920/J XXV. GP

Eingelangt am 28.02.2014
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ANFRAGE

 

Des Abgeordneten Wolfgang Zanger

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Budgetaufwand für Werbung

 

 

Laut der Ausgabe des „Kurier“ vom 25.07.2013 liegen die Ausgaben der Bundesregierung bzw. der einzelnen Ministerien im zweistelligen Millionenbereich.

Schon 2010 wies die Bundesregierung Gesamtausgaben von mehr als 35 Millionen Euro aus. Obwohl daraufhin Anfang Juli 2012 Das sogenannte „Kopfverbot“ beschlossen wurde, und man damit sicherzustellen nur noch Informationen von Relevanz zu teilen, stiegen die Ausgaben der Ministerien bzgl. ihrer Reklame laut dem „Kurier“ noch im selben Jahr.

Es stellt sich die Frage, ob die Bundesregierung in Ihrer Informationspolitik effizienter arbeiten könnte.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten  Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

Anfrage:

 

1.    Wie hoch ist der Gesamtbetrag, der von Ihrem Ressort und deren nachgelagerten Dienststellen in den Jahren 2012 und 2013 für Öffentlichkeitsarbeit, Werbung und Informationsarbeit (inkl. Ausgaben für Beauftragungen von Agenturen) ausgegeben wurde (separat aufgegliedert für beide Jahre)?

2.    Welche Informationsaktivitäten in Printmedien und audiovisuellen Medien wurden von Ihrem Ressort bzw. nachgelagerten Dienststellen in den Jahren 2012 und 2013, aufgegliedert nach Medium, Informationszweck, Informationsart und Kosten, Rechtsgrundlage und Auftraggeber, gesetzt (separat aufgegliedert für beide Jahre)?

3.    Wie hoch ist der Gesamtbetrag, der von Ihrem Ressort bzw. nachgelagerten Dienststellen in der Zeit vom 01.01.2014 bis zum Einlangen dieser Anfrage für Öffentlichkeitsarbeit, Werbung und Informationsarbeit (inkl. Ausgaben für Beauftragungen von Agenturen) ausgegeben wurde?


 

4.    Welche Informationsaktivitäten in Printmedien und audiovisuellen Medien wurden von Ihrem Ressort bzw. nachgelagerten Dienststellen in der Zeit vom 01.01.2014 bis zum Einlangen dieser Anfrage, aufgegliedert nach Medium, Informationszweck, Informationsart und Kosten (inkl. Steuern), Rechtsgrundlage und Auftraggeber, gesetzt?

5.    Wie hoch war die Gesamtsumme aller medialen Einschaltungen in den Jahren 2012 und 2013 (inkl. USt) (separat aufgegliedert für beide Jahre)?

6.    Wie hoch war die Gesamtsumme aller medialen Einschaltungen in der Zeit vom 01.01.2014 bis zum Einlangen dieser Anfrage?

7.    Welche Druckkostenbeiträge hat Ihr Ressort bzw. nachgelagerte Dienststellen in den Jahren 2012 und 2013 aufgegliedert nach Medium, Informationszweck und Kosten (inkl. Steuern) gesetzt (separat aufgegliedert für beide Jahre)?

8.    Welche Druckkostenbeiträge hat Ihr Ressort bzw. nachgelagerte Dienststellen in der Zeit vom 01.01.2014 bis zum Einlangen dieser Anfrage aufgegliedert nach Medium, Informationszweck und Kosten (inkl. Steuern) gesetzt?

9.    Welche Dienststelle waren innerhalb Ihres Ressorts in den Jahren 2012 und 2013 für die Anordnung, Bestellung und Abwicklung von Informationsaktivitäten in Printmedien und audiovisuellen Medien, Druckkostenbeiträge und die Erstellung von allfälligen Inseratsujets bzw. PR-Texten verantwortlich (separat aufgegliedert für beide Jahre)?

10. Haben Sie bzw. Ihr Ressort in den Jahren 2012 und 2013 Beiträge an andere Ressorts bzw. Institutionen für Öffentlichkeits- bzw. Informationsarbeit bezahlt oder gemeinsam mit anderen Ressorts Öffentlichkeitsarbeit gemacht? Wenn ja, a) an welches bzw. mit welchem Ressort?

b)    wofür?

c)    mit welchen Gesamtkosten für Ihr Ressort?