881/J XXV. GP
Eingelangt am 27.02.2014
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ANFRAGE
der Abgeordneten Josef A. Riemer
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Kennzeichnung von Honig aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO)
Im Jahr 2011 hat der Europäische Gerichtshof ein Urteil erlassen, das die Rechte der Verbraucher und der Imker in Bezug auf gentechnisch veränderten Honig stärkte. Honig der Spuren gentechnisch veränderter Pflanzen und Pollen beinhaltet musste streng geprüft werden, bevor er zugelassen wurde.
Im Jänner 2014 stimmte das EU-Parlament einer von der EU-Kommission vorgeschlagenen Abänderung dieser Honigrichtlinie zu. Diese besagt, dass Pollen einen natürlichen Bestandteil von Honig darstellen, und nicht eine eigene Zutat sind.
Diese Änderung würde bedeuten, dass nicht mehr angegeben werden muss, ob Pollen und Nektar des Honigs von gentechnisch veränderten Pflanzen stammen. Das kann zur Folge haben, dass Honig aus Drittstaaten ohne einen Hinweis auf Gentechnik im Regal stehen darf, selbst wenn der Honig ausschließlich von Feldern mit gentechnisch veränderten Pflanzen stammt.
Eine Untersuchung der Zeitschrift Öko-Test hat ergeben, dass bereits jetzt Pollen aus gentechnisch veränderten Pflanzen in Honig zu finden sind. Darunter fand sich gentechnisch angebauter Raps aus Kanada, sowie RoundupReady-Soja aus Süd- und Mittelamerika. Weiters wird dem Konsumenten seine Wahlfreiheit genommen, da Gentechnikbestandteile vermehrt im Honig, insbesondere in Import-Honig aus Drittstaaten, enthalten wären, aber nicht deklariert würden.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende
Anfrage