904/J XXV. GP

Eingelangt am 27.02.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Darmann, Vilimsky
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Nutzung von Social Media im Bereich der Exekutive

Wie aus österreichischen Medien zu entnehmen ist, kann die Exekutive immer wieder auf Erfolge in den Ermittlungs- und Fahndungsarbeiten mittels Sozialer Medien verweisen.
Beispielsweise berichtete der Kurier in der online Ausgabe folgendes:

Zitat: www.kurier.at  vom 08.08.2013

(http://kurier.at/chronik/oesterreich/wiener-polizei-fahndet-ab-sofort-auf-facebook/22.116.982)

 

„Wiener Polizei fahndet ab sofort auf Facebook.

Erstmals setzen Österreichs Ermittler auf die Hinweise aus dem sozialen Netzwerk.

Die Landespolizeidirektion Wien fahndet ab Freitag auch auf Facebook nach Verdächtigen. Facebook-Auftritte von Polizeibehörden sind zwar nichts Neues, aber die Verbrecherjagd der Wiener im sozialen Netzwerk ist zumindest für Österreich eine Novität.

Einer der Ersten, der zu ungewollter Bekanntheit im Internet kommt, ist ein 41-jähriger Wiener. Die Beamten des Landeskriminalamts Wien ermitteln gegen den Mann wegen mehrfacher Trickdiebstähle und mehrfachen Trickbetrugs in Wohnungen. Eine seiner Methoden: Er begleitete seine betagten Opfer nach einem Einkauf bis zur Wohnungstür. Oder er gab sich als Mitarbeiter der Wasserwerke aus und verschaffte sich so – in Begleitung einer weiblichen unbekannten Komplizin, die sich als Hausbetreuerin ausgab – Zutritt zur Wohnung.


U-Haft

In unbeobachteten Momenten suchte das Duo nach Wertgegenständen. Der 41-Jährige befindet sich in U-Haft und bestreitet jeglichen Tatzusammenhang. Von der Facebook-Fahndung erhoffen sich die Ermittler, weitere Opfer zu finden.

Wie es funktioniert, erklärt Thomas Keiblinger von der Polizeidirektion Wien: Die Facebook-Seite der Wiener-Polizei auf Facebook gibt es schon länger. Dort lag der Schwerpunkt bisher nur auf der Präventionsarbeit in Form von Sicherheitstipps. Weiters gibt es Verlinkungen zu jeglichen Bürgerservicestellen sowie zu Veranstaltungen – wie Hundevorführungen, Tag der Wiener Polizei oder Vorführungen der Flug- oder Wasserpolizei.

Auch Job-Annoncen werden auf die Seite gestellt. Zwar gibt es auch konkrete Hinweise zu Bereichen wie Internetkriminalität, Einbruchskriminalität und Internetpiraterie – was sich aber tagtäglich abspielt, erfährt man nicht.“

Bereits im Jahr 2013 gab es auch in Kärnten eine äußerst erfolgreiche Fahndungsarbeit im großen Themenfeld Asylmissbrauch.

Zitat: www.krone.at vom 09.07.2013

(http://www.krone.at/Oesterreich/Kaerntner_Polizei_deckt_via_Facebook_Asylbetrug_auf-17_Scheinidentitaeten-Story-368088)

„Kärntner Polizei deckt via Facebook Asylbetrug auf

Falscher Name, falsches Alter, falsche Ausweise: Die Polizei hat 17 Asylwerber, die teilweise seit Jahren mit Scheinidentitäten in Kärnten wohnen, als Betrüger entlarvt. Auf die Schliche gekommen waren die Beamten den Asylwerbern über Facebook, wo sie sich unter ihren wahren Identitäten präsentierten.

Mit ihren Ermittlungen stach die Polizei in ein Wespennest. Nach einem anonymen Hinweis durchforsteten Beamte des Koordinierten Fremdenpolizeilichen Dienstes Völkermarkt Facebook und staunten nicht schlecht: Etliche Bewohner heimischer Asylheime waren gar nicht die, die sie vorgaben, zu sein.

"Es war wie eine Kettenreaktion"

"Wir haben ihre Fotos mit denen ihrer Profile auf Facebook abgeglichen, wo sie unter ihrem richtigen Namen im Internet waren", schildert ein Polizist. Die Beamten stießen auf ein riesiges Netzwerk des Betruges. "Es war wie eine Kettenreaktion. Nach Bekanntwerden der ersten Fälle wurden etliche Accounts gelöscht", erklärt Christian Hartl, Referent der Fremdenpolizei.

Der Verdacht: Die Asylwerber wollten die Asylverfahren mit den Scheinidentitäten zu ihren Gunsten beeinflussen. So wurden einige plötzlich


um viele Jahre jünger, weil Minderjährige leichter den Asylstatus erlangen. "Wir gehen davon aus, dass die Dunkelziffer solcher Fälle extrem hoch ist", meint Kriminalreferent Rudolf Stiff. Der Schaden durch den Betrugsfall dürfte 150.000 Euro betragen.“

 

 

Soziale Medien und Videoportale sollten somit der Exekutive als neue und effektive Quellen für die Ermittlungsarbeit sowie in der Fahndung ohne Hindernis zur Verfügung stehen.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

Anfrage

1.      Seit wann werden Soziale Netzwerke auf der einen Seite und Videoportale auf der anderen Seite (z.B YouTube) in der Ermittlungsarbeit und für Fahndungszwecke der Exekutive eingesetzt?

2.      Exekutivbeamten welcher Dienstverantwortung dürfen Soziale Netzwerke und Videoportale dienstlich nutzen?

3.      Exekutivbeamten welcher Dienstverantwortung dürfen Soziale Netzwerke und Videoportale dienstlich in Kärnten nutzen?

4.      Welche Kriterien sind für die Freischaltung Sozialer Netzwerke und Videoportale auf den Dienstcomputern der Polizeiinspektionen ausschlaggebend?

5.      Seit wann wird im Verantwortungsbereich des BMI zum dienstlichen Zwecke das Soziale Netzwerk „Facebook“ verwendet?

6.      Welche Delikte konnten seit der dienstlichen Verwendung des Sozialen Netzwerk „Facebook“ im Bundesgebiet durch die Exekutive nachgewiesen werden (Auflistung der Delikte nach Paragraph und Gesetz)?

7.      Wird im Verantwortungsbereich des BMI das Soziale Netzwerk X-ing verwendet?

8.      Wenn X-ing verwendet wird, seit wann?

9.      Wenn X-ing nicht verwendet wird, welche sachlichen Überlegungen sprechen seitens des BMI dagegen?

10.   Wird im Verantwortungsbereich des BMI das Soziale Netzwerk StudiVZ verwendet?

11.   Wenn StudiVZ verwendet wird, seit wann?

12.   Wenn StudiVZ nicht verwendet wird, welche sachlichen Überlegungen sprechen seitens des BMI dagegen?

13.   Wird im Verantwortungsbereich des BMI das Soziale Netzwerk Instagram verwendet?

14.   Wenn Instagram verwendet wird, seit wann?

15.   Wenn Instagram nicht verwendet wird, welche sachlichen Überlegungen sprechen seitens des BMI dagegen?

16.   Wird im Verantwortungsbereich des BMI das Soziale Netzwerk Twitter verwendet?


 

17.   Wenn Twitter verwendet wird, seit wann?

18.   Wenn Twitter nicht verwendet wird, welche sachlichen Überlegungen sprechen seitens des Bundesministeriums für Inneres dagegen?

19.   Wird im Verantwortungsbereich des BMI das Soziale Netzwerk Myspace verwendet?

20.   Wenn Myspace verwendet wird, seit wann?

21.   Wenn Myspace nicht verwendet wird, welche sachlichen Überlegungen sprechen seitens des BMI dagegen?

22.   Welche weiteren Sozialen Netzwerke werden in die Ermittlungs- und Fahndungsarbeit der Exekutive mit einbezogen?

23.   Stellt die dienstliche Nutzung Sozialer Netzwerke und Videoportalen im Internet, in Zeiten eines offenen digitalen Austauschens von personenbezogenen Daten, nach Ihrer beruflichen Einschätzung ein ergänzendes Mittel zur polizeilichen Ermittlungs- und Fahndungsarbeit dar?

24.   Wenn ja, worin liegen die Vorteile der ob genannten Medien?

25.   Wenn nein, warum nicht?

26.   Werden von Seiten des BMI Unterschiede nach Bundesländern bei der Genehmigung von Ermittlungen mittels Sozialer Medien sowie Videoportalen gemacht?

27.   Wenn ja, in welcher Weise und mit welcher Begründung?

28.   Seit wann wird in österreichischen Bundesländern die Möglichkeit von dienstlichen Ermittlungen der Exekutive mittels Sozialer Medien sowie Videoportalen im Internet genützt, wobei die Auflistung nach Bundesländern vorzunehmen ist?