892/J XXV. GP

Eingelangt am 27.02.2014
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Josef A. Riemer

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Gesundheit

 

betreffend Kennzeichnung von Honig aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO)

Im Jahr 2011 hat der Europäische Gerichtshof ein Urteil erlassen, das die Rechte der Verbraucher und der Imker in Bezug auf gentechnisch veränderten Honig stärkte. Honig der Spuren gentechnisch veränderter Pflanzen und Pollen beinhaltet musste streng geprüft werden, bevor er zugelassen wurde.

Im Jänner 2014 stimmte das EU-Parlament einer von der EU-Kommission vorgeschlagenen Abänderung dieser Honigrichtlinie zu. Diese besagt, dass Pollen einen natürlichen Bestandteil von Honig darstellen, und nicht eine eigene Zutat sind.

Diese Änderung würde bedeuten, dass nicht mehr angegeben werden muss, ob Pollen und Nektar des Honigs von gentechnisch veränderten Pflanzen stammen. Das kann zur Folge haben, dass Honig aus Drittstaaten ohne einen Hinweis auf Gentechnik im Regal stehen darf, selbst wenn der Honig ausschließlich von Feldern mit gentechnisch veränderten Pflanzen stammt.

Eine Untersuchung der Zeitschrift Öko-Test hat ergeben, dass bereits jetzt Pollen aus gentechnisch veränderten Pflanzen in Honig zu finden sind. Darunter fand sich gentechnisch angebauter Raps aus Kanada, sowie RoundupReady-Soja aus Süd- und Mittelamerika. Weiters wird dem Konsumenten seine Wahlfreiheit genommen, da Gentechnikbestandteile vermehrt im Honig, insbesondere in Import-Honig aus Drittstaaten, enthalten wären, aber nicht deklariert würden.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit folgende


Anfrage

  1. Halten Sie die Abänderung der Honigrichtlinie für eine positive Entscheidung? Bitte um Begründung der Antwort!

  2. Sehen Sie eine wirtschaftliche Bedrohung für die heimischen Imker, die ohne gentechnisch veränderten Pflanzen Honig produzieren? Bitte um Begründung der Antwort!

  3. Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um die heimischen Imker vor wirtschaftlichen Nachteilen zu schützen?

  4. Stellt aus Ihrer Sicht die Abänderung der Honigrichtlinie eine Bedrohung für die Gesundheit der Bevölkerung dar? Bitte um Begründung der Antwort!

  5. Welche Maßnahmen werden Sie setzen um die heimische Bevölkerung vor gesundheitlichen Schäden aufgrund von Honig aus gentechnisch veränderten Organismen zu schützen?

  6. Gibt es seitens Ihres Ressorts Bestrebungen eine verpflichtende Kennzeichnung von Honig aus gentechnisch veränderten Organismen einzuführen?
  7. Falls ja, welche?
  8. Falls nein, wieso nicht?

  9. Gibt es Aufzeichnungen, welche Mengen an Honig aus Drittstaaten jährlich importiert werden?
  10. Falls ja, welche?

  11. Wird der importierte Honig aus Drittländern in Österreich geprüft bevor er in den Handel kommt?
  12. Falls ja, von wem?
  13. Falls nein, wieso nicht?

  14. Wie viele Fälle von Honig aus gentechnisch veränderten Organismen traten in Österreich in den Jahren 2010 bis 2013 auf? Bitte um Aufstellung nach Jahr!