970/J XXV. GP

Eingelangt am 03.03.2014
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ANFRAGE

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst

 

betreffend sorgloser Umgang des BIFIE mit vertraulichen Daten

 

Das Bundesinstitut für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens (BIFIE) kommt leider aus den negativen Schlagzeilen nicht heraus: Wie die Tageszeitung „Presse“ berichtet, sind im Zusammenhang mit der sogenannten Informellen Kompetenzmessung (IKM) in den Jahren 2011 und 2012 Daten des BIFIE völlig unverschlüsselt auf einem rumänischen Server gespeichert wurden.

 

Der eigentliche Skandal besteht jedoch darin, dass das BIFIE am 18. Dezember 2013 von der Firma Zoe Solutions GmbH, die den Test gemeinsam mit dem BIFIE erstellt hat, darauf hingewiesen worden ist, dass „ungesicherte Daten im Internet aufgetaucht“ seien.

 

(„Presse“, 26. Feb. 2014, S. 1)

 

Die einzige Reaktion des BIFIE bestand dem Bericht zufolge jedoch aus einer Drohung gegen die Firma Zoe Solutions GmbH und der Aufforderung, keine Korrespondenzen mehr an das BMUKK zu richten.

 

Obwohl das Datenleck sowohl dem bifie als auch dem Unterrichtsministerium seit 18. Dezember 2013 bekannt ist, wurde bis zur Veröffentlichung des Skandals durch die Presse am 25.2.2014 nichts unternommen. Laut §24 Abs 2a Datenschutzgesetz 2002 sind die Betroffenen unverzüglich zu informieren:


Wird dem Auftraggeber bekannt, dass Daten aus einer seiner Datenanwendungen systematisch und schwerwiegend unrechtmäßig verwendet wurden und den Betroffenen Schaden droht, hat er darüber unverzüglich die Betroffenen in geeigneter Form zu informieren. Diese Verpflichtung besteht nicht, wenn die Information angesichts der Drohung eines nur geringfügigen Schadens der Betroffenen einerseits oder der Kosten der Information aller Betroffenen andererseits einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.“

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst die folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.     Konnte bereits eruiert werden, wie die vertraulichen Daten öffentlich einsehbar auf den rumänischen Server gekommen sind?

2.     Falls nein, wurden bereits Ermittlungen eingeleitet?

3.     Wie aus dem „Presse“-Bericht hervorgeht, lässt sich aus den gewonnenen Daten nicht nur eine Rangliste der besten Schulen, sondern sogar der besten und schlechtesten Lehrer ableiten. Welche Konsequenzen wurden aus den IKM-Testergebnissen 2011 und 2012 gezogen?

4.     Falls keine, warum nicht?

5.     Sind weitere IKM-Testungen geplant?

6.     Hat das BIFIE außer der im „Presse“-Bericht erwähnten Drohung mit gerichtlichen Schritten sowie der Aufforderung, keine Korrespondenzen mehr an das BMUKK zu richten, in irgendeiner Weise auf die Warnung der Firma Zoe Solutions GmbH reagiert?

7.     Falls ja, wie?

8.     Falls nein, warum nicht?

9.     Wurden gemäß §24 Abs 2a Datenschutzgesetz 2002 die betroffenen 40.000 Lehrer und etwaige andere Betroffene unverzüglich in geeigneter Form informiert?

10.  Wenn ja, wann wurde wie, wer und durch wen informiert?

11.  Wenn nein, warum verstößt man gegen geltendes Recht und wann wird wer durch wen und wie informiert?

12.  Welche Konsequenzen wird das BMUKK aus dieser Affäre ziehen?