bzw. deren Höhe, das Verhältnis der Einkommen von Verstorbenem und Hinterbliebenem ausschlaggebend ist und keinesfalls das zeitliche Ausmaß des Beschäftigungsverhältnisses. Demnach könnte auch nur aufgrund der Einkommenshöhe im ungünstigsten Fall festgestellt werden, dass kein Anspruch mehr besteht. Es ist daher nicht nachvollziehbar, dass umgekehrt der Bezug einer Witwenpension eine hauptberufliche Tätigkeit (oder welche Tätigkeit auch immer) verbieten soll.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten folgende
Anfrage