882/J XXV. GP

Eingelangt am 27.02.2014
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Doppler

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend Umweltrechtsanpassungsgesetz / KPC

 

 

In der Anfragebeantwortung 14803/AB der  XXIV. GP zu Anfrage 15183/J XXIV. GP verteidigte ihr Amtsvorgänger seine – für uns nicht im Geringsten nachvollziehbare – Entscheidung, Förderungen des Wasserbaues aus Bundesmitteln auszulagern und von einer ressortfremden Abwicklungsstelle (KPC) unter Heranziehung einer Kommission abwickeln zu lassen (obwohl die bis dahin ressortintern befassten Personen diese Agenden „rasch und kompetent erledigen“).

 

Um nun, fast ein Jahr nach der Auslagerung der Prüfungen und Anweisungen der Förderungen, den tatsächlichen Nutzen für die Bevölkerung zu eruieren, richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende

 

Anfrage

 

  1. Worin liegt der Nutzen, ein seit Jahren erfolgreich arbeitendes System zu ändern?

 

  1. Welchen Vorteil haben die z.B. von Naturkatastrophen betroffenen und auf rasche Hilfe angewiesenen Bürger von der "Beschneidung" des Ressorts und der Einsetzung einer Abwicklungsstelle und einer Kommission?

 

  1. Wer ist in dieser Kommission in welcher Funktion und seit wann tätig?

 

  1. Wer bestellte die Kommission und deren Mitglieder?

 

  1. Wie hoch waren bis dato die anteiligen Gesamtkosten diese Kommission?

 

  1. Wie hoch werden die jährlichen Gesamtkosten für diese Kommission sein?

 

  1. Was ist bis dato die Leistung dieser Kommission?

  1. Welche damals noch ressortintern abgewickelten Förderungen wurden bis dato von dieser Kommission abgewickelt?

 

  1. Seit wann ist die Kommunalkredit Public Consulting als Abwicklungsstelle eingesetzt und  was hat sie bis jetzt als Abwicklungsstelle geleistet?

 

  1. Welche damals noch ressortintern abgewickelten Förderungen wurden bis dato von der KPC abgewickelt? 

 

  1. Wie hoch waren bis dato die anteiligen Gesamtkosten für diese Abwicklungsstelle?

 

  1. Wie hoch werden die jährlichen Gesamtkosten für diese Abwicklungsstelle sein?

 

  1. Können Sie ausschließen, dass das Einsetzen der Kommission und der Abwicklungsstelle die Abwicklung von Förderungsmaßnahmen im Gegensatz zu einer ressortinternen Abwicklung nicht zeitlich verzögert hat?

 

  1. Können Sie ausschließen, dass das Einsetzen dieser Kommission und dieser Abwicklungsstelle im Gegensatz zur ressortinternen Abwicklung mit keinem finanziellen Mehraufwand verbunden war?

 

  1. Wie viel Prozent der seit Einsetzung der Abwicklungsstelle und der Kommission bearbeiteten Fälle die Förderungen des Wasserbaues aus Bundesmitteln betreffend wurden bis dato von denjenigen Mitarbeitern ihres Ministeriums (mit)bearbeitet, welche diese auch zuvor rasch und kompetent erledigten?

 

  1. Wo sind diese Personen nach der Einsetzung dieser Abwicklungsstelle und dieser Kommission ressortintern mittlerweile eingesetzt?

 

  1. Seit wann sind diese Personen dort eingesetzt?

 

  1. Wie hoch ist der finanzielle Nutzen für Ihr Ressort durch das Versetzen derjenigen Bediensteten, welche bis zur Einsetzung dieser Kommission und dieser Abwicklungsstelle diese Förderagenden bearbeiteten?